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5. Mose - Kapitel 32

Das Lied des Mose

1 Horchet, ihr Himmel, und ich will reden; und die Erde höre die Worte meines Mundes! (5. Mose 31.28) (Jesaja 1.2) 2 Es träufle wie Regen meine Lehre, es fließe wie Tau meine Rede, wie Regenschauer auf das Gras und wie Regengüsse auf das Kraut! (Jesaja 55.10-11) 3 Denn den Namen Jehovas will ich ausrufen: Gebet Majestät unserem Gott! 4 Der Fels: Vollkommen ist sein Tun; denn alle seine Wege sind recht. Ein Gott der Treue und sonder Trug, gerecht und gerade ist er! 5 Es hat sich gegen ihn verderbt - nicht seiner Kinder ist ihr Schandfleck - ein verkehrtes und verdrehtes Geschlecht. (Jesaja 1.2-4) 6 Vergeltet ihr also Jehova, du törichtes und unweises Volk? Ist er nicht dein Vater, der dich erkauft hat? Er hat dich gemacht und dich bereitet. (2. Mose 4.22) (Jesaja 63.16) (Maleachi 1.6) 7 Gedenke der Tage der Vorzeit, merket auf die Jahre von Geschlecht zu Geschlecht; frage deinen Vater, und er wird es dir kundtun, deine Ältesten, und sie werden es dir sagen. (Psalm 77.12) 8 Als der Höchste den Nationen das Erbe austeilte, als er voneinander schied die Menschenkinder, da stellte er fest die Grenzen der Völker nach der Zahl der Kinder Israel. (1. Mose 11.8) (Apostelgeschichte 17.26) 9 Denn Jehovas Teil ist sein Volk, Jakob die Schnur seines Erbteils. 10 Er fand ihn im Lande der Wüste und in der Öde, dem Geheul der Wildnis; er umgab ihn, gab acht auf ihn, er behütete ihn wie seinen Augapfel. (Psalm 17.8) (Sacharja 2.12) 11 Wie der Adler sein Nest aufstört, über seinen Jungen schwebt, seine Flügel ausbreitet, sie aufnimmt, sie trägt auf seinen Schwingen; (2. Mose 19.4) (Psalm 36.8) 12 So leitete ihn Jehova allein, und kein fremder Gott war mit ihm. 13 Er ließ ihn einherfahren auf den Höhen der Erde, und er aß den Ertrag des Feldes; und er ließ ihn Honig saugen aus dem Felsen und Öl aus dem Kieselfelsen; 14 geronnene Milch der Kühe und Milch der Schafe, samt dem Fette der Mastschafe und Widder, der Söhne Basans, und der Böcke, samt dem Nierenfett des Weizens; und der Traube Blut trankest du, feurigen Wein. 15 Da ward Jeschurun fett und schlug aus; du wurdest fett, dick, feist! Und er verließ Gott, der ihn gemacht hatte, und verachtete den Fels seiner Rettung. (5. Mose 31.20) (Jesaja 44.2) 16 Sie reizten ihn zur Eifersucht durch fremde Götter, durch Greuel erbitterten sie ihn. 17 Sie opferten den Dämonen, die Nicht-Gott sind, Göttern, die sie nicht kannten, neuen, die vor kurzem aufgekommen waren, die eure Väter nicht verehrten. 18 Den Felsen, der dich gezeugt, vernachlässigtest du, und vergaßest den Gott, der dich geboren. 19 Und Jehova sah es und verwarf sie, vor Unwillen über seine Söhne und seine Töchter. 20 Und er sprach: Ich will mein Angesicht vor ihnen verbergen, will sehen, was ihr Ende sein wird; denn ein Geschlecht voll Verkehrtheit sind sie, Kinder, in denen keine Treue ist. 21 Sie haben mich zur Eifersucht gereizt durch Nicht-Götter, haben mich erbittert durch ihre Nichtigkeiten; so will auch ich sie zur Eifersucht reizen durch ein Nicht-Volk, durch eine törichte Nation will ich sie erbittern. (Jeremia 2.11) (Römer 10.19) 22 Denn ein Feuer ist entbrannt in meinem Zorn und wird brennen bis in den untersten Scheol, und es wird verzehren die Erde und ihren Ertrag und entzünden die Grundfesten der Berge. 23 Ich werde Unglück über sie häufen, meine Pfeile wider sie verbrauchen. (Psalm 91.5) 24 Vergehen sie vor Hunger, und sind sie aufgezehrt von Fieberglut und giftiger Pest, so werde ich den Zahn wilder Tiere gegen sie senden, samt dem Gifte der im Staube Schleichenden. 25 Draußen wird das Schwert rauben, und in den Gemächern der Schrecken: den Jüngling wie die Jungfrau, den Säugling mit dem greisen Manne. 26 Ich hätte gesagt: Ich will sie zerstreuen, ihrem Gedächtnis unter den Menschen ein Ende machen! 27 Wenn ich die Kränkung von seiten des Feindes nicht fürchtete, daß ihre Widersacher es verkännten, daß sie sprächen: Unsere Hand war erhaben, und nicht Jehova hat dies alles getan! 28 Denn sie sind eine Nation, die allen Rat verloren hat; und kein Verständnis ist in ihnen. (Jesaja 27.11) (Jeremia 4.22) 29 Wenn sie weise wären, so würden sie dieses verstehen, ihr Ende bedenken. 30 Wie könnte einer Tausend jagen, und zwei Zehntausend in die Flucht treiben, wäre es nicht, daß ihr Fels sie verkauft und Jehova sie preisgegeben hätte? (3. Mose 26.8) (3. Mose 26.36-37) 31 Denn nicht wie unser Fels ist ihr Fels: dessen sind unsere Feinde selbst Richter! 32 Denn von dem Weinstock Sodoms ist ihr Weinstock und von den Fluren Gomorras; ihre Beeren sind Giftbeeren, bitter sind ihre Trauben. (Jesaja 1.10) 33 Gift der Drachen ist ihr Wein und grausames Gift der Nattern. 34 Ist dieses nicht bei mir verborgen, versiegelt in meinen Schatzkammern? (5. Mose 29.28) 35 Mein ist die Rache und die Vergeltung für die Zeit, da ihr Fuß wanken wird; denn nahe ist der Tag ihres Verderbens, und was ihnen bevorsteht, eilt herbei. (Psalm 94.1) (Römer 12.19) (Hebräer 10.30) 36 Denn Jehova wird sein Volk richten, und er wird sich's gereuen lassen über seine Knechte, wenn er sehen wird, daß geschwunden die Kraft, und der Gebundene und der Freie dahin ist. (1. Könige 14.10) 37 Und er wird sagen: Wo sind ihre Götter, der Fels, auf den sie vertrauten, 38 welche das Fett ihrer Schlachtopfer aßen, den Wein ihrer Trankopfer tranken? Sie mögen aufstehen und euch helfen, mögen ein Schirm über euch sein! (Richter 10.14) 39 Sehet nun, daß ich, ich bin, der da ist, und kein Gott neben mir! Ich töte, und ich mache lebendig, ich zerschlage, und ich heile; und niemand ist, der aus meiner Hand errettet! (2. Mose 15.26) (5. Mose 4.35) (1. Samuel 2.6) (Hiob 5.18) (Jesaja 45.5) (Hosea 6.1-2) 40 Denn ich erhebe zum Himmel meine Hand und spreche: Ich lebe ewiglich! (2. Mose 6.8) (Hesekiel 33.11) 41 Wenn ich mein blitzendes Schwert geschärft habe und meine Hand zum Gericht greift, so werde ich Rache erstatten meinen Feinden und Vergeltung geben meinen Hassern. 42 Meine Pfeile werde ich berauschen mit Blut, und mein Schwert wird Fleisch fressen - mit dem Blute der Erschlagenen und Gefangenen - von dem Haupte der Fürsten des Feindes. 43 Jubelt, ihr Nationen, mit seinem Volke! denn er wird rächen das Blut seiner Knechte und wird Rache erstatten seinen Feinden, und seinem Lande, seinem Volke, vergeben. - (Römer 15.10)

Moses letzte Mahnung

44 Und Mose kam und redete alle Worte dieses Liedes vor den Ohren des Volkes, er und Hosea, der Sohn Nuns. 45 Und als Mose alle diese Worte zu dem ganzen Israel ausgeredet hatte, da sprach er zu ihnen: 46 Richtet euer Herz auf alle die Worte, die ich euch heute bezeuge, damit ihr sie euren Kindern befehlet, daß sie darauf achten, alle Worte dieses Gesetzes zu tun. (5. Mose 6.7) 47 Denn es ist nicht ein leeres Wort für euch, sondern es ist euer Leben; und durch dieses Wort werdet ihr eure Tage verlängern in dem Lande, wohin ihr über den Jordan ziehet, um es in Besitz zu nehmen. (3. Mose 18.5)

Moses Vorbereitung auf den Tod

48 Und Jehova redete zu Mose an diesem selbigen Tage und sprach: 49 Steige auf dieses Gebirge Abarim, den Berg Nebo, der im Lande Moab liegt, der Jericho gegenüber ist, und sieh das Land Kanaan, das ich den Kindern Israel zum Eigentum gebe; (4. Mose 27.12) (4. Mose 33.48) 50 und du wirst sterben auf dem Berge, auf welchen du steigen wirst, und zu deinen Völkern versammelt werden; gleichwie dein Bruder Aaron auf dem Berge Hor gestorben ist und zu seinen Völkern versammelt wurde; (4. Mose 20.23) 51 darum daß ihr treulos gegen mich gehandelt habt inmitten der Kinder Israel an dem Wasser von Meriba-Kades in der Wüste Zin, darum daß ihr mich nicht geheiligt habt inmitten der Kinder Israel. (4. Mose 20.12-13) 52 Denn vor dir sollst du das Land sehen, aber du sollst nicht in das Land hineinkommen, das ich den Kindern Israel gebe. (5. Mose 34.4)

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"