Zweite Gesetzestafeln - Aarons Tod - Aussonderung der Leviten - Moses Fürbitte
1In selbiger Zeit sprach Jehova zu mir: Haue dir zwei steinerne Tafeln aus, wie die ersten, und steige zu mir herauf auf den Berg; und mache dir eine Lade von Holz;(2. Mose 25.10)(2. Mose 34.1)2und ich werde auf die Tafeln die Worte schreiben, welche auf den ersten Tafeln waren, die du zerbrochen hast; und du sollst sie in die Lade legen.(2. Mose 32.19)3Und ich machte eine Lade von Akazienholz und hieb zwei steinerne Tafeln aus, wie die ersten; und ich stieg auf den Berg, und die zwei Tafeln waren in meiner Hand.4Und er schrieb auf die Tafeln wie die erste Schrift, die zehn Worte, welche Jehova auf dem Berge zu euch geredet hatte, mitten aus dem Feuer am Tage der Versammlung; und Jehova gab sie mir.(5. Mose 9.10)5Und ich wandte mich und stieg von dem Berge herab. Und ich legte die Tafeln in die Lade, die ich gemacht hatte; und sie sind daselbst, wie Jehova mir geboten hat.6Und die Kinder Israel brachen auf von Beeroth-Bne-Jaakan nach Mosera. Daselbst starb Aaron, und er wurde daselbst begraben; und Eleasar, sein Sohn, übte den Priesterdienst aus an seiner Statt.(4. Mose 20.28)(4. Mose 33.32-33)7Von dannen brachen sie auf nach Gudgoda, und von Gudgoda nach Jotbatha, einem Lande von Wasserbächen.8In selbiger Zeit sonderte Jehova den Stamm Levi aus, um die Lade des Bundes Jehovas zu tragen, vor Jehova zu stehen, um ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen, bis auf diesen Tag.(4. Mose 6.23-27)(5. Mose 18.5)(5. Mose 18.7)9Darum ward dem Levi kein Teil noch Erbe mit seinen Brüdern; Jehova ist sein Erbteil, so wie Jehova, dein Gott, zu ihm geredet hat.(4. Mose 18.20)10Ich aber blieb auf dem Berge, wie die vorigen Tage, vierzig Tage und vierzig Nächte, und Jehova erhörte mich auch dieses Mal; Jehova wollte dich nicht verderben.(5. Mose 9.9)11Und Jehova sprach zu mir: Mache dich auf, gehe hin, um vor dem Volke herzuziehen, damit sie hineinkommen und das Land in Besitz nehmen, das ich ihren Vätern geschworen habe, ihnen zu geben.
Gottes Forderung an Israel und Erinnerung an Taten Gottes
12Und nun, Israel, was fordert Jehova, dein Gott, von dir, als nur, Jehova, deinen Gott, zu fürchten, auf allen seinen Wegen zu wandeln und ihn zu lieben, und Jehova, deinem Gott, zu dienen mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele,(Micha 6.8)13indem du die Gebote Jehovas und seine Satzungen, die ich dir heute gebiete, beobachtest, dir zum Guten?14Siehe, Jehovas, deines Gottes, sind die Himmel und die Himmel der Himmel, die Erde und alles, was in ihr ist.15Jedoch deinen Vätern hat Jehova sich zugeneigt, sie zu lieben; und er hat euch, ihren Samen nach ihnen, aus allen Völkern erwählt, wie es an diesem Tage ist.(5. Mose 7.6)16So beschneidet denn die Vorhaut eures Herzens und verhärtet euren Nacken nicht mehr!17Denn Jehova, euer Gott, er ist der Gott der Götter und der Herr der Herren, der große, mächtige und furchtbare Gott, der keine Person ansieht und kein Geschenk annimmt;18der Recht schafft der Waise und der Witwe, und den Fremdling liebt, so daß er ihm Brot und Kleider gibt.19Und ihr sollt den Fremdling lieben; denn ihr seid Fremdlinge gewesen im Lande Ägypten.(2. Mose 22.20-23)20Jehova, deinen Gott, sollst du fürchten, ihm sollst du dienen und ihm anhangen, und bei seinem Namen sollst du schwören.21Er ist dein Ruhm, und er dein Gott, der jene großen und furchtbaren Dinge an dir getan hat, die deine Augen gesehen haben.22Zu siebzig Seelen zogen deine Väter nach Ägypten hinab; und nun hat Jehova, dein Gott, dich gemacht wie die Sterne des Himmels an Menge.(1. Mose 46.27)(5. Mose 1.10)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)