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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 23

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten weiter: Die Feste Jahwes, meine Feste, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, sind die Folgenden: 3 Sechs Tage darf man eine Arbeit tun, aber am siebten Tag ist Sabbat, ein Feiertag, eine heilige Versammlung. Da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. Es ist ein Sabbat für Jahwe, wo immer ihr wohnt. (2. Mose 20.8-11) 4 Folgende Feste Jahwes sind heilige Versammlungen, die ihr zu bestimmten Zeiten ausrufen sollt: (2. Mose 23.14) 5 Das Passa Jahwes beginnt am späten Nachmittag des 14. April. (2. Mose 12.1) 6 Am darauffolgenden Tag beginnt das Mazzenfest Jahwes, an dem ihr sieben Tage lang Mazzen, ungesäuertes Brot, essen sollt. 7 Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten. 8 Und an jedem der sieben Tage sollt ihr Jahwe ein Feueropfer bringen. Am siebten Tag sollt ihr wieder eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten." 9 Jahwe sagte zu Mose: 10 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn ihr in dem Land, das ich euch gebe, die Ernte einbringt, sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte dem Priester bringen. 11 Dieser soll sie am Tag nach dem Sabbat vor Jahwe hin- und herschwingen, damit ihr sein Wohlwollen erlangt. (Matthäus 28.1) (1. Korinther 15.20) 12 An dem Tag, an dem ihr die Garbe hin- und herschwingen lasst, sollt ihr ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer zu Jahwe bringen, 13 dazu als Speisopfer vier Liter Feinmehl mit Ölivenöl vermengt, beides als Feueropfer für Jahwe, damit der Geruch ihn befriedigt. Als Trankopfer bringt einen Liter Wein. 14 Bis zu dem Tag, an dem ihr Gott diese Gaben gebracht habt, dürft ihr von der neuen Ernte weder Brot noch geröstete Körner noch Jungkorn essen. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt. 15 Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr die Garbe für das Schwingopfer gebracht habt, sollt ihr sieben volle Wochen zählen. (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 28.26) (5. Mose 16.9-12) 16 Bis zum Tag nach dem siebten Sabbat sollen es fünfzig Tage sein. Dann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer von der neuen Ernte bringen. 17 Von euren Wohnstätten bringt Jahwe zwei geweihte Brote als Erstlinge. Sie sollen aus vier Litern Feinmehl mit Sauerteig gebacken sein. 18 Außer dem Brot sollt ihr Jahwe sieben fehlerlose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Schafböcke als Brandopfer bringen, dazu die vorgeschriebenen Speis- und Trankopfer. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 19 Als Sündopfer sollt ihr einen Ziegenbock bringen und als Freudenopfer zwei einjährige Lämmer. 20 Der Priester soll die beiden Lämmer zusammen mit dem Erstlingsbrot vor Jahwe hin- und herschwingen. Sie sind Jahwe geweiht und fallen dem Priester zu. 21 An diesem Tag sollt ihr eine heilige Versammlung ausrufen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. Diese Weisung gilt für alle Zeiten und an allen euren Wohnorten. 22 Und wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du das Feld nicht bis an den Rand abernten. Du sollst auch keine Nachlese halten. Lass es für die Armen und Fremden übrig. Ich bin Jahwe, euer Gott!" (3. Mose 19.9) 23 Jahwe sagte zu Mose: 24 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Der 1. Oktober soll ein Ruhetag für euch sein, eine heilige Versammlung, in Erinnerung gerufen durch Hörnerschall. (4. Mose 10.10) (4. Mose 29.1) 25 Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten und sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen." 26 Jahwe sagte Mose noch Folgendes: 27 "Doch am 10. dieses Monats ist der Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten, euch demütigen und Jahwe ein Feueropfer bringen. (3. Mose 16.1) 28 Ihr dürft an diesem Tag keinerlei Arbeit verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem für euch vor Jahwe, eurem Gott, Sühne erwirkt wird. 29 Denn jede Person, die sich an diesem Tag nicht demütigt, soll vom Volk beseitigt werden. 30 Und jede Person, die an diesem Tag irgendeine Arbeit tut, werde ich aus ihrem Volk beseitigen. 31 Ihr dürft am Versöhnungstag keinerlei Arbeit verrichten. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt. 32 Es soll ein Sabbat, ein Feiertag, für euch sein und ihr sollt euch demütigen. Diese Feiertagsruhe soll schon am Abend vorher beginnen, also am 9. des Monats, und bis zum nächsten Abend dauern." 33 Jahwe sagte zu Mose: 34 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Am 15. Oktober beginnt das siebentägige Laubhüttenfest für Jahwe. (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 29.12) (5. Mose 16.13-15) 35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein. Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten. 36 Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe täglich Feueropfer bringen. Am achten Tag soll wieder eine heilige Versammlung stattfinden, eine Festversammlung. Ihr sollt Jahwe ein Feueropfer bringen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. (Johannes 7.37) 37 Das sind die Festzeiten Jahwes, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um Jahwe Feueropfer zu bringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, jedes an seinem Tag. 38 Die Sabbate Jahwes und die anderen Gaben, sowie die Opfer, die ihr Jahwe durch ein Gelübde zugesagt oder ihm freiwillig gebracht habt, bleiben davon unberührt. 39 Nachdem ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang, vom 15. Oktober an, das Fest Jahwes feiern. Der erste und der achte Tag soll ein Ruhetag sein. 40 Am ersten Tag sollt ihr euch die schönsten Baumfrüchte nehmen, Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sollt euch sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gott, freuen. (Nehemia 8.14-16) 41 Jedes Jahr sollt ihr dieses Fest im Oktober sieben Tage lang für Jahwe feiern. Das ist eine immerwährende Ordnung für alle Generationen. 42 Während dieser sieben Tage sollen alle Einheimischen in Israel in Laubhütten wohnen, 43 damit eure Nachkommen wissen, dass ich die Israeliten in Laubhütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten herausführte. Ich bin Jahwe, euer Gott!" 44 So verkündete Mose den Israeliten die Festzeiten Jahwes.