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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu Mose: (2. Mose 29.1) 2 "Nimm Aaron und seine Söhne mit dir, dazu die Priesterkleider, das Salböl, den Stier für das Sündopfer, die beiden Schafböcke und den Korb mit den ungesäuerten Broten 3 und lass die ganze Gemeinschaft Israels zum Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung kommen!" 4 Mose machte es so, wie Jahwe es ihm befohlen hatte, und die Gemeinschaft versammelte sich am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. 5 Dann sagte Mose zu ihnen: "Was ihr mich jetzt tun seht, hat Jahwe befohlen." 6 Mose ließ Aaron und seine Söhne herantreten und begoss sie mit Wasser. 7 Dann zog er Aaron das Priesterhemd an und band ihm den Gürtel um. Er legte ihm das Obergewand an, darüber das Efod und band es mit dem dazugehörenden Gürtel fest. 8 Dann hängte er ihm die Brusttasche um, welche die Urim und Tummim enthielt. (2. Mose 28.30) 9 Er band ihm den Kopfbund um und befestigte daran das heilige Diadem, das Stirnblatt aus Gold, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 10 Danach salbte Mose mit dem Öl die Wohnstätte und alles, was darin war, und weihte sie damit. (2. Mose 30.25-26) 11 Sieben Mal sprengte er von dem Öl auf den Altar und salbte ihn so, um ihn zu weihen, ebenfalls alle dazugehörenden Geräte, auch das Becken und sein Gestell. 12 Dann goss er etwas von dem Öl über den Kopf Aarons und salbte ihn auf diese Weise, um ihn zum Priester zu weihen. 13 Anschließend ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, bekleidete sie mit Priesterhemd, Gürtel und Kopfbund, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 14 Dann ließ er den jungen Stier für das Sündopfer herbeiführen, und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Sündopferstiers. (3. Mose 4.1) 15 Dann schlachtete Mose den Stier, nahm Blut von ihm und strich es mit dem Finger an die Hörner des Altars. Auf diese Weise entsündigte er den Altar. Den Rest des Blutes schüttete er am Fuß des Altars aus. Auf diese Weise erwirkte er Sühne für ihn und heiligte ihn. 16 Dann nahm er das ganze Fett, das an den Eingeweiden ist, den Lappen an der Leber und die beiden Nieren mit ihrem Fett und ließ sie auf dem Altar in Rauch aufgehen. 17 Den Rest des jungen Stiers, seine Haut, sein Fleisch und seine Eingeweide, verbrannte er draußen vor dem Lager, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 18 Dann ließ er den Schafbock für das Brandopfer herbeibringen. Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf dessen Kopf. (3. Mose 1.10-13) 19 Anschließend schlachtete Mose den Bock und sprengte sein Blut ringsum an den Altar. 20 Er zerlegte das Tier und ließ den Kopf, die Rumpfstücke und das Fett in Rauch aufgehen. 21 Die Eingeweide und Unterschenkel spülte er im Wasser ab und verbrannte auch sie auf dem Altar. So war es ein Brandopfer, dessen Geruch Jahwe befriedigte, ein Feueropfer für Jahwe, genauso, wie er es befohlen hatte. 22 Dann ließ er den zweiten Schafbock, den Bock zur Priesterweihe, herbeibringen. Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf dessen Kopf. (3. Mose 7.37) 23 Mose schlachtete ihn, nahm etwas von dem Blut und betupfte damit Aarons rechtes Ohrläppchen, seinen rechten Daumen und seine rechte große Zehe. 24 Anschließend ließ er die Söhne Aarons hervortreten und betupfte auch bei ihnen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. Das übrige Blut sprengte Mose ringsum an den Altar. 25 Darauf nahm er die Fettstücke, den Fettschwanz, alles Fett an den Eingeweiden, den Lappen an der Leber, die beiden Nieren samt ihrem Fett und die rechte Hinterkeule. 26 Aus dem Korb mit den ungesäuerten Broten, der vor Jahwe stand, nahm er ein gewöhnliches Lochbrot, eins, das mit Öl bestrichen war, und ein Fladenbrot und legte es auf die Fettstücke und die rechte Hinterkeule. 27 Das alles gab er Aaron und seinen Söhnen in die Hände und ließ es vor Jahwe als Weihgabe hin- und herschwingen. 28 Dann nahm Mose es wieder aus ihren Händen und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen. Es war ein Einweihungsopfer, dessen Geruch Jahwe befriedigte, ein Feueropfer für Jahwe. 29 Dann nahm Mose das Bruststück und schwang es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. Jahwe hatte bestimmt, dass dieser Teil des Einweihungsopfers Mose gehören sollte. 30 Mose nahm etwas von dem Salböl und etwas vom Blut auf dem Altar und sprengte beides auf Aaron und seine Söhne und ihre Gewänder und heiligte sie so. 31 Dann sagte er zu ihnen: "Kocht das Fleisch am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und esst es dort, ebenso das Brot, das im Korb für das Einweihungsopfer liegt, denn ich habe es mit diesen Worten angeordnet: 'Aaron und seine Nachkommen sollen davon essen!' 32 Den Rest vom Fleisch und Brot sollt ihr verbrennen. 33 Sieben Tage lang sollt ihr am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung bleiben. Ihr dürft euch nicht davon entfernen, bis die Tage für das Einweihungsopfer vorbei sind, denn sieben Tage wird man euch die Hände füllen, 34 wie man es heute gemacht hat. So hat Jahwe es befohlen, um euch Sühne zu erwirken. 35 Bleibt also sieben Tage lang, Tag und Nacht, am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und beachtet die Anweisungen, damit ihr nicht sterben müsst. So hat Jahwe es mir befohlen." 36 Aaron und seine Söhne machten es so, wie Jahwe es durch Mose angeordnet hatte.