Lagerplätze Israels während der vierzig Jahre in der Wüste
1Dies sind die Züge der Kinder Israel, welche aus dem Lande Ägypten ausgezogen sind nach ihren Heeren, unter der Hand Moses und Aarons.2Und Mose schrieb ihre Auszüge auf, nach ihren Zügen, nach dem Befehle Jehovas; und dies sind ihre Züge, nach ihren Auszügen:3Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats. Am anderen Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus mit erhobener Hand, vor den Augen aller Ägypter,(2. Mose 1.11)(2. Mose 14.8)4als die Ägypter diejenigen begruben, welche Jehova unter ihnen geschlagen hatte, alle Erstgeborenen; und Jehova hatte an ihren Göttern Gericht geübt.(2. Mose 12.12)5Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkoth.(2. Mose 12.37)6Und sie brachen auf von Sukkoth und lagerten sich in Etham, das am Rande der Wüste liegt.(2. Mose 13.20)7Und sie brachen auf von Etham und wandten sich nach Pi-Hachiroth, das Baal-Zephon gegenüber liegt, und lagerten sich vor Migdol.(2. Mose 14.2)8Und sie brachen auf von Hachiroth und zogen mitten durchs Meer nach der Wüste hin, und sie zogen drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara.(2. Mose 14.22)(2. Mose 15.23)9Und sie brachen auf von Mara und kamen nach Elim; und in Elim waren zwölf Wasserquellen und siebzig Palmbäume; und sie lagerten sich daselbst.(2. Mose 15.27)10Und sie brachen auf von Elim und lagerten sich am Schilfmeer.11Und sie brachen auf vom Schilfmeer und lagerten sich in der Wüste Sin.(2. Mose 16.1)12Und sie brachen auf aus der Wüste Sin und lagerten sich in Dophka.13Und sie brachen auf von Dophka und lagerten sich in Alusch.14Und sie brachen auf von Alusch und lagerten sich in Rephidim; und das Volk hatte daselbst kein Wasser zu trinken.(2. Mose 17.1)15Und sie brachen auf von Rephidim und lagerten sich in der Wüste Sinai.(2. Mose 19.1)16Und sie brachen auf aus der Wüste Sinai und lagerten sich in Kibroth-Hattaawa.(4. Mose 11.34)17Und sie brachen auf von Kibroth-Hattaawa und lagerten sich in Hazeroth.(4. Mose 11.35)18Und sie brachen auf von Hazeroth und lagerten sich in Rithma.(4. Mose 12.16)19Und sie brachen auf von Rithma und lagerten sich in Rimmon-Perez.20Und sie brachen auf von Rimmon-Perez und lagerten sich in Libna.21Und sie brachen auf von Libna und lagerten sich in Rissa.22Und sie brachen auf von Rissa und lagerten sich in Kehelatha.23Und sie brachen auf von Kehelatha und lagerten sich am Berge Schepher.24Und sie brachen auf vom Berge Schepher und lagerten sich in Harada.25Und sie brachen auf von Harada und lagerten sich in Makheloth.26Und sie brachen auf von Makheloth und lagerten sich in Tachath.27Und sie brachen auf von Tachath und lagerten sich in Terach.28Und sie brachen auf von Terach und lagerten sich in Mithka.29Und sie brachen auf von Mithka und lagerten sich in Haschmona.30Und sie brachen auf von Haschmona und lagerten sich in Moseroth.31Und sie brachen auf von Moseroth und lagerten sich in Bne-Jaakan.(5. Mose 10.6)32Und sie brachen auf von Bne-Jaakan und lagerten sich in Hor-Gidgad.33Und sie brachen auf von Hor-Gidgad und lagerten sich in Jotbatha.(5. Mose 10.7)34Und sie brachen auf von Jotbatha und lagerten sich in Abrona.35Und sie brachen auf von Abrona und lagerten sich in Ezjon-Geber.36Und sie brachen auf von Ezjon-Geber und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades.(4. Mose 20.1)37Und sie brachen auf von Kades und lagerten sich am Berge Hor, am Rande des Landes Edom.(4. Mose 20.22)38Und Aaron, der Priester, stieg auf den Berg Hor nach dem Befehle Jehovas; und er starb daselbst im vierzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, im fünften Monat, am Ersten des Monats.39Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berge Hor starb.40Und der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden wohnte im Lande Kanaan, hörte von dem Kommen der Kinder Israel.(4. Mose 21.1)41Und sie brachen auf vom Berge Hor und lagerten sich in Zalmona.42Und sie brachen auf von Zalmona und lagerten sich in Punon.43Und sie brachen auf von Punon und lagerten sich in Oboth.(4. Mose 21.10)44Und sie brachen auf von Oboth und lagerten sich in Ijje-Abarim, an der Grenze von Moab.(4. Mose 21.11)45Und sie brachen auf von Ijjim und lagerten sich in Dibon-Gad.46Und sie brachen auf von Dibon-Gad und lagerten sich in Almon-Diblathaim.47Und sie brachen auf von Almon-Diblathaim und lagerten sich am Gebirge Abarim vor Nebo.(4. Mose 21.20)48Und sie brachen auf vom Gebirge Abarim und lagerten sich in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho.(4. Mose 22.1)(5. Mose 32.49)49Und sie lagerten sich am Jordan von Beth-Jesimoth bis Abel-Sittim in den Ebenen Moabs.(4. Mose 25.1)50Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:51Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,52so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen sollt ihr vertilgen;53und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen, denn euch habe ich das Land gegeben, es zu besitzen.54Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbteil empfangen, nach euren Geschlechtern: Den Vielen sollt ihr ihr Erbteil mehren, und den Wenigen sollt ihr ihr Erbteil mindern; wohin das Los einem fällt, das soll ihm gehören; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben.(4. Mose 26.55)55Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreibet, so werden diejenigen, welche ihr von ihnen übriglasset, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden, und sie werden euch bedrängen in dem Lande, in welchem ihr wohnet.(Josua 23.13)56Und es wird geschehen: so wie ich gedachte, ihnen zu tun, werde ich euch tun.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)