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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Mose - Kapitel 38

1 Den Brandopferaltar fertigte er aus Akazienholz. Er war viereckig, zweieinhalb Meter lang, ebenso breit und eineinhalb Meter hoch. (2. Mose 27.1) 2 An seinen vier oberen Ecken ließ er Hörner aufragen, die aus einem Stück mit dem Altar bestanden. Dann beschlug er ihn mit Bronzeblechen. 3 Auch die Töpfe, Schaufeln und Schalen, die Fleischgabeln und Feuerbecken waren aus Bronze. 4 Er fertigte auch ein netzartiges Gitter aus Bronze an, das von unten her in die Einfassung des Altars geführt wurde und bis zu seiner halben Höhe reichte. 5 Dann goss er vier Ringe und befestigte sie an seinen Ecken. Sie dienten als Ösen für die Tragstangen, 6 die er aus Akazienholz machte und mit Bronze überzog. 7 Die Stangen wurden in die Ringe an den Seiten des Altars gesteckt, damit er so getragen werden konnte. Er war aus Brettern zusammengefügt und innen hohl. 8 Dann stellte er aus den Spiegeln der Frauen, die sich am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung zusammenscharten, ein Wasserbecken aus Bronze und dazu einen bronzenen Untersatz her. (2. Mose 30.18-21) 9 Als Abgrenzung des Vorhofs an der Südseite ließ er auf fünfzig Metern Länge Planen aus gezwirnter Leinwand aufhängen, (2. Mose 27.9) 10 die von zwanzig Säulen gehalten wurden. Die Säulen hatten Sockel aus Bronze. Die Haken und Verbindungsstangen waren jedoch aus Silber. 11 Genauso war es bei der fünfzig Meter langen Nordseite. 12 Auf der Westseite war der Vorhof 25 Meter breit. Seine Planen wurden von zehn Säulen gehalten. Auch sie hatten Sockel aus Bronze und Haken und Verbindungsstangen aus Silber. 13 Auch die dem Sonnenaufgang zugekehrte Ostseite war 25 Meter breit. 14 Links vom Tor waren Planen auf siebeneinhalb Meter Länge an drei Säulen aufgehängt 15 und ebenso rechts davon. 16 Die Planen waren aus gezwirnter Leinwand gefertigt. 17 Alle Säulen des Vorhofs hatten Verbindungsstangen und Haken aus Silber und Sockel aus Bronze. Ihre Köpfe waren mit Silber überzogen. 18 Das Tor des Vorhofs war eine Plane von zehn Meter Breite und zweieinhalb Meter Höhe, die aus gezwirntem Leinen bestand, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt waren. 19 Sie war an vier Säulen aufgehängt, deren Sockel aus Bronze bestanden. Die Köpfe und Verbindungsstangen waren jedoch mit Silber überzogen, und die Haken bestanden aus Silber. 20 Alle Zeltpflöcke für die Wohnung und den Vorhof waren aus Bronze. 21 Es folgt eine Liste des Materials, das für die Wohnung des Bundesbuches verwendet wurde. Man hatte sie auf Anweisung Moses unter der Leitung von Itamar, dem Sohn des Priesters Aaron, aufgestellt. (4. Mose 4.28) 22 Bezalel Ben-Uri, der Enkel von Hur aus dem Stamm Juda, hatte alle Arbeiten ausgeführt, die Jahwe Mose befohlen hatte. (2. Mose 31.1) 23 Unterstützt wurde er von Oholiab Ben-Ahisamach aus dem Stamm Dan, einem Kunsthandwerker, der sich besonders auf das kunstfertige Weben und Sticken mit blauer, roter und karmesinroter Wolle und gezwirntem Leinen verstand. 24 Die Goldmenge, die zum Bau des Heiligtums gespendet und verarbeitet worden war, betrug nach dem Gewicht des Heiligtums 1009 Kilogramm . (2. Mose 30.13) 25 Das Silber von den Männern, die gemustert worden waren, wog insgesamt 3470 Kilogramm, 26 es war das halbe Silberstück für die 603.550 Männer der Gemeinschaft, die zwanzig Jahre und älter waren. 27 3450 Kilogramm waren zum Gießen der 100 silbernen Bodenplatten verwendet worden, die die Wände des Heiligtums und die Säulen für die Vorhänge trugen. 28 Aus den übrig gebliebenen 14 Kilogramm wurden die Haken für die Säulen hergestellt und außerdem die Köpfe der Säulen und die Tragstangen versilbert. 29 Die gespendete Kupfermenge hatte ein Gewicht von 2443 Kilogramm. 30 Daraus wurden die Sockel für den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung gemacht, der Metallüberzug für den Altar, sein Bronzegitter und alle seine Geräte, 31 die Sockel für die Säulen rund um den Vorhof und für seinen Eingang, sowie die Pflöcke für das Zelt und die Abgrenzung des Vorhofs.