Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse
1Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad hatten viel Vieh, in gewaltiger Menge; und sie sahen das Land Jaser und das Land Gilead, und siehe, der Ort war ein Ort für Vieh.2Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben kamen und sprachen zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu den Fürsten der Gemeinde und sagten:3Ataroth und Dibon und Jaser und Nimra und Hesbon und Elale und Sebam und Nebo und Beon,4das Land, welches Jehova vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist ein Land für Vieh, und deine Knechte haben Vieh.5Und sie sprachen: Wenn wir Gnade in deinen Augen gefunden haben, so möge dieses Land deinen Knechten zum Eigentum gegeben werden; laß uns nicht über den Jordan ziehen!6Und Mose sprach zu den Kindern Gad und zu den Kindern Ruben: Sollen eure Brüder in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben?7Und warum wollt ihr das Herz der Kinder Israel davon abwendig machen, in das Land hinüber zu ziehen, welches Jehova ihnen gegeben hat?8So haben eure Väter getan, als ich sie von Kades-Barnea aussandte, das Land zu besehen:(4. Mose 13.1)9sie zogen hinauf bis zum Tale Eskol und besahen das Land; und sie machten das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land gingen, welches Jehova ihnen gegeben hatte.10Und der Zorn Jehovas entbrannte an jenem Tage, und er schwur und sprach:11Wenn die Männer, die aus Ägypten hinaufgezogen sind, von zwanzig Jahren und darüber, das Land sehen werden, das ich Abraham und Isaak und Jakob zugeschworen habe! denn sie sind mir nicht völlig nachgefolgt;(4. Mose 14.22)(4. Mose 26.65)12ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie sind Jehova völlig nachgefolgt.13Und der Zorn Jehovas entbrannte wider Israel, und er ließ sie vierzig Jahre lang in der Wüste umherirren, bis das ganze Geschlecht aufgerieben war, welches getan hatte, was böse war in den Augen Jehovas.14Und siehe, ihr seid aufgestanden an eurer Väter Statt, eine Brut von sündigen Männern, um die Glut des Zornes Jehovas gegen Israel noch zu mehren.15Wenn ihr euch hinter ihm abwendet, so wird er es noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben.16Und sie traten zu ihm und sprachen: Kleinviehhürden wollen wir hier bauen für unsere Herden, und Städte für unsere Kinder;17wir selbst aber wollen uns eilends rüsten vor den Kindern Israel her, bis wir sie an ihren Ort gebracht haben; und unsere Kinder sollen in den festen Städten bleiben vor den Bewohnern des Landes.18Wir wollen nicht zu unseren Häusern zurückkehren, bis die Kinder Israel ein jeder sein Erbteil empfangen haben.19Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordan und weiterhin, denn unser Erbteil ist uns diesseit des Jordan gegen Sonnenaufgang zugekommen.20Da sprach Mose zu ihnen: Wenn ihr dieses tut, wenn ihr euch vor Jehova zum Streite rüstet,(Josua 1.13-15)21und alle unter euch, die gerüstet sind, vor Jehova über den Jordan ziehen, bis er seine Feinde vor sich ausgetrieben hat,22und das Land vor Jehova unterjocht ist, und ihr danach zurückkehret, so sollt ihr schuldlos sein gegen Jehova und gegen Israel; und dieses Land soll euch zum Eigentum sein vor Jehova.23Wenn ihr aber nicht also tut, siehe, so habt ihr wider Jehova gesündigt; und wisset, daß eure Sünde euch finden wird.24Bauet euch Städte für eure Kinder und Hürden für euer Kleinvieh, und tut, was aus eurem Munde hervorgegangen ist.25Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose und sagten: Deine Knechte werden tun, so wie mein Herr gebietet.26Unsere Kinder, unsere Weiber, unsere Herden und all unser Vieh sollen daselbst in den Städten Gileads sein;27deine Knechte aber, alle zum Heere Gerüsteten, werden vor Jehova hinüberziehen in den Streit, so wie mein Herr redet.28Und Mose gebot ihrethalben Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel;29und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben, alle zum Streit Gerüsteten, mit euch vor Jehova über den Jordan ziehen, und das Land vor euch unterjocht sein wird, so sollt ihr ihnen das Land Gilead zum Eigentum geben;(Josua 4.12)30wenn sie aber nicht gerüstet mit euch hinüberziehen, so sollen sie sich unter euch ansässig machen im Lande Kanaan.31Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben antworteten und sprachen: Wie Jehova zu deinen Knechten geredet hat, so wollen wir tun.32Wir wollen gerüstet vor Jehova in das Land Kanaan hinüberziehen, und unser Erbbesitztum verbleibe uns diesseit des Jordan.33Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum.(Josua 13.8)34Und die Kinder Gad bauten Dibon und Ataroth und Aroer,35und Ateroth-Schofan und Jaser und Jogbeha,36und Beth-Nimra und Beth-Haran, feste Städte und Kleinviehhürden.37Und die Kinder Ruben bauten Hesbon und Elale und Kirjathaim,38und Nebo und Baal-Meon, deren Namen geändert wurden, und Sibma; und sie benannten die Städte, die sie bauten, mit anderen Namen. -39Und die Söhne Makirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und nahmen es ein; und sie trieben die Amoriter, die darin wohnten, aus.40Und Mose gab Gilead dem Makir, dem Sohne Manasses; und er wohnte darin.41Und Jair, der Sohn Manasses, zog hin und nahm ihre Dörfer ein und nannte sie Dörfer Jairs.(5. Mose 3.14)42Und Nobach zog hin und nahm Kenath und seine Tochterstädte ein und nannte es Nobach nach seinem Namen.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)