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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 18

1 Jahwe sagte weiter zu Mose: 2 "Sprich zu den Israeliten: Ich bin Jahwe, euer Gott! 3 Lebt nicht nach den Sitten des Landes Ägypten, wo ihr gewohnt habt, auch nicht nach den Gewohnheiten des Landes Kanaan, wohin ich euch bringe. Ihr sollt nicht nach ihren Ordnungen leben. (2. Mose 23.24) 4 Meine Vorschriften sollt ihr befolgen und euch nach meinen Ordnungen richten! Ich bin Jahwe, euer Gott! 5 Ihr sollt euch nach meinen Vorschriften und Ordnungen richten. Wer sie befolgt, wird durch sie leben. Ich bin Jahwe! (Nehemia 9.29) (Hesekiel 20.11) (Römer 10.5) (Galater 3.12) 6 Niemand von euch soll mit einem seiner Blutsverwandten eine sexuelle Beziehung haben. Ich bin Jahwe! 7 Die Scham deines Vaters und die Scham deiner Mutter sollst du nicht entblößen. Es ist deine Mutter und du sollst ihre Scham nicht entblößen. 8 Die Scham der Frau deines Vaters sollst du nicht entblößen, es ist die Scham deines Vaters. (1. Mose 35.22) (5. Mose 27.20) (1. Korinther 5.1) 9 Die Scham deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder deiner Mutter, sollst du nicht entblößen, egal ob sie in der Familie oder außerhalb von ihr geboren wurde. (5. Mose 27.22) 10 Die Scham deiner Enkeltochter sollst du nicht entblößen, denn es ist deine eigene Scham. 11 Die Scham der Tochter von einer der Frauen deines Vaters sollst du nicht entblößen. Sie ist deine Schwester. 12 Die Scham der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen. Sie ist die Blutsverwandte deines Vaters. 13 Die Scham der Schwester deiner Mutter darfst du nicht entblößen. Sie ist die Blutsverwandte deiner Mutter. 14 Die Scham des Bruders deines Vaters sollst du nicht entblößen und dich seiner Frau nicht nähern. Sie ist deine Tante. 15 Die Scham deiner Schwiegertochter sollst du nicht entblößen. Sie ist die Frau deines Sohnes. (1. Mose 38.16) 16 Die Scham der Frau deines Bruders sollst du nicht entblößen, es ist die Scham deines Bruders. (Markus 6.18) 17 Du sollst nicht die Scham einer Frau und ihrer Tochter entblößen. Die Tochter ihres Sohnes oder ihrer Tochter sollst du nicht nehmen und ihre Scham entblößen. Sie sind deine Blutsverwandten. Es wäre eine Schandtat. (5. Mose 27.23) 18 Und solange eine Frau lebt, sollst du ihre Schwester nicht zur Nebenfrau nehmen und ihre Scham neben ihr entblößen. 19 Du darfst dich einer Frau, die wegen ihrer monatlichen Blutung unrein ist, nicht nähern und ihre Scham entblößen. (3. Mose 15.24) (Hesekiel 18.6) (Hesekiel 22.10) 20 Mit der Frau eines anderen Mannes darfst du nicht schlafen, denn dadurch wirst du unrein. (2. Samuel 11.4) 21 Keinen von deinen Nachkommen darfst du dem Moloch als Opfer verbrennen. Du sollst den Namen deines Gottes nicht entweihen. Ich bin Jahwe! (5. Mose 18.10) (2. Könige 21.6) (Psalm 106.37) (Jeremia 7.31) 22 Du darfst mit keinem anderen Mann Geschlechtsverkehr haben. Das verabscheue ich. (1. Mose 19.5) (Römer 1.27) (1. Korinther 6.9) 23 Du sollst nicht mit einem Tier Geschlechtsverkehr haben. Dadurch verunreinigst du dich. Und eine Frau soll sich nicht vor ein Tier stellen, um sich mit ihm zu paaren. Das ist schändlich. (2. Mose 22.18) 24 Verunreinigt euch nicht durch solche Dinge! Denn durch all dieses haben sich die Völker verunreinigt, die ich vor euch vertreibe. 25 Sie haben das Land unrein gemacht, und ich habe es zur Rechenschaft gezogen, sodass es seine Bewohner ausgespuckt hat. 26 Ihr aber sollt euch an meine Ordnungen und Vorschriften halten, ebenso die Fremden, die bei euch leben. Tut nicht solch abscheuliche Dinge 27 wie die Menschen, die vor euch im Land waren. Denn dadurch ist das Land unrein geworden. 28 Sonst wird euch das Land ebenso ausspucken, wie es das Volk ausgespuckt hat, das vor euch da war. 29 Jeder, der irgendetwas von diesen Abscheulichkeiten tut, soll von seinem Volk beseitigt werden. 30 Gehorcht also meinen Anweisungen, keine dieser abscheulichen Bräuche zu übernehmen, die man vor euch ausgeübt hat, und verunreinigt euch nicht durch sie. Ich bin Jahwe, euer Gott."