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5. Mose - Kapitel 10

Zweite Gesetzestafeln - Aarons Tod - Aussonderung der Leviten - Moses Fürbitte

1 In selbiger Zeit sprach Jehova zu mir: Haue dir zwei steinerne Tafeln aus, wie die ersten, und steige zu mir herauf auf den Berg; und mache dir eine Lade von Holz; (2. Mose 25.10) (2. Mose 34.1) 2 und ich werde auf die Tafeln die Worte schreiben, welche auf den ersten Tafeln waren, die du zerbrochen hast; und du sollst sie in die Lade legen. (2. Mose 32.19) 3 Und ich machte eine Lade von Akazienholz und hieb zwei steinerne Tafeln aus, wie die ersten; und ich stieg auf den Berg, und die zwei Tafeln waren in meiner Hand. 4 Und er schrieb auf die Tafeln wie die erste Schrift, die zehn Worte, welche Jehova auf dem Berge zu euch geredet hatte, mitten aus dem Feuer am Tage der Versammlung; und Jehova gab sie mir. (5. Mose 9.10) 5 Und ich wandte mich und stieg von dem Berge herab. Und ich legte die Tafeln in die Lade, die ich gemacht hatte; und sie sind daselbst, wie Jehova mir geboten hat. 6 Und die Kinder Israel brachen auf von Beeroth-Bne-Jaakan nach Mosera. Daselbst starb Aaron, und er wurde daselbst begraben; und Eleasar, sein Sohn, übte den Priesterdienst aus an seiner Statt. (4. Mose 20.28) (4. Mose 33.32-33) 7 Von dannen brachen sie auf nach Gudgoda, und von Gudgoda nach Jotbatha, einem Lande von Wasserbächen. 8 In selbiger Zeit sonderte Jehova den Stamm Levi aus, um die Lade des Bundes Jehovas zu tragen, vor Jehova zu stehen, um ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen, bis auf diesen Tag. (4. Mose 6.23-27) (5. Mose 18.5) (5. Mose 18.7) 9 Darum ward dem Levi kein Teil noch Erbe mit seinen Brüdern; Jehova ist sein Erbteil, so wie Jehova, dein Gott, zu ihm geredet hat. (4. Mose 18.20) 10 Ich aber blieb auf dem Berge, wie die vorigen Tage, vierzig Tage und vierzig Nächte, und Jehova erhörte mich auch dieses Mal; Jehova wollte dich nicht verderben. (5. Mose 9.9) 11 Und Jehova sprach zu mir: Mache dich auf, gehe hin, um vor dem Volke herzuziehen, damit sie hineinkommen und das Land in Besitz nehmen, das ich ihren Vätern geschworen habe, ihnen zu geben.

Gottes Forderung an Israel und Erinnerung an Taten Gottes

12 Und nun, Israel, was fordert Jehova, dein Gott, von dir, als nur, Jehova, deinen Gott, zu fürchten, auf allen seinen Wegen zu wandeln und ihn zu lieben, und Jehova, deinem Gott, zu dienen mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele, (Micha 6.8) 13 indem du die Gebote Jehovas und seine Satzungen, die ich dir heute gebiete, beobachtest, dir zum Guten? 14 Siehe, Jehovas, deines Gottes, sind die Himmel und die Himmel der Himmel, die Erde und alles, was in ihr ist. 15 Jedoch deinen Vätern hat Jehova sich zugeneigt, sie zu lieben; und er hat euch, ihren Samen nach ihnen, aus allen Völkern erwählt, wie es an diesem Tage ist. (5. Mose 7.6) 16 So beschneidet denn die Vorhaut eures Herzens und verhärtet euren Nacken nicht mehr! 17 Denn Jehova, euer Gott, er ist der Gott der Götter und der Herr der Herren, der große, mächtige und furchtbare Gott, der keine Person ansieht und kein Geschenk annimmt; 18 der Recht schafft der Waise und der Witwe, und den Fremdling liebt, so daß er ihm Brot und Kleider gibt. 19 Und ihr sollt den Fremdling lieben; denn ihr seid Fremdlinge gewesen im Lande Ägypten. (2. Mose 22.20-23) 20 Jehova, deinen Gott, sollst du fürchten, ihm sollst du dienen und ihm anhangen, und bei seinem Namen sollst du schwören. 21 Er ist dein Ruhm, und er dein Gott, der jene großen und furchtbaren Dinge an dir getan hat, die deine Augen gesehen haben. 22 Zu siebzig Seelen zogen deine Väter nach Ägypten hinab; und nun hat Jehova, dein Gott, dich gemacht wie die Sterne des Himmels an Menge. (1. Mose 46.27) (5. Mose 1.10)

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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4) 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7) 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7) 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23) 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7) 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2) 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."