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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 25

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag den Israeliten, dass sie mir freiwillige Gaben bringen. Von jedem, der es gern gibt, sollt ihr diese Opfergabe annehmen. (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Sie kann aus Gold, Silber oder Bronze bestehen. 4 Es kann blauer oder roter Purpur sein, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar. 5 Lasst rot gefärbte Felle von Schafböcken bringen, Tachasch-Häute und Akazienholz, 6 Öl für den Leuchter, wohlriechende Zutaten für das Salböl und die Weihrauchmischung, 7 dazu Edelsteine und Onyx zum Schmuck für das Efod und die Brusttasche. 8 Sie sollen mir ein Heiligtum bauen, weil ich unter ihnen wohnen will. 9 Ich habe dir das Modell dieser Wohnung samt ihren Einrichtungsgegenständen gezeigt. Dementsprechend sollt ihr sie bauen." (2. Mose 25.40) 10 "Sie sollen eine Lade aus Akazienholz machen: eineinviertel Meter lang, dreiviertel Meter breit und ebenso hoch. 11 Innen und außen soll sie mit reinem Gold überzogen sein und oben mit einer Goldleiste verziert. 12 Lass vier Ringe aus Gold gießen und so an den vier Ecken anbringen, dass an jeder Längsseite zwei Ringe sind. 13 Lass dann Stangen aus Akazienholz anfertigen und mit Gold überziehen. 14 Diese Stangen sollen in die Ringe an der Längsseite gesteckt werden, damit man die Lade tragen kann. 15 Die Stangen müssen in den Ringen bleiben und dürfen nicht herausgezogen werden. 16 In die Lade sollst du die Tafeln mit dem Zeugnis des Bundes legen, die ich dir geben werde. (2. Mose 25.21) 17 Lass dann eine Deckplatte aus reinem Gold herstellen: eineinviertel Meter lang und dreiviertel Meter breit. (Hebräer 4.16) 18 Weiter lass zwei Cherubim-Figuren aus getriebenem Gold herstellen. 19 Sie sollen sich an den beiden Enden der Deckplatte befinden und fest mit ihr verbunden sein. 20 Die Cherubim sollen ihre Flügel nach oben über die Deckplatte ausgebreitet halten. Ihre Gesichter sollen einander zugewandt und ihr Blick auf die Deckplatte gerichtet sein. 21 In die Lade sollst du die beiden Tafeln legen, die ich dir geben werde. Verschließ dann die Lade mit der Deckplatte. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Dort über der Deckplatte werde ich dir begegnen und von der Stelle zwischen den zwei Cherubim aus mit dir reden und dir die Anweisungen für die Israeliten geben." (4. Mose 7.89) 23 "Lass einen Tisch aus Akazienholz machen, einen Meter lang, einen halben Meter breit und dreiviertel Meter hoch! 24 Lass ihn mit Gold überziehen und mit einer goldenen Schmuckleiste einfassen! 25 Er soll auch einen Rahmen von zehn Zentimeter Höhe haben, der ebenfalls von einer goldenen Schmuckleiste eingefasst ist. 26 Lass vier goldene Ringe für ihn anfertigen und an den Kanten der vier Füße befestigen! 27 Die Ringe sollen dicht an dem Rahmen sein und als Ösen für die Stangen dienen, damit man den Tisch tragen kann. 28 Die Tragstangen sollen aus Akazienholz sein und ebenfalls mit Gold überzogen werden. 29 Lass schließlich die Schüsseln und Schalen, die Kannen und Kellen anfertigen, die für das Trankopfer gebraucht werden. Auch sie müssen aus reinem Gold hergestellt werden. 30 Auf dem Tisch sollen immer die geweihten Brote vor mir ausgelegt sein." (3. Mose 24.5-6) 31 "Lass einen Leuchter aus reinem Gold machen. Der Leuchter, sein Fußgestell und sein Schaft, seine Kelche, Knäufe und Blüten sollen aus einem Stück getrieben sein. 32 Von seinem Schaft sollen je drei Arme nach beiden Seiten ausgehen, 33 jeder von ihnen mit drei Kelchen in Form von Mandelblüten verziert und jede mit einem Knauf darunter. 34 Auch auf dem Schaft selbst sollen sich vier solcher Blütenkelche mit Knauf befinden, 35 drei davon unter den Ansatzstellen der Armpaare. 36 Der ganze Leuchter mit seinen Knäufen und Armen soll aus einem Stück gearbeitet sein und aus reinem Gold bestehen. 37 Lass dann sieben Lampen machen und setze sie so darauf, dass sie ihr Licht nach vorn fallen lassen. 38 Auch seine Dochtscheren und Pfännchen sollen aus reinem Gold sein. 39 Aus einem Block reinen Goldes sollst du ihn und seine Geräte anfertigen lassen. 40 Und achte darauf, dass alles genau nach dem Modell angefertigt wird, das dir hier auf dem Berg gezeigt worden ist!" (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)