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4. Mose - Kapitel 8

Gesetz über den Leuchter im Heiligtum und über die Weihe der Leviten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und sprich zu ihm: Wenn du die Lampen anzündest, so sollen die sieben Lampen gerade vor dem Leuchter hinscheinen. (2. Mose 25.31) 3 Und Aaron tat also: er zündete seine Lampen an, so daß sie gerade vor dem Leuchter hinschienen, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 4 Und dies war die Arbeit des Leuchters: getriebene Arbeit von Gold; von seinem Fuße bis zu seinen Blumen, alles war getriebene Arbeit; nach dem Bilde, das Jehova dem Mose gezeigt, also hatte man den Leuchter gemacht. 5 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 6 Nimm die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel und reinige sie. (Maleachi 3.3) 7 Und also sollst du mit ihnen tun, um sie zu reinigen: Sprenge Entsündigungswasser auf sie, und sie sollen das Schermesser über ihr ganzes Fleisch gehen lassen und ihre Kleider waschen und sich reinigen. (3. Mose 14.8) (4. Mose 5.17) (4. Mose 19.9) (4. Mose 19.17) 8 Und sie sollen einen jungen Farren nehmen, und sein Speisopfer: Feinmehl, gemengt mit Öl; und einen anderen jungen Farren sollst du nehmen zum Sündopfer. 9 Und du sollst die Leviten vor das Zelt der Zusammenkunft herzutreten lassen und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammeln. 10 Und du sollst die Leviten vor Jehova herzutreten lassen, und die Kinder Israel sollen ihre Hände auf die Leviten legen. 11 Und Aaron soll die Leviten als Webopfer von seiten der Kinder Israel vor Jehova weben, damit sie zum Verrichten des Dienstes Jehovas seien. (4. Mose 8.21) 12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf den Kopf der Farren legen; und den einen sollst du als Sündopfer und den anderen als Brandopfer dem Jehova opfern, um für die Leviten Sühnung zu tun. 13 Und so sollst du die Leviten vor Aaron und vor seine Söhne stellen und sie dem Jehova als Webopfer weben; 14 und du sollst die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel aussondern, daß die Leviten mir gehören. (4. Mose 3.45) 15 Und danach sollen die Leviten kommen, um das Zelt der Zusammenkunft zu bedienen. So sollst du sie reinigen und sie als Webopfer weben. 16 Denn sie sind mir ganz zu eigen gegeben aus der Mitte der Kinder Israel; anstatt alles dessen, was die Mutter bricht, anstatt jedes Erstgeborenen aus den Kindern Israel habe ich sie mir genommen. (4. Mose 3.12) 17 Denn mein ist alles Erstgeborene unter den Kindern Israel an Menschen und an Vieh. An dem Tage, da ich alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlug, habe ich sie mir geheiligt. (2. Mose 13.2) 18 Und ich habe die Leviten genommen anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel; 19 und ich habe die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen als Gabe aus der Mitte der Kinder Israel gegeben, um den Dienst der Kinder Israel am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten und um für die Kinder Israel Sühnung zu tun, damit unter den Kindern Israel keine Plage dadurch entstehe, daß die Kinder Israel dem Heiligtum nahen. (4. Mose 3.9) 20 Und Mose und Aaron und die ganze Gemeinde der Kinder Israel taten so mit den Leviten; nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte wegen der Leviten, also taten die Kinder Israel mit ihnen. 21 Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider; und Aaron webte sie als Webopfer vor Jehova; und Aaron tat Sühnung für sie zu ihrer Reinigung. (4. Mose 8.11) 22 Und danach kamen die Leviten, um ihren Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten vor Aaron und vor seinen Söhnen. So wie Jehova dem Mose betreffs der Leviten geboten hatte, also taten sie mit ihnen. 23 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 24 Dies ist es, was die Leviten betrifft: Von 25 Jahren an und darüber soll er eintreten, um die Arbeit zu tun im Dienste des Zeltes der Zusammenkunft. (4. Mose 4.3) (4. Mose 4.23) (4. Mose 4.30) (4. Mose 4.47) 25 Aber von fünfzig Jahren an soll er aus der Arbeit des Dienstes austreten und nicht mehr dienen; 26 er mag seinen Brüdern helfen am Zelte der Zusammenkunft, um der Hut zu warten; aber Dienst soll er nicht tun. So sollst du mit den Leviten tun in ihren Obliegenheiten.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)