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5. Mose - Kapitel 25

Prügelstrafe

1 Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. 2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld. 3 Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Schwagerehe

5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel. 7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: 9 Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! 10 Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.

Warnung vor unzüchtigem Verhalten und falschen Gewichten

11 Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham: 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen. 14 Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines. 15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 16 Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut. (Micha 6.11)

Gebot der Ausrottung der Amalekiter

17 Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht. 19 Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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3. Mose - Kapitel 3

1 Wenn jemand ein Freudenopfer bringen möchte und seine Opfergabe für Jahwe aus einem Rind besteht, dann kann er ein männliches oder weibliches Tier bringen. Es muss aber fehlerfrei sein. 2 Er soll seine Hand auf den Kopf des Opfers stützen und es am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. 3 Ein Teil des Freudenopfers soll für Jahwe verbrannt werden, und zwar alles Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 5 Der Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll es zusammen mit den Brandopfern auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 6 Wenn jemand ein Schaf oder eine Ziege als Freudenopfer bringen will, kann es ein männliches oder weibliches Tier sein. Es darf aber keine Fehler haben. 7 Wenn seine Opfergabe ein Schafböckchen ist, soll er es zu Jahwe bringen, 8 seine Hand auf den Kopf des Opfers stützen und es vor dem Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Einer von den Nachkommen Aarons soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. 9 Das Fett des Freudenopfers soll als Feueropfer für Jahwe verbrannt werden: der Fettschwanz - er soll dicht beim Schwanzwirbel abgetrennt werden - und alles Fett, das an den Eingeweiden ist, 10 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 11 Der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es eine Speise für das Feueropfer Jahwes. 12 Wenn seine Opfergabe eine Ziege ist, soll er sie zu Jahwe bringen, 13 seine Hand auf ihren Kopf stützen und sie vor dem Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Einer von den Nachkommen Aarons soll ihr Blut ringsherum an den Altar sprengen. 14 Das Fett des Freudenopfers soll als Feueropfer für Jahwe verbrannt werden: alles Fett, das an den Eingeweiden ist, 15 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 16 Der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es eine Speise für das Feueropfer, ein Geruch der Befriedigung. Alles Fett gehört Jahwe. 17 Das soll eine ewige Ordnung bei allen euren Nachkommen sein, überall, wo sie wohnen: Keiner von euch darf irgendwelches Fett oder Blut essen!" (1. Mose 9.4) (3. Mose 7.23) (3. Mose 7.26) (3. Mose 17.10-14) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23) (Apostelgeschichte 15.20) (Apostelgeschichte 15.29)