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5. Mose - Kapitel 2

Weg Israels durch die Wüste - Sieg über Sihon

1 Und wir wandten uns und brachen auf nach der Wüste, des Weges zum Schilfmeere, wie Jehova zu mir geredet hatte; und wir umzogen das Gebirge Seir viele Tage. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Und Jehova redete zu mir und sprach: 3 Lange genug habt ihr dieses Gebirge umzogen; wendet euch gegen Norden. 4 Und gebiete dem Volke und sprich: Ihr werdet nun durch das Gebiet eurer Brüder, der Kinder Esau, ziehen, die in Seir wohnen, und sie werden sich vor euch fürchten; so habet wohl acht! (4. Mose 20.14) 5 Laßt euch nicht in Streit mit ihnen ein, denn ich werde euch von ihrem Lande auch nicht den Tritt einer Fußsohle geben; denn das Gebirge Seir habe ich dem Esau als Besitztum gegeben. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Speise sollt ihr um Geld von ihnen kaufen, daß ihr esset, und auch Wasser sollt ihr um Geld von ihnen kaufen, daß ihr trinket. 7 Denn Jehova, dein Gott, hat dich gesegnet in allem Werke deiner Hand. Er kannte dein Ziehen durch diese große Wüste: diese vierzig Jahre ist Jehova, dein Gott, mit dir gewesen; es hat dir an nichts gemangelt. 8 Und wir zogen weiter, an unseren Brüdern, den Kindern Esau, vorüber, die in Seir wohnen, von dem Wege der Ebene, von Elath und von Ezjon-Geber her; und wir wandten uns und zogen des Weges nach der Wüste von Moab. 9 Und Jehova sprach zu mir: Befeinde Moab nicht und laß dich nicht in Streit mit ihnen ein, denn ich werde dir von seinem Lande kein Besitztum geben; denn Ar habe ich den Kindern Lot als Besitztum gegeben. - (1. Mose 19.37) 10 Die Emim wohnten vordem darin, ein großes und zahlreiches und hohes Volk, wie die Enakim. (5. Mose 1.28) 11 Auch sie werden für Riesen gehalten, wie die Enakim; und die Moabiter nennen sie Emim. 12 Und in Seir wohnten vordem die Horiter; aber die Kinder Esau trieben sie aus und vertilgten sie vor sich und wohnten an ihrer Statt, so wie Israel dem Lande seines Besitztums getan, das Jehova ihnen gegeben hat. - (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 Nun machet euch auf und ziehet über den Bach Sered. Und wir zogen über den Bach Sered. (4. Mose 21.12) 14 Die Tage aber, die wir von Kades-Barnea gegangen sind, bis wir über den Bach Sered zogen, waren 38 Jahre, bis das ganze Geschlecht der Kriegsleute aus dem Lager aufgerieben war, so wie Jehova ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Und auch war die Hand Jehovas wider sie, um sie aus dem Lager zu vertilgen, bis sie aufgerieben waren. 16 Und es geschah, als die Kriegsleute insgesamt aus der Mitte des Volkes weggestorben waren, 17 da redete Jehova zu mir und sprach: 18 Du wirst heute die Grenze von Moab, von Ar, überschreiten, (4. Mose 21.13) 19 und dich nähern gegenüber den Kindern Ammon; du sollst sie nicht befeinden und dich nicht in Streit mit ihnen einlassen, denn ich werde dir von dem Lande der Kinder Ammon kein Besitztum geben; denn ich habe es den Kindern Lot als Besitztum gegeben. - (1. Mose 19.38) 20 Für ein Land der Riesen wird auch dieses gehalten; Riesen wohnten vordem darin, und die Ammoniter nennen sie Samsummim: 21 ein großes und zahlreiches und hohes Volk, wie die Enakim; und Jehova vertilgte sie vor ihnen, und sie trieben sie aus und wohnten an ihrer Statt; 22 so wie er für die Kinder Esau getan hat, die in Seir wohnen, vor welchen er die Horiter vertilgte; und sie trieben sie aus und wohnten an ihrer Statt bis auf diesen Tag. 23 Und die Awim, welche in Dörfern wohnten bis Gasa, - die Kaphtorim, die aus Kaphtor kamen, vertilgten dieselben und wohnten an ihrer Statt. - (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 Machet euch auf, brechet auf und ziehet über den Fluß Arnon. Siehe, ich habe Sihon, den König von Hesbon, den Amoriter, und sein Land in deine Hand gegeben; beginne, nimm in Besitz und bekriege ihn! 25 An diesem Tage will ich beginnen, deinen Schrecken und deine Furcht auf die Völker unter dem ganzen Himmel zu legen, welche das Gerücht von dir hören und vor dir zittern und beben werden. 26 Und ich sandte Boten aus der Wüste Kedemoth an Sihon, den König von Hesbon, mit Worten des Friedens, und sprach: (4. Mose 21.21) 27 Laß mich durch dein Land ziehen! nur auf der Straße will ich gehen, ich will weder zur Rechten noch zur Linken weichen; 28 Speise sollst du mir um Geld verkaufen, daß ich esse, und Wasser sollst du mir um Geld geben, daß ich trinke. Nur mit meinen Füßen will ich durchziehen - 29 wie mir die Kinder Esau getan haben, die in Seir wohnen, und die Moabiter, die in Ar wohnen - bis ich über den Jordan in das Land ziehe, das Jehova, unser Gott, uns gibt. 30 Aber Sihon, der König von Hesbon, wollte uns nicht bei sich durchziehen lassen; denn Jehova, dein Gott, hatte seinen Geist verhärtet und sein Herz verstockt, auf daß er ihn in deine Hand gäbe, wie es an diesem Tage ist. 31 Und Jehova sprach zu mir: Siehe, ich habe begonnen, Sihon und sein Land vor dir dahinzugeben; beginne, nimm in Besitz, damit du sein Land besitzest. 32 Und Sihon zog aus, uns entgegen, er und all sein Volk, zum Streite nach Jahaz. 33 Aber Jehova, unser Gott, gab ihn vor uns dahin; und wir schlugen ihn und seine Söhne und all sein Volk. 34 Und in selbiger Zeit nahmen wir alle seine Städte ein, und wir verbannten ihre ganze Bevölkerung: Männer und Weiber und Kinder; wir ließen keinen Entronnenen übrig. 35 Nur das Vieh erbeuteten wir für uns und den Raub der Städte, die wir einnahmen. 36 Von Aroer, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die im Flußtale liegt, bis Gilead war keine Stadt, die uns zu stark gewesen wäre: Alles gab Jehova, unser Gott, vor uns dahin. 37 Nur dem Lande der Kinder Ammon, der ganzen Seite des Flusses Jabbok, bist du nicht genaht, noch den Städten des Gebirges, noch allem, was Jehova, unser Gott, verboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)