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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Mose - Kapitel 37

1 Die Lade stellte Bezalel aus Akazienholz her. Sie war eineinviertel Meter lang, dreiviertel Meter breit und ebenso hoch. (2. Mose 25.10) 2 Innen und außen überzog er sie mit reinem Gold und verzierte sie oben mit einer Goldleiste. 3 Dann goss er vier Ringe aus Gold und machte sie so an den vier Ecken fest, dass an jeder Längsseite zwei Ringe waren. 4 Er fertigte Stangen aus Akazienholz an und überzog sie mit Gold. 5 Diese Stangen steckte er in die Ringe an der Längsseite, damit man die Lade tragen konnte. 6 Dann stellte er eine Deckplatte aus reinem Gold her, eineinviertel Meter lang und dreiviertel Meter breit. 7 An beide Enden dieser Platte stellte er zwei Cherubim-Figuren, die aus getriebenem Gold gefertigt waren. 8 Sie standen einander gegenüber und waren fest mit der Platte verbunden. 9 Die Cherubim hielten ihre Flügel nach oben über die Deckplatte ausgebreitet. Ihre Gesichter waren einander zugewandt, und ihr Blick war auf die Deckplatte gerichtet. 10 Den Tisch machte er aus Akazienholz, einen Meter lang, einen halben Meter breit und dreiviertel Meter hoch. (2. Mose 25.23) 11 Er überzog ihn mit reinem Gold und fasste ihn mit einer goldenen Schmuckleiste ein. 12 Dazu machte er einen Rahmen von zehn Zentimetern Höhe, der ebenfalls von einer goldenen Schmuckleiste eingefasst war. 13 Dann fertigte er vier goldene Ringe für ihn an und befestigte sie an den Kanten der vier Füße. 14 Die Ringe waren dicht an dem Rahmen befestigt und dienten als Ösen für die Stangen, damit man den Tisch tragen konnte. 15 Die Tragstangen machte er aus Akazienholz und überzog sie mit Gold. 16 Dann fertigte er die Schüsseln und Schalen, die Kannen und Kellen an, die für das Trankopfer gebraucht werden, alles aus reinem Gold. 17 Den Leuchter machte er aus reinem Gold. Er war mit seinem Fußgestell, seinem Schaft, seinen Kelchen, Knäufen und Blüten aus einem Stück getrieben. (2. Mose 25.31) 18 Von seinem Schaft gingen je drei Arme nach beiden Seiten aus. 19 Jeder von ihnen war mit drei Kelchen in Form von Mandelblüten verziert, jede mit einem Knauf darunter. 20 Auf dem Schaft selbst befanden sich vier solcher Blütenkelche mit Knauf, 21 drei davon unter den Ansatzstellen der Armpaare. 22 Der ganze Leuchter mit seinen Knäufen und Armen war aus einem Stück gearbeitet und bestand aus reinem Gold. 23 Auch seine sieben Lampen, seine Dochtscheren und Pfännchen waren aus reinem Gold. 24 Aus einem Block reinen Goldes fertigte er ihn und seine Geräte an. 25 Er machte auch einen Räucheraltar aus Akazienholz. Der war viereckig, einen halben Meter lang, ebenso breit und einen Meter hoch. Seine Hörner bestanden aus einem Stück mit ihm. (2. Mose 30.1-5) 26 Dann überzog er ihn mit reinem Gold: seine Platte, seine Wände und seine Hörner, und brachte ringsum eine goldene Leiste an. 27 Unter dieser Leiste waren an beiden Seiten je zwei goldene Ringe angebracht, durch die Tragstangen gesteckt werden konnten. 28 Die Stangen wurden aus Akazienholz gemacht und mit Gold überzogen. 29 Von kundigen Salbenmischern ließ er das heilige Salböl und den wohlriechenden Weihrauch herstellen. (2. Mose 30.25)