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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlaßjahr

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: (2. Mose 23.10-11) 2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen. 3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; 4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, 5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete. 6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Freilassung gekaufter Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. (5. Mose 5.15) 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist - 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt vom Vieh

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren: (2. Mose 13.2) 20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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4. Mose - Kapitel 4

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Ermittelt die Zahl der Kehatiten unter den Leviten nach ihren Sippen und Familien. 3 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. (4. Mose 8.24) 4 Sie sind für das Höchstheilige verantwortlich. 5 Wenn das Lager weiterzieht, sollen Aaron und seine Söhne hineingehen, den verhüllenden Vorhang abnehmen und über die Lade mit dem Bundesgesetz decken. 6 Dann sollen sie eine Decke aus Tachasch-Leder darüber ausbreiten und oben darauf ein Tuch aus violettem Purpur. Zum Schluss sollen sie die Stangen anbringen. 7 Auch über den Tisch, auf dem das geweihte Brot ausgelegt ist, sollen sie ein Tuch aus violettem Purpur ausbreiten und darauf die Schüsseln und Schalen, die Opferschalen und die Kannen zum Trankopfer stellen. Auch das beständige Brot soll darauf liegen. 8 Darüber sollen sie ein Tuch aus Karmesin ausbreiten und dies mit einer Decke aus Tachasch-Leder bedecken. Zum Schluss sollen sie die Stangen anbringen. 9 Dann sollen sie den Leuchter samt seinen Lichtschalen in ein Tuch aus violettem Purpur einhüllen, außerdem die Dochtscheren, Feuerbecken und Ölgefäße, die dazugehören. (2. Mose 25.31) 10 Dann müssen sie alles zusammen in eine Decke aus Tachasch-Leder wickeln und es auf die Trage legen. 11 Auch über den goldenen Altar sollen sie ein Tuch aus violettem Purpur ausbreiten, eine Decke aus Tachasch-Leder darüberlegen und seine Stangen anbringen. 12 Alle anderen Geräte, die man zum Dienst im Heiligtum braucht, sollen sie in ein Tuch aus violettem Purpur hüllen, dann in eine Decke aus Tachasch-Leder einwickeln und es auf die Trage legen. 13 Dann sollen sie den Altar von der Fettasche reinigen und ein Tuch aus rotem Purpur darüber ausbreiten. 14 Auf dieses Tuch sollen sie alle Geräte legen, die zum Dienst am Altar gebraucht werden: die Feuerbecken, Fleischgabeln, Schaufeln und Sprengschalen. Schließlich müssen sie eine Decke aus Tachasch-Leder darüber decken und seine Stangen anbringen. 15 Erst wenn Aaron und seine Söhne beim Aufbruch des Lagers das Heiligtum und alle seine Gegenstände vollständig bedeckt haben, sollen die Nachkommen Kehats kommen, um sie zu tragen. Sie dürfen das Heilige nicht berühren, sonst müssen sie sterben. Das alles haben die Kehatiten vom Zelt der Gottesbegegnung zu tragen. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7) 16 Eleasar, der Sohn des Priesters Aaron, hat die Aufsicht über das Öl für das Licht, die Weihrauchmischung, das regelmäßige Speisopfer und das Salböl, die Verantwortung für die ganze Wohnung und alles, was darin ist, das Heiligtum und alle seine Gegenstände." 17 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 18 "Ihr müsst Sorge dafür tragen, dass der Stamm der Kehatitensippen unter den Leviten nicht ausgerottet wird. 19 Ihr müsst Folgendes für sie tun, damit sie am Leben bleiben und nicht sterben, wenn sie in die Nähe des Höchstheiligen kommen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jedem Einzelnen zuweisen, was er zu tun und zu tragen hat. 20 Sie dürfen nicht von sich aus hineingehen, damit sie nicht einen Augenblick lang das Heilige sehen. Sonst müssen sie sterben." (1. Samuel 6.19) 21 Jahwe sagte zu Mose: 22 "Ermittle auch die Zahl der Gerschoniten nach ihren Sippen und Familien. 23 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 24 Die Gerschoniten haben Folgendes zu tun und zu tragen: 25 Sie sollen die Zeltbahnen der Wohnung und das Zelt tragen, seine Decke und die Tachasch-Decke, die darüber liegt, und den Vorhang vom Eingang des Zeltes, 26 dazu die Behänge des Vorhofs, der die Wohnung und den Altar umgibt, den Vorhang vom Eingang, die Seile und alle Arbeitsgeräte. Sie sollen alles tun, was dabei anfällt. 27 Die Arbeit der Gerschoniten soll auf Anordnung Aarons und seiner Söhne hin geschehen. Sie sollen sie anweisen, was sie zu tragen und zu tun haben." 28 Das ist die Arbeit der Gerschoniten am Zelt der Gottesbegegnung, die unter der Aufsicht des Priesters Itamar Ben-Aaron getan werden soll. 29 Auch die Merariten sollst du nach ihren Sippen und Familien mustern. 30 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 31 Bei ihrem Dienst am Zelt haben sie die Bretter der Wohnung zu tragen, ihre Riegel, Säulen und Bodenplatten, 32 die Säulen des Vorhofs ringsum, ihre Sockel, Pflöcke und Seile und alle Arbeitsgeräte dazu. Ihr sollt ihnen die Gegenstände, die sie zu tragen haben, mit Namen einzeln zuweisen." 33 Das ist die Arbeit der Merariten am Zelt der Gottesbegegnung, die unter der Aufsicht des Priesters Itamar Ben-Aaron getan werden soll. 34 Mose, Aaron und die Oberhäupter der Gemeinschaft musterten nun die Kehatiten nach ihren Sippen und Familien 35 und zwar alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 36 Es waren 2750 Männer 37 von den Sippen der Kehatiten, die am Zelt der Gottesbegegnung dienten und nach Anordnung Jahwes an Mose von Mose und Aaron gemustert wurden. 38 Von den Gerschoniten wurden nach ihren Sippen und Familien alle gemustert, 39 die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 40 Es waren 2630 Männer 41 von den Sippen der Gerschoniten, die am Zelt der Gottesbegegnung dienten und nach Anordnung Jahwes von Mose und Aaron gemustert wurden. 42 Von den Merariten wurden nach ihren Sippen und Familien alle gemustert, 43 die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 44 Es waren 3200 Männer 45 von den Sippen der Merariten, die nach Anordnung Jahwes an Mose von Mose und Aaron gemustert wurden. 46 Die Gesamtzahl der gemusterten Leviten 47 zwischen 30 und 50 Jahren, die zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet wurden, 48 war 8580. 49 Nach dem Befehl Jahwes betraute man jeden von ihnen unter Moses Leitung mit dem, was er zu tun und zu tragen hatte.