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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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2. Mose - Kapitel 23

1 'Verbreite kein falsches Gerücht! Lass dich nicht von einem Schuldigen zur Falschaussage verleiten! (2. Mose 20.16) 2 Schließ dich nicht der Mehrheit an, wenn sie im Unrecht ist! Und wenn du vor Gericht aussagen musst, richte dich nicht nach der Mehrheit, wenn sie das Recht verdreht. 3 Aber auch einen Armen darfst du vor Gericht nicht begünstigen. (3. Mose 19.15) 4 Wenn du einem verirrten Rind oder Esel deines Feindes begegnest, dann bringe ihm das Tier ohne Zögern zurück. (Lukas 6.27) 5 Wenn der Esel deines Feindes unter seiner Last zusammengebrochen ist, dann geh nicht einfach vorbei, sondern hilf ihm, das Tier wieder auf die Beine zu bringen. 6 Du darfst das Recht eines Armen vor Gericht nicht beugen! (5. Mose 27.19) 7 Halte dich von einer Lügensache fern! Hilf nie dabei, einen, der unschuldig und gerecht ist, umzubringen! Denn ich gebe dem Schuldigen nicht Recht. 8 Nimm keine Bestechung an, denn das trübt das Urteilsvermögen und verdreht das Recht. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Unterdrücke die Fremden nicht! Ihr wisst doch, wie einem Fremden zumute ist, denn auch ihr seid Fremde in Ägypten gewesen.' (2. Mose 22.20) 10 'Sechs Jahre sollst du dein Land bearbeiten und seinen Ertrag ernten. (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 Doch im siebten Jahr sollst du es brachliegen lassen, damit die Armen deines Volkes davon essen können. Den Rest überlass dem Wild! Ebenso sollst du es mit deinen Weinbergen und Ölbäumen halten. 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun, aber am siebten Tag sollst du alles ruhen lassen! Auch dein Rind und dein Esel sollen sich ausruhen. Auch der Sohn deiner Sklavin und der Fremde sollen aufatmen können. (2. Mose 20.8-11) 13 Haltet euch an alles, was ich euch gesagt habe! Den Namen einer anderen Gottheit dürft ihr nicht erwähnen, er soll nicht über eure Lippen kommen! (Josua 23.7) 14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern, 15 als erstes das Fest der ungesäuerten Brote. Dabei sollst du zur festgesetzten Zeit sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen, wie ich es dir befohlen habe. Das soll im Ährenmonat geschehen, dem Monat deines Auszugs aus Ägypten. Keiner soll mit leeren Händen vor mir erscheinen. (2. Mose 12.15) 16 Dann kommt das Erntefest, wenn du das erste Getreide einbringst, das du ausgesät hast, und schließlich das Wein- und Obstlesefest im Herbst, wenn ihr die Früchte von den Weinbergen und Obstplantagen geerntet habt. 17 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, vor dem Herrn, vor Jahwe, erscheinen. 18 Das Blut eines Schlachtopfers darfst du nicht zusammen mit gesäuerten Brotfladen vor mich bringen. Und das Fett eines Opfertiers darf nicht bis zum nächsten Morgen aufgehoben werden. (2. Mose 12.10) 19 Die Besten von deinen ersten Feldfrüchten sollst du in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen. Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.' (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1) 20 'Pass auf! Ich werde einen Engel vor dir her schicken, der dich unterwegs behütet und dich an den Ort bringt, den ich für dich bestimmt habe. (2. Mose 14.19) 21 Hüte dich vor ihm und hör auf das, was er sagt! Lehn dich nicht gegen ihn auf! Er würde euch das nicht vergeben, denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Doch wenn du ihm aufs Wort gehorchst, wenn du alles tust, was ich durch ihn sage, dann werde ich deine Feinde befeinden und deine Bedränger bedrängen. 23 Mein Engel geht vor dir her und bringt dich zu den Amoritern, Hetitern, Perisitern, Kanaanitern, Hiwitern und Jebusitern, die ich alle beseitigen werde. 24 Folge nicht dem Beispiel dieser Völker! Wirf dich nicht vor ihren Göttern nieder und diene ihnen nicht! Stürze ihre Götterbilder um und zerschlage ihre Steinmale! (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Dient Jahwe, eurem Gott! Dann wird er dein Brot und Wasser segnen. Ich werde Krankheiten von dir fernhalten. (2. Mose 15.26) 26 Keine Frau in deinem Land wird eine Fehlgeburt haben oder kinderlos bleiben. Niemand wird vor der Zeit sterben. 27 Angst und Schrecken schicke ich vor dir her. Alle Völker, zu denen du kommst, werden in Verwirrung geraten. Ich werde dafür sorgen, dass du nur den Rücken deiner Feinde siehst. 28 Ich lasse Panik vor dir ausbrechen. Sie wird die Hiwiter, Kanaaniter und Hetiter vor dir her treiben. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Allerdings werde ich sie nicht in einem einzigen Jahr vertreiben, sonst würde das Land verwildern und die wilden Tiere würden überhand nehmen. 30 Ich werde sie nach und nach vertreiben, bis du dich so vermehrt hast, dass du das Land in Besitz nehmen kannst. 31 Dein Gebiet wird vom Golf von Elat bis zum Mittelmeer reichen, von der Wüste bis an den Euphrat. Ich gebe die Bewohner dieses Landes in deine Gewalt, dass du sie vertreiben kannst. (1. Mose 15.18) 32 Doch du darfst weder mit ihnen noch mit ihren Göttern einen Bund schließen. (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 Sie dürfen nicht bei dir wohnen bleiben, denn sonst würden sie dich verführen, mir untreu zu werden und ihre Götter zu verehren. Das würde zu einer Falle für dich.'" (Richter 2.3)