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5. Mose - Kapitel 3

Sieg über Og von Baschan

1 Und wir wandten uns und zogen des Weges nach Basan hinauf; und Og, der König von Basan, zog aus, uns entgegen, er und all sein Volk, zum Streite nach Edrei. (4. Mose 21.33-35) 2 Und Jehova sprach zu mir: Fürchte ihn nicht! denn in deine Hand habe ich ihn und all sein Volk und sein Land gegeben; und tue ihm, wie du Sihon, dem Könige der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. 3 Und Jehova, unser Gott, gab auch Og, den König von Basan, und all sein Volk in unsere Hand; und wir schlugen ihn, bis ihm kein Entronnener übrigblieb. 4 Und in selbiger Zeit nahmen wir alle seine Städte ein; es war keine Stadt, die wir ihnen nicht nahmen: sechzig Städte, den ganzen Landstrich Argob, das Königreich Ogs in Basan; 5 alle diese Städte waren befestigt mit hohen Mauern, Toren und Riegeln; außer den sehr vielen offenen Städten. 6 Und wir verbannten sie, wie wir Sihon, dem Könige von Hesbon, getan hatten; wir verbannten ihre ganze Bevölkerung: Männer, Weiber und Kinder. 7 Aber alles Vieh und den Raub der Städte erbeuteten wir für uns. (5. Mose 20.14) 8 Und wir nahmen in selbiger Zeit aus der Hand der zwei Könige der Amoriter das Land, welches diesseit des Jordan ist, vom Flusse Arnon bis an den Berg Hermon 9 (die Zidonier nennen den Hermon Sirjon, und die Amoriter nennen ihn Senir): (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 alle Städte der Ebene und das ganze Gilead, und das ganze Basan bis Salka und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs in Basan. 11 Denn nur Og, der König von Basan, war von dem Überrest der Riesen übriggeblieben. Siehe, sein Bett, ein Bett von Eisen, ist es nicht in Rabba der Kinder Ammon? seine Länge mißt neun Ellen und seine Breite vier Ellen, nach dem Ellenbogen eines Mannes.

Verteilung des Ostjordanlandes

12 Und dieses Land nahmen wir in selbiger Zeit in Besitz. Von Aroer an, das am Flusse Arnon ist, und die Hälfte des Gebirges Gilead und seine Städte gab ich den Rubenitern und den Gaditern; (4. Mose 32.33) 13 und das Übrige von Gilead und das ganze Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamme Manasse. (Der ganze Landstrich Argob, das ganze Basan, dieses wird das Land der Riesen genannt. 14 Jair, der Sohn Manasses, nahm den ganzen Landstrich Argob bis an die Grenze der Gesuriter und der Maakathiter und nannte sie, das Basan, nach seinem Namen: Dörfer Jairs, bis auf diesen Tag.) 15 Und dem Makir gab ich Gilead. 16 Und den Rubenitern und den Gaditern gab ich von Gilead bis zum Flusse Arnon, bis zur Mitte des Flusses und das Angrenzende, und bis zum Flusse Jabbok, der Grenze der Kinder Ammon; 17 und die Ebene und den Jordan und das Angrenzende, von Kinnereth bis zum Meere der Ebene, dem Salzmeere, unter den Abhängen des Pisga gegen Sonnenaufgang. 18 Und ich gebot euch in selbiger Zeit und sprach: Jehova, euer Gott, hat euch dieses Land gegeben, es zu besitzen. Gerüstet sollt ihr, alle streitbaren Männer, vor euren Brüdern, den Kindern Israel, hinüberziehen. 19 Nur eure Weiber und eure Kinder und euer Vieh, ich weiß, daß ihr viel Vieh habt, sollen in euren Städten bleiben, die ich euch gegeben habe, 20 bis Jehova euren Brüdern Ruhe schafft wie euch, und auch sie das Land besitzen, welches Jehova, euer Gott, ihnen jenseit des Jordan gibt; dann sollt ihr zurückkehren, ein jeder zu seinem Besitztum, das ich euch gegeben habe. 21 Und dem Josua gebot ich in selbiger Zeit und sprach: Deine Augen haben alles gesehen, was Jehova, euer Gott, diesen zwei Königen getan hat; also wird Jehova allen Königreichen tun, wohin du hinüberziehen wirst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Fürchtet sie nicht! denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch streitet. (5. Mose 1.30)

Mose soll nicht nach Kanaan kommen

23 Und ich flehte zu Jehova in selbiger Zeit und sprach: 24 Herr, Jehova! du hast begonnen, deinem Knechte deine Größe und deine starke Hand zu zeigen; denn welcher Gott ist im Himmel und auf Erden, der tun könnte gleich deinen Werken und gleich deinen Machttaten? 25 Laß mich doch hinüberziehen und das gute Land sehen, welches jenseit des Jordan ist, dieses gute Gebirge und den Libanon. 26 Aber Jehova war über mich erzürnt um euretwillen und hörte nicht auf mich; und Jehova sprach zu mir: Laß es genug sein; rede mir fortan nicht mehr von dieser Sache! (4. Mose 20.12) 27 Steige auf den Gipfel des Pisga, und hebe deine Augen auf gegen Westen und gegen Norden und gegen Süden und gegen Osten, und sieh mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen. 28 Und gebiete dem Josua und stärke ihn und befestige ihn; denn er soll vor diesem Volke her hinüberziehen, und er soll ihnen das Land, das du sehen wirst, als Erbe austeilen. - (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 Und wir blieben im Tale, Beth-Peor gegenüber.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)