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5. Mose - Kapitel 29

Bund Gottes mit Israel im Land Moab - Mahnung zur Gesetzestreue

1 Und Mose berief ganz Israel und sprach zu ihnen: (2. Mose 19.4) 2 Ihr habt alles gesehen, was Jehova vor euren Augen im Lande Ägypten getan hat, an dem Pharao und an allen seinen Knechten und an seinem ganzen Lande: 3 die großen Versuchungen, welche deine Augen gesehen haben, jene großen Zeichen und Wunder. (5. Mose 5.26) (Jesaja 6.9-10) 4 Aber Jehova hat euch nicht ein Herz gegeben, zu erkennen, und Augen, zu sehen, und Ohren, zu hören, bis auf diesen Tag. (5. Mose 8.2) (5. Mose 8.4) 5 Und ich habe euch vierzig Jahre in der Wüste geführt: eure Kleider sind nicht an euch zerfallen, und dein Schuh ist nicht abgenutzt an deinem Fuße; 6 Brot habt ihr nicht gegessen, und Wein und starkes Getränk habt ihr nicht getrunken; auf daß ihr erkenntet, daß ich Jehova, euer Gott, bin. (4. Mose 21.21) 7 Und als ihr an diesen Ort kamet, da zogen Sihon, der König von Hesbon, und Og, der König von Basan, aus, uns entgegen zum Streit, und wir schlugen sie; (4. Mose 32.1) 8 und wir nahmen ihr Land ein und gaben es den Rubenitern und den Gaditern und dem halben Stamme der Manassiter zum Erbteil. 9 So beobachtet denn die Worte dieses Bundes und tut sie, auf daß ihr Gelingen habet in allem, was ihr tut. 10 Ihr stehet heute allesamt vor Jehova, eurem Gott: eure Häupter, eure Stämme, eure Ältesten und eure Vorsteher, 11 alle Männer von Israel, eure Kinder, eure Weiber und dein Fremdling, der inmitten deiner Lager ist, von deinem Holzhauer bis zu deinem Wasserschöpfer, 12 damit du in den Bund Jehovas, deines Gottes, eintretest und in seinen Eidschwur, den Jehova, dein Gott, heute mit dir macht; 13 auf daß er dich heute als sein Volk bestätige, und er dein Gott sei, wie er zu dir geredet, und wie er deinen Vätern, Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat. (5. Mose 5.3) 14 Und nicht mit euch allein mache ich diesen Bund und diesen Eidschwur, 15 sondern mit dem, der heute hier ist, der mit uns vor Jehova, unserem Gott, steht, und mit dem, der heute nicht mit uns hier ist. 16 Denn ihr wisset ja, wie wir im Lande Ägypten gewohnt haben, und wie wir mitten durch die Nationen gezogen sind, durch die ihr gezogen seid; 17 und ihr habt ihre Scheusale gesehen, und ihre Götzen von Holz und Stein, Silber und Gold, die bei ihnen sind, (Hebräer 12.15) 18 daß kein Mann oder Weib, oder Geschlecht oder Stamm unter euch sei, dessen Herz sich heute von Jehova, unserem Gott, abwende, um hinzugehen, den Göttern jener Nationen zu dienen; daß nicht eine Wurzel unter euch sei, die Gift und Wermut trage, 19 und es geschehe, wenn er die Worte dieses Eidschwures hört, daß er sich in seinem Herzen segne und spreche: Ich werde Frieden haben, wenn ich auch in der Verstocktheit meines Herzens wandle! damit zu Grunde gehe das Getränkte mit dem Durstigen. (5. Mose 18.15) 20 Nicht wird Jehova ihm vergeben wollen, sondern alsdann wird der Zorn Jehovas und sein Eifer rauchen wider selbigen Mann; und der ganze Fluch, der in diesem Buche geschrieben ist, wird auf ihm ruhen, und Jehova wird seinen Namen unter dem Himmel austilgen; 21 und Jehova wird ihn aus allen Stämmen Israels zum Unglück aussondern, nach all den Flüchen des Bundes, der in diesem Buche des Gesetzes geschrieben ist. 22 Und das künftige Geschlecht, eure Kinder, die nach euch aufkommen werden, und der Ausländer, der aus fernem Lande kommen wird, werden sagen, wenn sie die Plagen dieses Landes sehen und seine Krankheiten, womit Jehova es geschlagen hat, (1. Mose 19.24) (Hosea 11.8) 23 daß sein ganzes Land Schwefel und Salz, ein Brand, ist, daß es nicht besät wird und nichts sprossen läßt, und keinerlei Kraut darin aufkommt, gleich der Umkehrung von Sodom und Gomorra, Adama und Zeboim, welche Jehova umkehrte in seinem Zorn und in seinem Grimm, - 24 und alle Nationen werden sagen: Warum hat Jehova diesem Lande also getan? Weshalb diese große Zornglut? 25 Und man wird sagen: Darum daß sie den Bund Jehovas, des Gottes ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen gemacht hatte, als er sie aus dem Lande Ägypten herausführte, 26 und hingingen und anderen Göttern dienten und sich vor ihnen niederbeugten, Göttern, die sie nicht kannten, und die er ihnen nicht zugeteilt hatte: 27 da entbrannte der Zorn Jehovas über dieses Land, so daß er den ganzen Fluch über dasselbe gebracht hat, der in diesem Buche geschrieben ist; 28 Und Jehova hat sie herausgerissen aus ihrem Lande im Zorn und im Grimm und in großem Unwillen, und hat sie in ein anderes Land geworfen, wie es an diesem Tage ist. - (5. Mose 32.34) (Psalm 147.19-20) 29 Das Verborgene ist Jehovas, unseres Gottes; aber das Geoffenbarte ist unser und unserer Kinder ewiglich, damit wir alle Worte dieses Gesetzes tun.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)