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5. Mose - Kapitel 3

Sieg über Og von Baschan

1 Und wir wandten uns und zogen des Weges nach Basan hinauf; und Og, der König von Basan, zog aus, uns entgegen, er und all sein Volk, zum Streite nach Edrei. (4. Mose 21.33-35) 2 Und Jehova sprach zu mir: Fürchte ihn nicht! denn in deine Hand habe ich ihn und all sein Volk und sein Land gegeben; und tue ihm, wie du Sihon, dem Könige der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. 3 Und Jehova, unser Gott, gab auch Og, den König von Basan, und all sein Volk in unsere Hand; und wir schlugen ihn, bis ihm kein Entronnener übrigblieb. 4 Und in selbiger Zeit nahmen wir alle seine Städte ein; es war keine Stadt, die wir ihnen nicht nahmen: sechzig Städte, den ganzen Landstrich Argob, das Königreich Ogs in Basan; 5 alle diese Städte waren befestigt mit hohen Mauern, Toren und Riegeln; außer den sehr vielen offenen Städten. 6 Und wir verbannten sie, wie wir Sihon, dem Könige von Hesbon, getan hatten; wir verbannten ihre ganze Bevölkerung: Männer, Weiber und Kinder. 7 Aber alles Vieh und den Raub der Städte erbeuteten wir für uns. (5. Mose 20.14) 8 Und wir nahmen in selbiger Zeit aus der Hand der zwei Könige der Amoriter das Land, welches diesseit des Jordan ist, vom Flusse Arnon bis an den Berg Hermon 9 (die Zidonier nennen den Hermon Sirjon, und die Amoriter nennen ihn Senir): (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 alle Städte der Ebene und das ganze Gilead, und das ganze Basan bis Salka und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs in Basan. 11 Denn nur Og, der König von Basan, war von dem Überrest der Riesen übriggeblieben. Siehe, sein Bett, ein Bett von Eisen, ist es nicht in Rabba der Kinder Ammon? seine Länge mißt neun Ellen und seine Breite vier Ellen, nach dem Ellenbogen eines Mannes.

Verteilung des Ostjordanlandes

12 Und dieses Land nahmen wir in selbiger Zeit in Besitz. Von Aroer an, das am Flusse Arnon ist, und die Hälfte des Gebirges Gilead und seine Städte gab ich den Rubenitern und den Gaditern; (4. Mose 32.33) 13 und das Übrige von Gilead und das ganze Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamme Manasse. (Der ganze Landstrich Argob, das ganze Basan, dieses wird das Land der Riesen genannt. 14 Jair, der Sohn Manasses, nahm den ganzen Landstrich Argob bis an die Grenze der Gesuriter und der Maakathiter und nannte sie, das Basan, nach seinem Namen: Dörfer Jairs, bis auf diesen Tag.) 15 Und dem Makir gab ich Gilead. 16 Und den Rubenitern und den Gaditern gab ich von Gilead bis zum Flusse Arnon, bis zur Mitte des Flusses und das Angrenzende, und bis zum Flusse Jabbok, der Grenze der Kinder Ammon; 17 und die Ebene und den Jordan und das Angrenzende, von Kinnereth bis zum Meere der Ebene, dem Salzmeere, unter den Abhängen des Pisga gegen Sonnenaufgang. 18 Und ich gebot euch in selbiger Zeit und sprach: Jehova, euer Gott, hat euch dieses Land gegeben, es zu besitzen. Gerüstet sollt ihr, alle streitbaren Männer, vor euren Brüdern, den Kindern Israel, hinüberziehen. 19 Nur eure Weiber und eure Kinder und euer Vieh, ich weiß, daß ihr viel Vieh habt, sollen in euren Städten bleiben, die ich euch gegeben habe, 20 bis Jehova euren Brüdern Ruhe schafft wie euch, und auch sie das Land besitzen, welches Jehova, euer Gott, ihnen jenseit des Jordan gibt; dann sollt ihr zurückkehren, ein jeder zu seinem Besitztum, das ich euch gegeben habe. 21 Und dem Josua gebot ich in selbiger Zeit und sprach: Deine Augen haben alles gesehen, was Jehova, euer Gott, diesen zwei Königen getan hat; also wird Jehova allen Königreichen tun, wohin du hinüberziehen wirst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Fürchtet sie nicht! denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch streitet. (5. Mose 1.30)

Mose soll nicht nach Kanaan kommen

23 Und ich flehte zu Jehova in selbiger Zeit und sprach: 24 Herr, Jehova! du hast begonnen, deinem Knechte deine Größe und deine starke Hand zu zeigen; denn welcher Gott ist im Himmel und auf Erden, der tun könnte gleich deinen Werken und gleich deinen Machttaten? 25 Laß mich doch hinüberziehen und das gute Land sehen, welches jenseit des Jordan ist, dieses gute Gebirge und den Libanon. 26 Aber Jehova war über mich erzürnt um euretwillen und hörte nicht auf mich; und Jehova sprach zu mir: Laß es genug sein; rede mir fortan nicht mehr von dieser Sache! (4. Mose 20.12) 27 Steige auf den Gipfel des Pisga, und hebe deine Augen auf gegen Westen und gegen Norden und gegen Süden und gegen Osten, und sieh mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen. 28 Und gebiete dem Josua und stärke ihn und befestige ihn; denn er soll vor diesem Volke her hinüberziehen, und er soll ihnen das Land, das du sehen wirst, als Erbe austeilen. - (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 Und wir blieben im Tale, Beth-Peor gegenüber.

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3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.