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5. Mose - Kapitel 4

Aufforderung zum Gehorsam - Warnung vor Götzendienst

1 Und nun, Israel, höre auf die Satzungen und auf die Rechte, die ich euch lehre zu tun, auf daß ihr lebet und hineinkommet und das Land in Besitz nehmet, welches Jehova, der Gott eurer Väter, euch gibt. 2 Ihr sollt nichts hinzutun zu dem Worte, das ich euch gebiete, und sollt nichts davon tun, damit ihr beobachtet die Gebote Jehovas, eures Gottes, die ich euch gebiete. (5. Mose 13.1) (Sprüche 30.6) (Offenbarung 22.18-19) 3 Eure Augen haben gesehen, was Jehova wegen des Baal Peor getan hat; denn alle Männer, welche dem Baal Peor nachgegangen sind, hat Jehova, dein Gott, aus deiner Mitte vertilgt; (4. Mose 25.3) 4 ihr aber, die ihr Jehova, eurem Gott, anhinget, seid heute alle am Leben. 5 Siehe, ich habe euch Satzungen und Rechte gelehrt, so wie Jehova, mein Gott, mir geboten hat, damit ihr also tuet inmitten des Landes, wohin ihr kommet, um es in Besitz zu nehmen. 6 Und so beobachtet und tut sie! denn das wird eure Weisheit und euer Verstand sein vor den Augen der Völker, welche alle diese Satzungen hören und sagen werden: Diese große Nation ist ein wahrhaft weises und verständiges Volk. 7 Denn welche große Nation gibt es, die Götter hätte, welche ihr so nahe wären, wie Jehova, unser Gott, in allem, worin wir zu ihm rufen? (5. Mose 33.29) (2. Samuel 7.23) 8 Und welche große Nation gibt es, die so gerechte Satzungen und Rechte hätte, wie dieses ganze Gesetz, das ich euch heute vorlege? 9 Nur hüte dich und hüte deine Seele sehr, daß du die Dinge nicht vergessest, die deine Augen gesehen haben, und daß sie nicht aus deinem Herzen weichen alle Tage deines Lebens! und tue sie kund deinen Kindern und deinen Kindeskindern. - (Psalm 103.2) 10 An dem Tage, da du vor Jehova, deinem Gott, am Horeb standest, als Jehova zu mir sprach: Versammle mir das Volk, daß ich sie meine Worte hören lasse, welche sie lernen sollen, um mich zu fürchten alle die Tage, die sie auf dem Erdboden leben, und welche sie ihre Kinder lehren sollen: (2. Mose 19.17) (5. Mose 6.7) (5. Mose 11.19) 11 da nahtet ihr hinzu und standet unten an dem Berge; und der Berg brannte im Feuer bis ins Herz des Himmels: Finsternis, Gewölk und Dunkel. 12 Und Jehova redete zu euch mitten aus dem Feuer; die Stimme der Worte hörtet ihr, aber ihr sahet keine Gestalt außer der Stimme. 13 Und er verkündigte euch seinen Bund, den er euch zu tun gebot, die zehn Worte; und er schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln. (2. Mose 31.18) 14 Und mir gebot Jehova in selbiger Zeit, euch Satzungen und Rechte zu lehren, damit ihr sie tätet in dem Lande, wohin ihr hinüberziehet, um es in Besitz zu nehmen. 15 So hütet eure Seelen sehr, - denn ihr habt keinerlei Gestalt gesehen an dem Tage, da Jehova am Horeb, mitten aus dem Feuer, zu euch redete - 16 daß ihr euch nicht verderbet und euch ein geschnitztes Bild machet, das Gleichnis irgend eines Bildes, das Abbild eines männlichen oder eines weiblichen Wesens, (2. Mose 20.4) 17 das Abbild irgend eines Tieres, das auf Erden ist, das Abbild irgend eines geflügelten Vogels, der am Himmel fliegt, 18 das Abbild von irgend etwas, das sich auf dem Erdboden regt, das Abbild irgend eines Fisches, der im Wasser unter der Erde ist; 19 und daß du deine Augen nicht zum Himmel erhebest und die Sonne und den Mond und die Sterne, das ganze Heer des Himmels, sehest und verleitet werdest und dich vor ihnen bückest und ihnen dienest, welche Jehova, dein Gott, allen Völkern unter dem ganzen Himmel zugeteilt hat. (5. Mose 17.3) 20 Euch aber hat Jehova genommen und euch herausgeführt aus dem eisernen Schmelzofen, aus Ägypten, damit ihr das Volk seines Erbteils wäret, wie es an diesem Tage ist. (2. Mose 19.5-6) 21 Und Jehova war eurethalben über mich erzürnt, und er schwur, daß ich nicht über den Jordan gehen und nicht in das gute Land kommen sollte, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt; (5. Mose 3.26) 22 denn ich werde in diesem Lande sterben, ich werde nicht über den Jordan gehen; ihr aber werdet hinüberziehen und werdet dieses gute Land besitzen. 23 Hütet euch, daß ihr nicht des Bundes Jehovas, eures Gottes, vergesset, den er mit euch gemacht hat, und euch ein geschnitztes Bild machet, ein Gleichnis von irgend etwas, das Jehova, dein Gott, dir verboten hat. 24 Denn Jehova, dein Gott, ist ein verzehrendes Feuer, ein eifernder Gott! (2. Mose 20.5) (5. Mose 9.3) (Jesaja 10.17) (Hebräer 12.29) 25 Wenn du Kinder und Kindeskinder zeugen wirst, und ihr eingelebt seid im Lande, und ihr euch verderbet und euch ein geschnitztes Bild machet, ein Gleichnis von irgend etwas, und tut, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, ihn zu reizen: 26 so nehme ich heute den Himmel und die Erde zu Zeugen gegen euch, daß ihr gewißlich schnell aus dem Lande umkommen werdet, wohin ihr über den Jordan ziehet, um es in Besitz zu nehmen; ihr werdet eure Tage darin nicht verlängern, sondern gänzlich vertilgt werden. (5. Mose 30.19) (5. Mose 31.28) (5. Mose 32.1) 27 Und Jehova wird euch unter die Völker zerstreuen, und ihr werdet übrigbleiben, ein zählbares Häuflein unter den Nationen, wohin Jehova euch führen wird; 28 und ihr werdet daselbst Göttern dienen, dem Werke von Menschenhänden, Holz und Stein, die nicht sehen und nicht hören und nicht essen und nicht riechen. (5. Mose 28.36) (Psalm 115.4-7) 29 Aber ihr werdet von dort Jehova, deinen Gott, suchen; und du wirst ihn finden, wenn du mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele nach ihm fragen wirst. (Psalm 27.8) (Jeremia 29.13-14) 30 In deiner Bedrängnis, und wenn alle diese Dinge dich treffen werden am Ende der Tage, wirst du umkehren zu Jehova, deinem Gott, und seiner Stimme gehorchen. (3. Mose 26.40) 31 Denn ein barmherziger Gott ist Jehova, dein Gott; er wird dich nicht lassen und dich nicht verderben und wird des Bundes deiner Väter nicht vergessen, den er ihnen geschworen hat. 32 Denn frage doch nach den vorigen Tagen, die vor dir gewesen sind, von dem Tage an, da Gott den Menschen auf der Erde geschaffen hat, und von einem Ende des Himmels bis zum anderen Ende des Himmels, ob je eine solch große Sache geschehen, oder ob desgleichen gehört worden sei. 33 Hat je ein Volk die Stimme Gottes mitten aus dem Feuer reden gehört, wie du sie gehört hast, und ist am Leben geblieben? - (2. Mose 20.1) (2. Mose 20.19) 34 Oder hat Gott je versucht zu kommen, um sich eine Nation aus der Mitte einer Nation zu nehmen durch Versuchungen, durch Zeichen und durch Wunder, und durch Krieg und mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arme, und durch große Schrecknisse, nach allem, was Jehova, euer Gott, in Ägypten, vor deinen Augen, für euch getan hat? (5. Mose 7.19) 35 Dir ist es gezeigt worden, damit du wissest, daß Jehova Gott ist, keiner sonst außer ihm. (5. Mose 32.39) 36 Vom Himmel her hat er dich seine Stimme hören lassen, um dich zu unterweisen; und auf der Erde hat er dich sein großes Feuer sehen lassen, und mitten aus dem Feuer hast du seine Worte gehört. 37 Und darum, daß er deine Väter geliebt und ihren Samen nach ihnen erwählt hat, hat er dich mit seinem Angesicht, mit seiner großen Kraft aus Ägypten herausgeführt, (2. Mose 33.14) 38 um Nationen vor dir auszutreiben, größer und stärker als du, um dich hinzubringen, damit er dir ihr Land als Erbteil gäbe, wie es an diesem Tage geschieht. 39 So erkenne denn heute und nimm zu Herzen, daß Jehova Gott ist im Himmel oben und auf der Erde unten, keiner sonst. 40 Und beobachte seine Satzungen und seine Gebote, die ich dir heute gebiete, damit es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe, und damit du deine Tage verlängerst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir für immer gibt.

Zufluchtsstädte im Ostjordanland

41 Damals sonderte Mose drei Städte ab diesseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang, (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.2) 42 damit ein Totschläger dahin fliehe, der seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen hat, und er haßte ihn vordem nicht, - daß er in eine von diesen Städten fliehe und am Leben bleibe: 43 Bezer in der Wüste, im Lande der Ebene, für die Rubeniter, und Ramoth in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.

Einleitung zum Gesetz

44 Und dies ist das Gesetz, welches Mose den Kindern Israel vorlegte; 45 dies sind die Zeugnisse und die Satzungen und die Rechte, welche Mose zu den Kindern Israel redete, als sie aus Ägypten zogen, 46 diesseit des Jordan, im Tale, Beth-Peor gegenüber, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon wohnte, den Mose und die Kinder Israel geschlagen haben, als sie aus Ägypten zogen. 47 Und sie nahmen sein Land in Besitz, und das Land Ogs, des Königs von Basan, das Land der zwei Könige der Amoriter, welche diesseit des Jordan waren, gegen Sonnenaufgang; 48 von Aroer, das am Ufer des Flusses Arnon ist, bis an den Berg Sion, das ist der Hermon; (5. Mose 3.8-9) 49 und die ganze Ebene diesseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang, und bis an das Meer der Ebene unter den Abhängen des Pisga.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)