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4. Mose - Kapitel 7

Gaben der Stammesfürsten für das Heiligtum

1 Und es geschah an dem Tage, da Mose das Aufrichten der Wohnung vollendet und sie gesalbt und sie geheiligt hatte mit allen ihren Geräten, sowie den Altar und alle seine Geräte, und er sie gesalbt und sie geheiligt hatte, (2. Mose 40.9-10) 2 da brachten die Fürsten Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, sie, die Fürsten der Stämme, die Vorsteher der Gemusterten, 3 sie brachten ihre Opfergabe dar vor Jehova: sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, einen Wagen für zwei Fürsten und ein Rind für einen; und sie brachten sie dar vor der Wohnung. 4 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 5 Nimm sie von Ihnen, und sie seien zum Verrichten des Dienstes des Zeltes der Zusammenkunft, und gib sie den Leviten, einem jeden nach Verhältnis seines Dienstes. 6 Und Mose nahm die Wagen und die Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Söhnen Gersons nach Verhältnis ihres Dienstes; 8 und vier Wagen und acht Rinder gab er den Söhnen Meraris nach Verhältnis ihres Dienstes -: unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 Aber den Söhnen Kehaths gab er nichts; denn ihnen lag der Dienst des Heiligtums ob: auf der Schulter trugen sie. 10 Und die Fürsten brachten die Einweihungsgabe des Altars dar an dem Tage, da er gesalbt wurde; und die Fürsten brachten ihre Opfergabe dar vor dem Altar. (2. Chronik 7.9) 11 Und Jehova sprach zu Mose: Je ein Fürst auf einen Tag sollen sie ihre Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Und es geschah, der am ersten Tage seine Opfergabe darbrachte, war Nachschon, der Sohn Amminadabs, vom Stamme Juda. 13 Und seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 14 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 15 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 16 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nachschons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage brachte Nethaneel dar, der Sohn Zuars, der Fürst von Issaschar; 19 er brachte seine Opfergabe dar: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 20 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 21 einen jungen Farren, einen Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nethaneels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage der Fürst der Söhne Sebulons, Eliab, der Sohn Helons. 25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 26 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 27 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 28 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage der Fürst der Söhne Rubens, Elizur, der Sohn Schedeurs. 31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 32 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 33 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 34 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elizurs, des Sohnes Schedeurs. 36 Am fünften Tage der Fürst der Söhne Simeons, Schelumiel, der Sohn Zurischaddais. 37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 38 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 39 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 40 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Schelumiels, des Sohnes Zurischaddais. 42 Am sechsten Tage der Fürst der Söhne Gads, Eljasaph, der Sohn Deghuels. 43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 44 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 45 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 46 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eljasaphs, des Sohnes Deghuels. 48 Am siebten Tage der Fürst der Söhne Ephraims, Elischama, der Sohn Ammihuds. 49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 50 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 51 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 52 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elischamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage der Fürst der Söhne Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs. 55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 56 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 57 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 58 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage der Fürst der Söhne Benjamins, Abidan, der Sohn Gideonis. 61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 62 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 63 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 64 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Abidans, des Sohnes Gideonis. 66 Am zehnten Tage der Fürst der Söhne Dans, Achieser, der Sohn Ammischaddais. 67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 68 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 69 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 70 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiesers, des Sohnes Ammischaddais. 72 Am elften Tage der Fürst der Söhne Asers, Pagiel, der Sohn Okrans. 73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 74 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 75 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 76 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Pagiels, des Sohnes Okrans. 78 Am zwölften Tage der Fürst der Söhne Naphtalis, Achira, der Sohn Enans. 79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 80 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 81 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 82 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiras, des Sohnes Enans. 84 Dies war die Einweihungsgabe des Altars, seitens der Fürsten Israels, an dem Tage, da er gesalbt wurde: zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengschalen, zwölf goldene Schalen; 85 130 Sekel eine silberne Schüssel, und siebzig eine Sprengschale: alles Silber der Gefäße 2400 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums; 86 zwölf goldene Schalen voll Räucherwerk, je zehn Sekel eine Schale, nach dem Sekel des Heiligtums: alles Gold der Schalen 120 Sekel. 87 Aller Rinder zum Brandopfer waren zwölf Farren; dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, nebst ihrem Speisopfer; und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und aller Rinder zum Friedensopfer waren 24 Farren; dazu sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe des Altars, nachdem er gesalbt worden war. 89 Und wenn Mose in das Zelt der Zusammenkunft hineinging, um mit ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm reden von dem Deckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses war, zwischen den beiden Cherubim hervor; und er redete zu ihm. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)