zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst Jehova, deinem Gott, kein Rind- oder Kleinvieh opfern, an welchem ein Gebrechen ist, irgend etwas Schlimmes; denn es ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 22.20) 2 Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche das tun, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten, (5. Mose 13.7) 3 so daß sie hingehen und anderen Göttern dienen und sich vor ihnen oder vor der Sonne oder vor dem Monde oder vor dem ganzen Heere des Himmels niederbeugen, was ich nicht geboten habe, (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir berichtet, und du hörst es, so sollst du genau nachforschen; und siehe, ist es Wahrheit, steht die Sache fest, ist dieser Greuel in Israel verübt worden, 5 so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die diese böse Sache getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie steinigen, daß sie sterben. 6 Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28) 7 Die Hand der Zeugen soll zuerst an ihm sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 8 Wenn dir eine Sache zwischen Blut und Blut, zwischen Rechtssache und Rechtssache, und zwischen Verletzung und Verletzung, zu schwierig ist zum Urteil, irgendwelche Streitsachen in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und an den Ort hinaufziehen, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. 9 Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, kommen und zu dem Richter, der in jenen Tagen sein wird, und dich erkundigen; und sie werden dir den Rechtsspruch verkünden. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Und du sollst dem Spruche gemäß tun, welchen sie dir verkünden werden von jenem Orte aus, den Jehova erwählen wird, und sollst darauf achten, zu tun nach allem, was sie dich lehren werden. 11 Dem Gesetze gemäß, das sie dich lehren, und nach dem Rechte, das sie dir sagen werden, sollst du tun; von dem Spruche, den sie dir verkünden werden, sollst du weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. (5. Mose 17.20) 12 Der Mann aber, der mit Vermessenheit handeln würde, daß er auf den Priester, der dasteht, um den Dienst Jehovas, deines Gottes, daselbst zu verrichten, oder auf den Richter nicht hörte: selbiger Mann soll sterben. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. 13 Und das ganze Volk soll es hören und sich fürchten, und nicht mehr vermessen sein.

Gesetz wegen des Königs

14 Wenn du in das Land kommst, das Jehova, dein Gott, dir gibt, und es besitzest und darin wohnst und sagst: Ich will einen König über mich setzen, gleich allen Nationen, die rings um mich her sind: (1. Samuel 8.5-6) 15 so sollst du nur den König über dich setzen, den Jehova, dein Gott, erwählen wird; aus der Mitte deiner Brüder sollst du einen König über dich setzen; du sollst nicht einen fremden Mann über dich setzen, der nicht dein Bruder ist. 16 Nur soll er sich die Rosse nicht mehren und soll das Volk nicht nach Ägypten zurückführen, um sich die Rosse zu mehren; denn Jehova hat euch gesagt: Ihr sollt fortan nicht wieder dieses Weges zurückkehren. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Und er soll sich die Weiber nicht mehren, daß sein Herz nicht abwendig werde; und Silber und Gold soll er sich nicht sehr mehren. (1. Könige 11.4) 18 Und es soll geschehen, wenn er auf dem Throne seines Königtums sitzt, so soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes in ein Buch schreiben, aus dem, was vor den Priestern, den Leviten, liegt. 19 Und es soll bei ihm sein, und er soll alle Tage seines Lebens darin lesen, auf daß er Jehova, seinen Gott, fürchten lerne, um zu beobachten alle Worte dieses Gesetzes und diese Satzungen, sie zu tun; 20 damit sein Herz sich nicht über seine Brüder erhebe und damit er von dem Gebote weder zur Rechten noch zur Linken abweiche, auf daß er die Tage in seinem Königtum verlängere, er und seine Söhne, in der Mitte Israels. (5. Mose 5.29)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 27

1 "Lass den Altar aus Akazienholz anfertigen. Er soll viereckig sein, zweieinhalb Meter lang und ebenso breit und eineinhalb Meter hoch. 2 An seinen vier oberen Ecken sollen Hörner aufragen, die aus einem Stück mit dem Altar bestehen. Lass ihn mit Bronzeblechen beschlagen. 3 Auch die Töpfe, die man braucht, um ihn von der Fettasche zu reinigen, die Schaufeln, die Schalen zum Auffangen des Blutes, die Fleischgabeln und Feuerbecken sollen aus Bronze hergestellt werden. 4 Lass ein netzartiges Gitter aus Bronze anfertigen und befestige vier Ringe an seinen Ecken. 5 Dieses Gitter soll von unten her in die Einfassung des Altars geführt werden, dass es innen bis zur halben Höhe des Altars reicht. 6 Lass auch Stangen aus Akazienholz für den Altar machen und mit Bronze überziehen. 7 Die Stangen werden durch die Ringe gesteckt, sodass sie sich an beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt. 8 Der Altar soll aus Brettern zusammengefügt und innen hohl sein. Lass ihn so machen, wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist." (2. Mose 26.30) 9 "Lass den Vorhof der Wohnung mit einer Abgrenzung umgeben. Auf seiner Südseite sollen auf fünfzig Meter Länge Planen aus gezwirnter Leinwand hängen, 10 die von zwanzig Säulen gehalten werden. Die Säulen müssen Sockel aus Bronze haben. Die Haken und die Verbindungsstangen sollen jedoch aus Silber bestehen. 11 Genauso soll die fünfzig Meter lange Nordseite aussehen. 12 Auf der Westseite soll der Vorhof 25 Meter breit sein. Seine Planen sollen von zehn Säulen gehalten werden. 13 Auch die dem Sonnenaufgang zugekehrte Ostseite soll 25 Meter breit sein. 14 Auf ihrer linken Seite sollen Planen auf siebeneinhalb Meter Länge an drei Säulen hängen 15 und ebenso auf ihrer rechten Seite. 16 Das Tor des Vorhofs soll eine Plane von zehn Meter Breite haben, die aus gezwirntem Leinen besteht, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt sind. Sie soll an vier Säulen aufgehängt werden. 17 Alle Säulen des Vorhofs sollen Verbindungsstangen und Haken aus Silber und Sockel aus Bronze haben. 18 Der ganze Vorhof ist also fünfzig Meter lang und 25 Meter breit. Die Planen aus dem gezwirnten Leinen ringsherum sind zweieinhalb Meter hoch. Die Sockel müssen alle aus Bronze sein. 19 Alle Geräte der Wohnung, die zu irgendeiner Sache gebraucht werden, auch die Zeltpflöcke für die Wohnung und den Vorhof, sollen aus Bronze sein." 20 "Nun befiehl den Israeliten, dass sie dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter bringen, um das Licht am Brennen zu halten. (3. Mose 24.2) 21 Aaron und seine Söhne sollen dafür sorgen, dass die Lampen im Zelt der Gottesbegegnung, außerhalb des Vorhangs vor der Bundeslade, vom Abend bis zum Morgen brennen. Das ist eine beständige Ordnung für die Israeliten, auch in künftigen Generationen."