1Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.3Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat;4und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen.5Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen.(5. Mose 17.8-9)6Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist,(Matthäus 27.24)7und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen;8vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.9Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas.(4. Mose 35.33)
Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener
10Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst,11und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe,12so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden13und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.14Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.
Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne
15Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten:(1. Mose 29.30)16so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen;17sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.(1. Mose 49.3)18Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:19so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen,20und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!21Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.(5. Mose 13.11-12)
Anweisung zur Behandlung Hingerichteter
22Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt.(Josua 8.29)(Josua 10.27)(Galater 3.13)
1Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten weiter: Die Feste Jahwes, meine Feste, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, sind die Folgenden:3 Sechs Tage darf man eine Arbeit tun, aber am siebten Tag ist Sabbat, ein Feiertag, eine heilige Versammlung. Da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. Es ist ein Sabbat für Jahwe, wo immer ihr wohnt. (2. Mose 20.8-11)4 Folgende Feste Jahwes sind heilige Versammlungen, die ihr zu bestimmten Zeiten ausrufen sollt: (2. Mose 23.14)5Das Passa Jahwes beginnt am späten Nachmittag des 14. April. (2. Mose 12.1)6Am darauffolgenden Tag beginnt das Mazzenfest Jahwes, an dem ihr sieben Tage lang Mazzen, ungesäuertes Brot, essen sollt. 7Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten. 8Und an jedem der sieben Tage sollt ihr Jahwe ein Feueropfer bringen. Am siebten Tag sollt ihr wieder eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten."9 Jahwe sagte zu Mose: 10"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn ihr in dem Land, das ich euch gebe, die Ernte einbringt, sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte dem Priester bringen. 11Dieser soll sie am Tag nach dem Sabbat vor Jahwe hin- und herschwingen, damit ihr sein Wohlwollen erlangt. (Matthäus 28.1)(1. Korinther 15.20)12An dem Tag, an dem ihr die Garbe hin- und herschwingen lasst, sollt ihr ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer zu Jahwe bringen, 13dazu als Speisopfer vier Liter Feinmehl mit Ölivenöl vermengt, beides als Feueropfer für Jahwe, damit der Geruch ihn befriedigt. Als Trankopfer bringt einen Liter Wein. 14Bis zu dem Tag, an dem ihr Gott diese Gaben gebracht habt, dürft ihr von der neuen Ernte weder Brot noch geröstete Körner noch Jungkorn essen. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt.15 Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr die Garbe für das Schwingopfer gebracht habt, sollt ihr sieben volle Wochen zählen. (2. Mose 23.16)(2. Mose 34.22)(4. Mose 28.26)(5. Mose 16.9-12)16Bis zum Tag nach dem siebten Sabbat sollen es fünfzig Tage sein. Dann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer von der neuen Ernte bringen. 17Von euren Wohnstätten bringt Jahwe zwei geweihte Brote als Erstlinge. Sie sollen aus vier Litern Feinmehl mit Sauerteig gebacken sein. 18Außer dem Brot sollt ihr Jahwe sieben fehlerlose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Schafböcke als Brandopfer bringen, dazu die vorgeschriebenen Speis- und Trankopfer. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 19Als Sündopfer sollt ihr einen Ziegenbock bringen und als Freudenopfer zwei einjährige Lämmer. 20Der Priester soll die beiden Lämmer zusammen mit dem Erstlingsbrot vor Jahwe hin- und herschwingen. Sie sind Jahwe geweiht und fallen dem Priester zu. 21An diesem Tag sollt ihr eine heilige Versammlung ausrufen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. Diese Weisung gilt für alle Zeiten und an allen euren Wohnorten. 22Und wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du das Feld nicht bis an den Rand abernten. Du sollst auch keine Nachlese halten. Lass es für die Armen und Fremden übrig. Ich bin Jahwe, euer Gott!"(3. Mose 19.9)23 Jahwe sagte zu Mose: 24"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Der 1. Oktober soll ein Ruhetag für euch sein, eine heilige Versammlung, in Erinnerung gerufen durch Hörnerschall. (4. Mose 10.10)(4. Mose 29.1)25Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten und sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen."26 Jahwe sagte Mose noch Folgendes: 27"Doch am 10. dieses Monats ist der Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten, euch demütigen und Jahwe ein Feueropfer bringen.(3. Mose 16.1)28Ihr dürft an diesem Tag keinerlei Arbeit verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem für euch vor Jahwe, eurem Gott, Sühne erwirkt wird. 29Denn jede Person, die sich an diesem Tag nicht demütigt, soll vom Volk beseitigt werden. 30Und jede Person, die an diesem Tag irgendeine Arbeit tut, werde ich aus ihrem Volk beseitigen. 31Ihr dürft am Versöhnungstag keinerlei Arbeit verrichten. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt. 32Es soll ein Sabbat, ein Feiertag, für euch sein und ihr sollt euch demütigen. Diese Feiertagsruhe soll schon am Abend vorher beginnen, also am 9. des Monats, und bis zum nächsten Abend dauern."33 Jahwe sagte zu Mose: 34"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Am 15. Oktober beginnt das siebentägige Laubhüttenfest für Jahwe. (2. Mose 23.16)(2. Mose 34.22)(4. Mose 29.12)(5. Mose 16.13-15)35Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein. Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten. 36Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe täglich Feueropfer bringen. Am achten Tag soll wieder eine heilige Versammlung stattfinden, eine Festversammlung. Ihr sollt Jahwe ein Feueropfer bringen und dürft keinerlei Arbeit verrichten.(Johannes 7.37)37Das sind die Festzeiten Jahwes, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um Jahwe Feueropfer zu bringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, jedes an seinem Tag. 38Die Sabbate Jahwes und die anderen Gaben, sowie die Opfer, die ihr Jahwe durch ein Gelübde zugesagt oder ihm freiwillig gebracht habt, bleiben davon unberührt.39Nachdem ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang, vom 15. Oktober an, das Fest Jahwes feiern. Der erste und der achte Tag soll ein Ruhetag sein. 40Am ersten Tag sollt ihr euch die schönsten Baumfrüchte nehmen, Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sollt euch sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gott, freuen. (Nehemia 8.14-16)41Jedes Jahr sollt ihr dieses Fest im Oktober sieben Tage lang für Jahwe feiern. Das ist eine immerwährende Ordnung für alle Generationen. 42Während dieser sieben Tage sollen alle Einheimischen in Israel in Laubhütten wohnen, 43damit eure Nachkommen wissen, dass ich die Israeliten in Laubhütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten herausführte. Ich bin Jahwe, euer Gott!" 44So verkündete Mose den Israeliten die Festzeiten Jahwes.