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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 40

1 Jahwe sagte zu Mose: (2. Mose 25.1) 2 "Am 1. April sollst du die Wohnung aufrichten, das Zelt der Gottesbegegnung. 3 Bring die Lade mit dem Bundesbuch hinein und verdecke sie mit dem Vorhang! 4 Dann stell den Tisch auf und richte alles her, was dazu gehört! Bring auch den Leuchter hinein und setze seine Lichtschalen darauf. 5 Stell dann den goldenen Räucheraltar der Lade mit dem Bundesgesetz gegenüber und hänge den Vorhang am Eingang zur Wohnung auf! 6 Den Brandopferaltar stell vor dem Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung auf! 7 Dann stell das Becken zwischen das Zelt und den Altar und füll es mit Wasser! 8 Errichte die Abgrenzung rings um den Vorhof und häng die Plane an seinem Eingang auf! 9 Nimm dann das Salböl und salbe damit die Wohnung und alles, was darin ist! Dadurch wird sie mit allem, was darin ist, heilig. 10 Salbe auch den Brandopferaltar und alles, was dazu gehört, damit der Altar höchst heilig wird! 11 Salbe auch das Becken und sein Gestell und heilige es! 12 Dann lass Aaron und seine Söhne an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung treten und wasch sie mit Wasser! 13 Leg Aaron die heiligen Gewänder an und salbe ihn. Dadurch heiligst du ihn zum Priesterdienst für mich. 14 Lass auch seine Söhne herantreten und bekleide sie mit den Priesterhemden! 15 Salbe sie dann, wie du ihren Vater gesalbt hast, damit sie mir als Priester dienen. Damit überträgst du ihnen und ihren Nachkommen den Priesterdienst für immer." 16 Mose machte alles genauso, wie Jahwe es ihm aufgetragen hatte. 17 Am 1. April im zweiten Jahr nach dem Auszug aus Ägypten wurde die Wohnung aufgerichtet. 18 Mose stellte die Bretter auf die Bodenplatten, setzte ihre Riegel ein und stellte auch die Säulen auf. 19 Dann breitete er das Zeltdach aus und legte noch die Schutzdecke darüber, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 20 Anschließend legte er die Tafeln mit dem Bundesbuch in die Lade. Er steckte die Tragstangen in die Ringe und legte die Deckplatte auf. 21 Dann brachte er die Lade in die Wohnung, hängte den verhüllenden Vorhang auf und verdeckte so den Blick zur Bundeslade. 22 Dann trug er den Tisch in das Zelt der Gottesbegegnung und stellte ihn an die Nordseite vor den Vorhang. 23 Schließlich legte er die Brote übereinander geschichtet darauf, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 24 Den Leuchter stellte er an der Südseite im Zelt der Gottesbegegnung auf, dem Tisch gegenüber. 25 Er legte vor Jahwe die Lichtschalen darauf, ganz wie er es ihm befohlen hatte. 26 Dann stellte er den goldenen Altar im Zelt der Gottesbegegnung vor den inneren Vorhang 27 und verbrannte Weihrauch darauf, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 28 Schließlich brachte er den Vorhang am Eingang der Wohnung an. 29 Den Brandopferaltar stellte er vor den Eingang der Wohnung. Dann opferte er Brand- und Speisopfer darauf, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 30 Schließlich stellte er das Becken zwischen das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar und füllte es mit Wasser. 31 Mose selbst, Aaron und seine Söhne wuschen Hände und Füße darin. 32 Immer wenn sie ins Zelt der Gottesbegegnung gingen oder an den Altar traten, wuschen sie sich, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 33 Zuletzt errichtete Mose die Abgrenzung des Vorhofs um die Wohnung und den Altar herum und brachte die Plane am Eingang zum Vorhof an. So vollendete Mose das ganze Werk. 34 Da verhüllte die Wolke das Zelt der Gottesbegegnung und die Herrlichkeit Jahwes erfüllte die ganze Wohnung. (2. Mose 13.21) (4. Mose 9.15) (1. Könige 8.10-11) (Jesaja 4.5) (Hesekiel 43.5) 35 Weil die Wolke sich auf dem Zelt niedergelassen hatte und die Herrlichkeit Jahwes alles erfüllte, konnte Mose nicht hineingehen. 36 Während der ganzen Wanderschaft richteten sich die Israeliten nach der Wolke. Immer wenn sie sich erhob, brachen sie auf; (4. Mose 10.34-36) 37 und wenn sie ruhte, blieben sie an ihrem Lagerplatz. Wenn sie sich wieder erhob, zogen sie weiter. 38 Bei Tag schwebte die Wolke Jahwes über der Wohnung. Bei Nacht war ein Feuer in ihr, das alle Israeliten während ihrer ganzen Wanderung sehen konnten.