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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

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3. Mose - Kapitel 19

1 Jahwe sagte weiter zu Mose: 2 "Gib der ganzen Versammlung der Israeliten Folgendes weiter: Ihr sollt heilig sein, denn ich, Jahwe, euer Gott, bin heilig. (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Jeder von euch soll seine Mutter und seinen Vater ehren. Haltet meine Sabbate ein. Ich bin Jahwe, euer Gott. (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht den Götzen zuwenden und euch auch keine Götter aus Metall gießen. Ich bin Jahwe, euer Gott! (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Wenn ihr Jahwe ein Freudenopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. (3. Mose 22.18-20) 6 Es muss am Tag der Schlachtung gegessen werden und auch noch am Tag danach. Wenn am dritten Tag noch etwas übrig ist, muss es verbrannt werden. (3. Mose 7.15-18) 7 Wird noch am dritten Tag von dem Fleisch gegessen, ist es unrein geworden und das Opfer wird nicht mein Gefallen finden. 8 Wer davon isst, lädt Schuld auf sich, denn er hat entweiht, was Jahwe heilig ist. Diese Person muss von ihrem Volk beseitigt werden. 9 Wenn ihr eure Ernte einbringt, sollst du das Feld nicht bis an den Rand abernten. Du sollst auch keine Nachlese halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Auch in deinem Weinberg sollst du nicht nachlesen und das Heruntergefallene nicht aufheben. Lass es für die Armen und Fremden übrig. Ich bin Jahwe, euer Gott! 11 Ihr sollt nicht stehlen, nicht lügen und einander nicht betrügen. (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Missbraucht meinen Namen nicht, um falsch zu schwören, denn damit entweiht ihr ihn. Ich bin Jahwe! (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten weder unterdrücken noch berauben. Den Lohn eines Tagelöhners darfst du nicht über Nacht bis zum nächsten Morgen behalten. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Einen Tauben sollst du nicht schmähen und vor einen Blinden kein Hindernis legen. Du sollst dich vor deinem Gott fürchten, denn ich bin Jahwe! (5. Mose 27.18) 15 Tut kein Unrecht im Gericht. Einen Geringen darfst du nicht bevorzugen und einen Großen nicht ehren. Du sollst ein gerechtes Urteil über deinen Nächsten sprechen. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als Verleumder in deiner Sippe umhergehen. Trete nicht gegen das Leben deines Nächsten auf. Ich bin Jahwe! 17 Du sollst im Herzen keinen Hass gegen deinen Bruder tragen. Weise deinen Nächsten ernstlich zurecht, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich lädst. (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Räche dich nicht selbst und trage deinen Volksgenossen nichts nach. Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst. Ich bin Jahwe! (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Ihr sollt euch an meine Ordnungen halten. Kreuzt nicht Tiere verschiedener Art miteinander. Besät eure Felder nicht mit zweierlei Samen. Tragt keine Kleider aus zweierlei Stoff. (5. Mose 22.9-11) 20 Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die für einen anderen Mann bestimmt ist, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen wurde, muss er Schadenersatz leisten. Die beiden müssen nicht getötet werden, denn die Frau ist nicht frei gewesen. 21 Der Mann muss Jahwe einen Schafbock als Schuldopfer an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 22 Der Priester soll ihm damit vor Jahwe Sühne für die begangene Sünde erwirken. Dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Wenn ihr in das Land kommt und Fruchtbäume pflanzt, dann sollt ihr die Früchte wie eine Vorhaut unbeschnitten lassen. Drei Jahre lang sollen sie euch als unbeschnitten gelten. Sie dürfen nicht gegessen werden. 24 Im vierten Jahr sollt ihr sie Jahwe als Festgabe weihen. 25 Vom fünften Jahr an dürft ihr die Früchte der Fruchtbäume genießen. So wird ihr Ertrag umso größer sein. Ich bin Jahwe, euer Gott! 26 Ihr dürft nichts Blutiges essen. Treibt keine Wahrsagerei und deutet keine Zeichen. (3. Mose 3.17) 27 Rasiert euch das Haar nicht rings um den Kopf ab, stutzt auch nicht eure Bärte (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 und macht euch keine Einschnitte am Körper wegen eines Toten. Ihr sollt euch auch keine Zeichen eintätowieren. Ich bin Jahwe! 29 Entehre deine Tochter nicht und treibe sie nicht zur Prostitution, damit das Land nicht sexueller Unmoral verfällt und voller Schandtaten ist. 30 Meine Sabbate sollt ihr halten und mein Heiligtum fürchten. Ich bin Jahwe! 31 Wendet euch nicht an Totengeister und sucht keine Wahrsager auf. Denn durch sie verunreinigt ihr euch. Ich bin Jahwe, euer Gott! (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor grauem Haar stehe auf und begegne alten Menschen mit Respekt. Fürchte dich vor deinem Gott. Ich bin Jahwe! 33 Wenn ein Fremder mit euch zusammen in eurem Land lebt, dürft ihr ihn nicht unterdrücken. (2. Mose 22.20) 34 Wie ein Einheimischer soll er euch gelten. Du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ihr seid selber Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin Jahwe, euer Gott! 35 Ihr sollt niemand Unrecht zufügen im Gericht, beim Messen, beim Wiegen und Abmessen. (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 Eure Waage muss stimmen, die Gewichte und die Hohlmaße müssen dem Grundmaß entsprechen. Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat! 37 Ihr sollt auf alle meine Ordnungen und Vorschriften achten und euch danach richten. Ich bin Jahwe, euer Gott!" (3. Mose 18.30)