zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 7

Gaben der Stammesfürsten für das Heiligtum

1 Und es geschah an dem Tage, da Mose das Aufrichten der Wohnung vollendet und sie gesalbt und sie geheiligt hatte mit allen ihren Geräten, sowie den Altar und alle seine Geräte, und er sie gesalbt und sie geheiligt hatte, (2. Mose 40.9-10) 2 da brachten die Fürsten Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, sie, die Fürsten der Stämme, die Vorsteher der Gemusterten, 3 sie brachten ihre Opfergabe dar vor Jehova: sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, einen Wagen für zwei Fürsten und ein Rind für einen; und sie brachten sie dar vor der Wohnung. 4 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 5 Nimm sie von Ihnen, und sie seien zum Verrichten des Dienstes des Zeltes der Zusammenkunft, und gib sie den Leviten, einem jeden nach Verhältnis seines Dienstes. 6 Und Mose nahm die Wagen und die Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Söhnen Gersons nach Verhältnis ihres Dienstes; 8 und vier Wagen und acht Rinder gab er den Söhnen Meraris nach Verhältnis ihres Dienstes -: unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 Aber den Söhnen Kehaths gab er nichts; denn ihnen lag der Dienst des Heiligtums ob: auf der Schulter trugen sie. 10 Und die Fürsten brachten die Einweihungsgabe des Altars dar an dem Tage, da er gesalbt wurde; und die Fürsten brachten ihre Opfergabe dar vor dem Altar. (2. Chronik 7.9) 11 Und Jehova sprach zu Mose: Je ein Fürst auf einen Tag sollen sie ihre Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Und es geschah, der am ersten Tage seine Opfergabe darbrachte, war Nachschon, der Sohn Amminadabs, vom Stamme Juda. 13 Und seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 14 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 15 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 16 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nachschons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage brachte Nethaneel dar, der Sohn Zuars, der Fürst von Issaschar; 19 er brachte seine Opfergabe dar: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 20 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 21 einen jungen Farren, einen Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nethaneels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage der Fürst der Söhne Sebulons, Eliab, der Sohn Helons. 25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 26 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 27 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 28 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage der Fürst der Söhne Rubens, Elizur, der Sohn Schedeurs. 31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 32 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 33 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 34 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elizurs, des Sohnes Schedeurs. 36 Am fünften Tage der Fürst der Söhne Simeons, Schelumiel, der Sohn Zurischaddais. 37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 38 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 39 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 40 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Schelumiels, des Sohnes Zurischaddais. 42 Am sechsten Tage der Fürst der Söhne Gads, Eljasaph, der Sohn Deghuels. 43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 44 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 45 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 46 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eljasaphs, des Sohnes Deghuels. 48 Am siebten Tage der Fürst der Söhne Ephraims, Elischama, der Sohn Ammihuds. 49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 50 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 51 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 52 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elischamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage der Fürst der Söhne Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs. 55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 56 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 57 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 58 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage der Fürst der Söhne Benjamins, Abidan, der Sohn Gideonis. 61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 62 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 63 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 64 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Abidans, des Sohnes Gideonis. 66 Am zehnten Tage der Fürst der Söhne Dans, Achieser, der Sohn Ammischaddais. 67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 68 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 69 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 70 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiesers, des Sohnes Ammischaddais. 72 Am elften Tage der Fürst der Söhne Asers, Pagiel, der Sohn Okrans. 73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 74 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 75 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 76 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Pagiels, des Sohnes Okrans. 78 Am zwölften Tage der Fürst der Söhne Naphtalis, Achira, der Sohn Enans. 79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 80 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 81 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 82 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiras, des Sohnes Enans. 84 Dies war die Einweihungsgabe des Altars, seitens der Fürsten Israels, an dem Tage, da er gesalbt wurde: zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengschalen, zwölf goldene Schalen; 85 130 Sekel eine silberne Schüssel, und siebzig eine Sprengschale: alles Silber der Gefäße 2400 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums; 86 zwölf goldene Schalen voll Räucherwerk, je zehn Sekel eine Schale, nach dem Sekel des Heiligtums: alles Gold der Schalen 120 Sekel. 87 Aller Rinder zum Brandopfer waren zwölf Farren; dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, nebst ihrem Speisopfer; und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und aller Rinder zum Friedensopfer waren 24 Farren; dazu sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe des Altars, nachdem er gesalbt worden war. 89 Und wenn Mose in das Zelt der Zusammenkunft hineinging, um mit ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm reden von dem Deckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses war, zwischen den beiden Cherubim hervor; und er redete zu ihm. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)