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4. Mose - Kapitel 36

Gesetz für Erbtöchter

1 Und es traten herzu die Häupter der Väter vom Geschlecht der Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Söhne Josephs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Kinder Israel, 2 und sprachen: Jehova hat meinem Herrn geboten, den Kindern Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von Jehova geboten worden, das Erbteil Zelophchads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Werden sie nun einem von den Söhnen der anderen Stämme der Kinder Israel zu Weibern, so wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, welchem sie angehören werden; und dem Lose unseres Erbteils wird es entzogen werden. 4 Und auch wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, welchem sie angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3. Mose 25.10-13) 5 Da gebot Mose den Kindern Israel, nach dem Befehle Jehovas, und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph redet recht. 6 Dies ist das Wort, welches Jehova betreffs der Töchter Zelophchads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, zu Weibern werden; nur sollen sie einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zu Weibern werden, 7 damit nicht ein Erbteil der Kinder Israel von Stamm zu Stamm übergehe; denn die Kinder Israel sollen ein jeder dem Erbteil des Stammes seiner Väter anhangen. 8 Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Kinder Israel besitzt, soll einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zum Weibe werden, damit die Kinder Israel ein jeder das Erbteil seiner Väter besitzen, 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamme auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Kinder Israel sollen ein jeder seinem Erbteil anhangen. 10 So wie Jehova dem Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads. 11 Und Machla, Tirza und Chogla und Milka und Noa, die Töchter Zelophchads, wurden den Söhnen ihrer Oheime zu Weibern. (4. Mose 26.33) 12 Männern aus den Geschlechtern der Kinder Manasse, des Sohnes Josephs, wurden sie zu Weibern. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamme des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und die Rechte, welche Jehova in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, den Kindern Israel durch Mose geboten hat.

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3. Mose - Kapitel 20

1 Jahwe sagte dann zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, eins von seinen Kindern dem Moloch opfert, muss er getötet werden. Das Volk des Landes soll ihn steinigen. 3 Ich werde mich gegen diesen Mann wenden und ihn aus seinem Volk beseitigen, denn er hat eins von seinen Kindern dem Moloch gegeben, mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen Namen entweiht. 4 Und wenn das Volk des Landes die Augen vor diesem Mann verschließt, der einen seiner Nachkommen dem Moloch opferte, wenn es ihn nicht tötet, 5 dann werde ich selbst mich gegen diesen Mann und seine Sippe wenden und gegen alle, die es ihm nachmachen und sich mit dem Moloch einlassen. Ich werde sie aus ihrem Volk beseitigen. 6 Ich werde mich auch gegen jede Person stellen, die sich mit Totengeistern oder Wahrsagern einlässt, und sie aus ihrem Volk beseitigen. (3. Mose 19.31) 7 So sondert euch von alldem ab und lebt heilig, denn ich bin Jahwe, euer Gott! (3. Mose 19.2) 8 Ihr sollt euch nach meinen Ordnungen richten! Ich bin Jahwe, der euch heiligt! (3. Mose 19.37) 9 Jeder, der seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss getötet werden. Die Blutschuld dafür lastet auf ihm selbst. (2. Mose 21.17) 10 Wenn jemand mit der Frau eines anderen Ehebruch begeht, müssen beide getötet werden: der Ehebrecher und die Ehebrecherin. (2. Mose 20.14) (Johannes 8.5) 11 Und wenn jemand mit einer der Frauen seines Vaters schläft, hat er die Scham seines Vaters entblößt. Beide müssen getötet werden. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. 12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter schläft, müssen beide getötet werden. Sie haben sich auf schändliche Weise befleckt. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. 13 Wenn ein Mann mit einem anderen Mann Geschlechtsverkehr hat, haben sich beide auf abscheuliche Weise vergangen. Sie müssen getötet werden. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. 14 Wenn ein Mann eine Frau und ihre Mutter heiratet, ist das ein schändliches Vergehen. Man soll ihn und beide Frauen verbrennen. Etwas so Schändliches darf es bei euch nicht geben. 15 Wenn ein Mann mit einem Vieh geschlechtlich verkehrt, muss er getötet werden. Auch das Tier müsst ihr umbringen. 16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Stück Vieh nähert, um mit ihm geschlechtlich zu verkehren, müsst ihr die Frau und das Tier umbringen. Sie müssen unbedingt getötet werden. Die Blutschuld für ihren Tod lastet auf ihnen selbst. 17 Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, eine Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und ihre Scham sieht, und sie sieht seine Scham, dann ist das eine Schandtat. Beide sollen vor dem versammelten Volk getötet werden. Der Mann hat die Scham seiner Schwester aufgedeckt. Die Blutschuld dafür lastet auf ihm. 18 Wenn ein Mann mit einer menstruierenden Frau schläft und so ihre Scham entblößt, hat er ihre Quelle entblößt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt. Beide müssen von ihrem Volk beseitigt werden. 19 Auch die Scham der Schwester deiner Mutter oder der Schwester deines Vaters darfst du nicht aufdecken. Denn wer das tut, hat seine Blutsverwandte entblößt. Beide müssen ihre Schuld tragen. 20 Wenn ein Mann mit der Frau seines Onkels schläft, hat er die Scham seines Onkels entblößt. Die beiden müssen ihre Sünde tragen und sollen kinderlos sterben. 21 Wenn jemand mit der Frau seines Bruders schläft, ist das eine Befleckung. Er hat die Scham seines Bruders entblößt. Sie werden kinderlos bleiben. 22 Haltet euch an meine Ordnungen und lebt nach meinen Geboten, damit euch das Land, in das ich euch bringen will, nicht ausspuckt. 23 Ihr sollt die Sitten der Leute, die ich vor euch vertreibe, nicht annehmen. Denn sie haben all diese Dinge getan und ekelten mich damit an. 24 Deshalb habe ich zu euch gesagt: 'Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, euch werde ich das Land geben, das von Milch und Honig überfließt.' Ich bin Jahwe, euer Gott! Ich habe euch zu einem besonderen Volk gemacht. 25 Ihr sollt zwischen reinen und unreinen Tieren unterscheiden, zwischen unreinen und reinen Vögeln, und euch selbst nicht zum Abscheu machen durch das Vieh, die Vögel und das, was sich auf dem Erdboden regt, was von mir für unrein erklärt wurde. (3. Mose 11.1) 26 Ihr sollt heilig für mich sein, denn ich, Jahwe, bin heilig. Ich habe euch von den Völkern unterschieden, dass ihr mir gehört. 27 Und wenn in einem Mann oder einer Frau ein Toten- oder Wahrsagegeist ist, müssen sie getötet werden. Man soll sie steinigen. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen." (2. Mose 22.17)