1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, so ist dies das Land, welches euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen.(2. Mose 23.31)3Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres gegen Osten.(Josua 15.1)4Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin, und gehe hinüber nach Azmon;5und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bache Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meere hin. -6Und die Westgrenze: sie sei euch das große Meer und das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein. -7Und dies soll euch die Nordgrenze sein: vom großen Meere aus sollt ihr euch den Berg Hor abmarken;8vom Berge Hor sollt ihr abmarken bis man nach Hamath kommt, und der Ausgang der Grenze sei nach Zedad hin;9und die Grenze laufe nach Siphron hin, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das soll euch die Nordgrenze sein. -10Und zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-Enan nach Schepham.11Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite des Sees Kinnereth gegen Osten;(Lukas 5.1)12und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeere. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum.13Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, welches ihr durchs Los als Erbteil empfangen sollt, das Jehova den neun Stämmen und dem halben Stamme zu geben geboten hat.14Denn der Stamm der Kinder der Rubeniter nach ihren Vaterhäusern, und der Stamm der Kinder der Gaditer nach ihren Vaterhäusern, und die Hälfte des Stammes Manasse, die haben ihr Erbteil empfangen.(4. Mose 32.33)15Die zwei Stämme und der halbe Stamm haben ihr Erbteil empfangen diesseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, gegen Sonnenaufgang.16Und Jehova redete zu Mose und sprach:17Dies sind die Namen der Männer, welche euch das Land als Erbe austeilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns.(5. Mose 1.38)(Josua 14.1)(Josua 21.1)18Und je einen Fürsten vom Stamme sollt ihr nehmen, um das Land als Erbe auszuteilen.19Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes;(4. Mose 13.6)(4. Mose 13.30)20und für den Stamm der Kinder Simeon: Samuel, der Sohn Ammihuds;21für den Stamm Benjamin: Elidad, der Sohn Kislons;22und für den Stamm der Kinder Dan ein Fürst: Bukki, der Sohn Joglis;23für die Söhne Josephs: für den Stamm der Kinder Manasse ein Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods,24und für den Stamm der Kinder Ephraim ein Fürst: Kemuel, der Sohn Schiphtans;25und für den Stamm der Kinder Sebulon ein Fürst: Elizaphan, der Sohn Parnaks;26und für den Stamm der Kinder Issaschar ein Fürst: Paltiel, der Sohn Assans;27und für den Stamm der Kinder Aser ein Fürst: Achihud, der Sohn Schelomis;28und für den Stamm der Kinder Naphtali ein Fürst: Pedahel, der Sohn Ammihuds.29Diese sind es, welchen Jehova gebot, den Kindern Israel ihr Erbe im Lande Kanaan auszuteilen.
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15)2Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24)3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15)9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14)11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1)12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."(3. Mose 2.3)14 Jahwe sagte zu Mose: 15"Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.(3. Mose 5.23-24)(3. Mose 22.14)17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden."(Jesaja 53.10)20Jahwe sagte zu Mose: 21"Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15)24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16)25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15)26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."