1So sollst du denn Jehova, deinen Gott, lieben und seine Vorschriften beobachten und seine Satzungen und seine Rechte und seine Gebote alle Tage.2Und erkennet heute - denn nicht mit euren Kindern rede ich, die es nicht wissen und die es nicht gesehen haben - die Zucht Jehovas, eures Gottes, seine Größe, seine starke Hand und seinen ausgestreckten Arm,3und seine Zeichen und seine Taten, die er in Ägypten getan hat, an dem Pharao, dem Könige von Ägypten, und an seinem ganzen Lande;4und was er getan hat an der Heeresmacht Ägyptens, an seinen Rossen und seinen Wagen, über welche er die Wasser des Schilfmeeres hinströmen ließ, als sie euch nachjagten; und Jehova hat sie vernichtet bis auf diesen Tag;(2. Mose 14.25)(2. Mose 14.27)5und was er euch in der Wüste getan hat, bis ihr an diesen Ort kamet;6und was er an Dathan und Abiram getan hat, den Söhnen Eliabs, des Sohnes Rubens: Wie die Erde ihren Mund auftat und sie inmitten von ganz Israel verschlang samt ihren Familien und ihren Zelten und allem Bestehenden, das in ihrem Gefolge war.(4. Mose 16.31-35)7Denn eure Augen haben all das große Werk Jehovas gesehen, das er getan hat.
Segen und Fluch
8Und so beobachtet das ganze Gebot, das ich dir heute gebiete, damit ihr stark seiet und hineinkommet und das Land besitzet, wohin ihr hinüberziehet, um es in Besitz zu nehmen;9und damit ihr eure Tage verlängert in dem Lande, das Jehova euren Vätern geschworen hat, ihnen und ihrem Samen zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt.(2. Mose 3.17)10Denn das Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, von wo ihr ausgezogen seid, wo du deine Saat sätest und mit deinem Fuße wässertest, wie einen Krautgarten;11sondern das Land, wohin ihr hinüberziehet, um es in Besitz zu nehmen, ist ein Land mit Bergen und Tälern; vom Regen des Himmels trinkt es Wasser;12ein Land, auf welches Jehova, dein Gott, acht hat: Beständig sind die Augen Jehovas, deines Gottes, darauf gerichtet, vom Anfang des Jahres bis zum Ende des Jahres.(Psalm 65.10-11)13Und es wird geschehen wenn ihr fleißig auf meine Gebote höret, die ich euch heute gebiete, Jehova, euren Gott, zu lieben und ihm zu dienen mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele,(3. Mose 26.3)14so werde ich den Regen eures Landes geben zu seiner Zeit, den Frühregen und den Spätregen, damit du dein Getreide und deinen Most und dein Öl einsammelst;15und ich werde deinem Vieh Kraut geben auf deinem Felde, und du wirst essen und satt werden.16Hütet euch, daß euer Herz nicht verführt werde, und ihr abweichet und anderen Göttern dienet und euch vor ihnen niederbeuget,17und der Zorn Jehovas wider euch entbrenne, und er den Himmel verschließe, daß kein Regen sei, und der Erdboden seinen Ertrag nicht gebe, und ihr bald aus dem guten Lande vertilgt werdet, das Jehova euch gibt.(3. Mose 26.19)(5. Mose 28.23)18Und ihr sollt diese meine Worte auf euer Herz und auf eure Seele legen, und sie zum Zeichen auf eure Hand binden, und sie sollen zu Stirnbändern zwischen euren Augen sein.(5. Mose 6.6-9)19Und lehret sie eure Kinder, indem ihr davon redet, wenn du in deinem Hause sitzest, und wenn du auf dem Wege gehst, und wenn du dich niederlegst, und wenn du aufstehst;20und schreibe sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore,21auf daß eure Tage und die Tage eurer Kinder sich mehren in dem Lande, welches Jehova euren Vätern geschworen hat, ihnen zu geben, wie die Tage des Himmels über der Erde.22Denn wenn ihr dieses ganze Gebot, das ich euch zu tun gebiete, fleißig beobachtet, Jehova, euren Gott, zu lieben, auf allen seinen Wegen zu wandeln und ihm anzuhangen,23so wird Jehova alle diese Nationen vor euch austreiben; und ihr werdet Nationen in Besitz nehmen, größer und stärker als ihr.(5. Mose 7.1-2)24Jeder Ort, auf welchen eure Fußsohle treten wird, wird euer sein: von der Wüste und dem Libanon und vom Strome, dem Strome Phrat, bis an das hintere Meer wird eure Grenze sein.25Niemand wird vor euch bestehen; euren Schrecken und eure Furcht wird Jehova, euer Gott, auf das ganze Land legen, auf welches ihr treten werdet, so wie er zu euch geredet hat.26Siehe, ich lege euch heute Segen und Fluch vor:(5. Mose 30.1)(5. Mose 30.15)27den Segen, wenn ihr den Geboten Jehovas, eures Gottes, gehorchet, die ich euch heute gebiete;(5. Mose 28.2)(5. Mose 28.15)28und den Fluch, wenn ihr den Geboten Jehovas, eures Gottes, nicht gehorchet und von dem Wege abweichet, den ich euch heute gebiete, um anderen Göttern nachzugehen, die ihr nicht kennet.29Und es soll geschehen, wenn Jehova, dein Gott, dich in das Land bringt, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du den Segen erteilen auf dem Berge Gerisim und den Fluch auf dem Berge Ebal.(5. Mose 27.12-13)(Josua 8.33-34)30Sind sie nicht jenseit des Jordan, hinter dem Wege gegen Sonnenuntergang im Lande der Kanaaniter, die in der Ebene wohnen, Gilgal gegenüber, bei den Terebinthen Mores?(1. Mose 12.6)31Denn ihr gehet über den Jordan, um hineinzukommen, das Land in Besitz zu nehmen, das Jehova, euer Gott, euch gibt; und ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen.32Und so achtet darauf, alle die Satzungen und die Rechte zu tun, die ich euch heute vorlege.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)