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4. Mose - Kapitel 7

Gaben der Stammesfürsten für das Heiligtum

1 Und es geschah an dem Tage, da Mose das Aufrichten der Wohnung vollendet und sie gesalbt und sie geheiligt hatte mit allen ihren Geräten, sowie den Altar und alle seine Geräte, und er sie gesalbt und sie geheiligt hatte, (2. Mose 40.9-10) 2 da brachten die Fürsten Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, sie, die Fürsten der Stämme, die Vorsteher der Gemusterten, 3 sie brachten ihre Opfergabe dar vor Jehova: sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, einen Wagen für zwei Fürsten und ein Rind für einen; und sie brachten sie dar vor der Wohnung. 4 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 5 Nimm sie von Ihnen, und sie seien zum Verrichten des Dienstes des Zeltes der Zusammenkunft, und gib sie den Leviten, einem jeden nach Verhältnis seines Dienstes. 6 Und Mose nahm die Wagen und die Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Söhnen Gersons nach Verhältnis ihres Dienstes; 8 und vier Wagen und acht Rinder gab er den Söhnen Meraris nach Verhältnis ihres Dienstes -: unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 Aber den Söhnen Kehaths gab er nichts; denn ihnen lag der Dienst des Heiligtums ob: auf der Schulter trugen sie. 10 Und die Fürsten brachten die Einweihungsgabe des Altars dar an dem Tage, da er gesalbt wurde; und die Fürsten brachten ihre Opfergabe dar vor dem Altar. (2. Chronik 7.9) 11 Und Jehova sprach zu Mose: Je ein Fürst auf einen Tag sollen sie ihre Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Und es geschah, der am ersten Tage seine Opfergabe darbrachte, war Nachschon, der Sohn Amminadabs, vom Stamme Juda. 13 Und seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 14 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 15 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 16 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nachschons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage brachte Nethaneel dar, der Sohn Zuars, der Fürst von Issaschar; 19 er brachte seine Opfergabe dar: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 20 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 21 einen jungen Farren, einen Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nethaneels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage der Fürst der Söhne Sebulons, Eliab, der Sohn Helons. 25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 26 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 27 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 28 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage der Fürst der Söhne Rubens, Elizur, der Sohn Schedeurs. 31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 32 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 33 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 34 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elizurs, des Sohnes Schedeurs. 36 Am fünften Tage der Fürst der Söhne Simeons, Schelumiel, der Sohn Zurischaddais. 37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 38 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 39 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 40 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Schelumiels, des Sohnes Zurischaddais. 42 Am sechsten Tage der Fürst der Söhne Gads, Eljasaph, der Sohn Deghuels. 43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 44 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 45 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 46 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eljasaphs, des Sohnes Deghuels. 48 Am siebten Tage der Fürst der Söhne Ephraims, Elischama, der Sohn Ammihuds. 49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 50 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 51 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 52 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elischamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage der Fürst der Söhne Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs. 55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 56 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 57 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 58 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage der Fürst der Söhne Benjamins, Abidan, der Sohn Gideonis. 61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 62 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 63 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 64 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Abidans, des Sohnes Gideonis. 66 Am zehnten Tage der Fürst der Söhne Dans, Achieser, der Sohn Ammischaddais. 67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 68 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 69 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 70 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiesers, des Sohnes Ammischaddais. 72 Am elften Tage der Fürst der Söhne Asers, Pagiel, der Sohn Okrans. 73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 74 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 75 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 76 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Pagiels, des Sohnes Okrans. 78 Am zwölften Tage der Fürst der Söhne Naphtalis, Achira, der Sohn Enans. 79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 80 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 81 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 82 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiras, des Sohnes Enans. 84 Dies war die Einweihungsgabe des Altars, seitens der Fürsten Israels, an dem Tage, da er gesalbt wurde: zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengschalen, zwölf goldene Schalen; 85 130 Sekel eine silberne Schüssel, und siebzig eine Sprengschale: alles Silber der Gefäße 2400 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums; 86 zwölf goldene Schalen voll Räucherwerk, je zehn Sekel eine Schale, nach dem Sekel des Heiligtums: alles Gold der Schalen 120 Sekel. 87 Aller Rinder zum Brandopfer waren zwölf Farren; dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, nebst ihrem Speisopfer; und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und aller Rinder zum Friedensopfer waren 24 Farren; dazu sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe des Altars, nachdem er gesalbt worden war. 89 Und wenn Mose in das Zelt der Zusammenkunft hineinging, um mit ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm reden von dem Deckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses war, zwischen den beiden Cherubim hervor; und er redete zu ihm. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)