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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

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2. Mose - Kapitel 12

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron, als sie noch in Ägypten waren: 2 "Dieser Monat soll von jetzt an der Beginn des Jahres für euch sein. (2. Mose 13.4) 3 Sagt der ganzen Gemeinschaft Israels: 'Am 10. dieses Monats soll jeder ein Lamm für seine Familie auswählen, ein Lamm für jedes Haus. 4 Ist die Familie zu klein, um ein ganzes Tier zu essen, dann soll sie sich mit der Nachbarsfamilie zusammentun. Es sollen so viele Menschen von dem Lamm essen, dass es für alle reicht und nichts übrig bleibt. 5 Es muss ein Schaf- oder Ziegenböckchen sein, einjährig und ohne Fehler. (3. Mose 22.20) 6 Ihr sollt es bis zum 14. des Monats gesondert halten und am späten Nachmittag dieses Tages schlachten. 7 Dann sollen sie etwas von dem Blut nehmen und es an den Türsturz und die beiden Türpfosten streichen. Das muss bei den Häusern geschehen, wo sie das Lamm essen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Das Fleisch muss am Feuer gebraten und noch in derselben Nacht zusammen mit ungesäuertem Fladenbrot und bitteren Kräutern gegessen werden. 9 Ihr dürft das Fleisch nicht roh oder im Wasser gekocht essen. Es muss über dem Feuer gebraten sein, und zwar das ganze Tier mit Kopf, Unterschenkeln und Innereien. 10 Es darf nichts davon bis zum Morgen übrig bleiben. Die Reste müsst ihr verbrennen. 11 Ihr sollt euch beim Essen beeilen und schon für die Reise angezogen sein, Sandalen tragen und den Wanderstab in der Hand haben. Es ist ein Passa für Jahwe. (Jesaja 52.12) 12 In dieser Nacht werde ich durch Ägypten gehen und jede männliche Erstgeburt bei Mensch und Vieh töten. An allen Göttern Ägyptens werde ich das Gericht vollstrecken, ich, Jahwe. (4. Mose 33.4) 13 Das Blut an den Häusern, in denen ihr euch befindet, soll ein Schutzzeichen für euch sein. Wenn ich das Blut sehe, werde ich vorübergehen, und der Schlag, mit dem ich das Land Ägypten treffe, wird euch nicht verderben. (Hebräer 11.28) 14 Dieser Tag soll für euch ein Gedenktag sein. Ihr sollt ihn als Fest für Jahwe feiern. Das gilt für euch und alle Generationen nach euch.'" 15 "Vom Passa-Abend an sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen. Vorher müsst ihr den Sauerteig aus euren Häusern entfernen. Jeder, der in diesen sieben Tagen etwas mit Sauerteig isst, muss sterben und so aus Israel beseitigt werden. (2. Mose 13.7) 16 Am ersten und am siebten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Nur das Essen darf zubereitet werden. 17 Haltet das Fest der ungesäuerten Brote auch in allen kommenden Generationen, denn am ersten Tag dieses Festes habe ich euch in geordneten Scharen aus dem Land Ägypten herausgeführt. 18 Vom Abend des 14. bis zum Abend des 21. April müsst ihr ungesäuerte Brotfladen essen. 19 Sieben Tage lang darf kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein. Denn jeder, der etwas mit Sauerteig isst, muss sterben und so aus der Gemeinschaft Israels beseitigt werden. Das gilt für den Einheimischen genauso wie für den Fremden. 20 In dieser Zeit dürft ihr nichts essen, was mit Sauerteig zubereitet ist. Das gilt für alle eure Wohnsitze." 21 Mose rief die Ältesten Israels zusammen und sagte zu ihnen: "Sucht euch ein Schaf- oder Ziegenböckchen für eure Sippen heraus und schlachtet es für das Passa! 22 Nehmt dann ein Büschel Ysop und taucht ihn in das Blut, das ihr in einer Schüssel aufgefangen habt! Bestreicht damit den Türsturz und die beiden Türpfosten. Danach darf bis zum nächsten Morgen niemand mehr das Haus verlassen. 23 Jahwe wird durch das Land gehen, um die Ägypter zu töten. Wenn er das Blut am Türsturz und den beiden Türpfosten sieht, wird er an dieser Tür vorübergehen und dem todbringenden Engel nicht gestatten, eure Häuser zu betreten. 24 Haltet euch an diese Anweisungen! Sie gelten euch und euren Nachkommen als feste Regel. 25 Auch wenn ihr in das Land kommt, das Jahwe euch geben wird, sollt ihr an diesem Brauch festhalten. 26 Und wenn euch eure Kinder fragen, was das bedeutet, (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 dann erklärt ihnen: 'Es ist das Passaopfer für Jahwe, der in Ägypten an den Häusern der Israeliten vorüberging und uns verschonte, als er den Schlag gegen die Ägypter führte.'" Da warf sich das Volk zur Anbetung nieder. 28 Dann gingen die Israeliten und machten alles genauso, wie Jahwe es Mose und Aaron befohlen hatte. 29 Um Mitternacht erschlug Jahwe alle Erstgeburt in Ägypten vom ältesten Sohn des Pharao an, der einmal auf seinem Thron sitzen sollte, bis zum Erstgeborenen des Sträflings im Gefängnis, ja selbst die Erstgeburt beim Vieh. (2. Mose 4.23) 30 Der Pharao und alle seine Hofbeamten fuhren aus dem Schlaf, ganz Ägypten schreckte in dieser Nacht hoch. Überall im Land hörte man Wehgeschrei, denn es gab kein Haus, in dem nicht ein Toter war. 31 Noch in der Nacht ließ der Pharao Mose und Aaron zu sich rufen und sagte zu ihnen: "Verlasst sofort mein Volk, ihr und die Israeliten! Geht und dient Jahwe, wie ihr es wolltet! 32 Nehmt eure Schafe, Ziegen und Rinder mit, wie ihr es verlangt habt! Geht und segnet auch mich!" (2. Mose 10.26) 33 Die Ägypter drängten das Volk und wollten sie so schnell wie möglich aus dem Land haben. "Sonst kommen wir alle noch um", sagten sie. (2. Mose 6.1) 34 So nahmen die Israeliten ihren noch ungesäuerten Brotteig in Backschüsseln mit. Sie wickelten die Schüsseln in ihre Kleidung und trugen sie auf den Schultern. 35 Auf Moses Anweisung hatten sie sich von den Ägyptern silberne und goldene Schmuckstücke und festliche Kleider erbeten. (2. Mose 11.2) 36 Jahwe hatte ihnen bei den Ägyptern Achtung verschafft, sodass sie ihnen gaben, was sie verlangten. Auf diese Weise plünderten sie die Ägypter aus. (2. Mose 3.21) 37 Die Israeliten brachen von Ramses in Richtung Sukkot auf. Es waren etwa 600.000 Männer zu Fuß, die Kinder nicht mitgerechnet. 38 Auch eine Menge Nichtisraeliten hatte sich ihnen angeschlossen. Dazu kamen große Herden an Schafen, Ziegen und Rindern. 39 Aus dem ungesäuerten Teig, den sie aus Ägypten mitgenommen hatten, backten sie Fladenbrote. Sie waren ja aus Ägypten vertrieben worden und hatten nicht warten können. So hatten sie auch keine Verpflegung für unterwegs vorbereitet. 40 430 Jahre hatten die Israeliten in Ägypten zugebracht. (1. Mose 15.13) 41 Nach Ablauf dieser Zeit zogen die Heerscharen Jahwes aus dem Land Ägypten weg. 42 Jahwe wachte über sie, als er sie in der Nacht aus Ägypten führte. Seitdem gilt diese Nacht für die Israeliten als Nacht des Wachens zur Ehre Jahwes. 43 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: "Beim Passa sollt ihr folgende Vorschriften beachten: Es darf kein Fremder daran teilnehmen. 44 Doch ein ausländischer Sklave, der von einem Israeliten gekauft und auch beschnitten worden ist, darf mitessen, 45 aber kein ausländischer Nachbar oder Lohnarbeiter. 46 Das Lamm muss in dem Haus gegessen werden, in dem es zubereitet wurde. Weder darfst du ein Stück davon nach draußen bringen noch einen Knochen an ihm zerbrechen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinschaft Israels soll das Passa feiern. 48 Wenn ein Fremder bei euch lebt und das Passa für Jahwe mitfeiern will, muss er alle männlichen Familienangehörigen beschneiden lassen. Dann gilt er als Einheimischer und darf das Passa mitessen. Kein Unbeschnittener darf davon essen. 49 Ein und dasselbe Gesetz gilt für den Einheimischen und den Fremden, der bei euch lebt." (3. Mose 24.22) 50 Alle Israeliten machten es genauso, wie Jahwe es Mose und Aaron befohlen hatte. 51 An diesem Tag führte Jahwe die Israeliten in geordneten Scharen aus Ägypten heraus.