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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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3. Mose - Kapitel 3

1 Wenn jemand ein Freudenopfer bringen möchte und seine Opfergabe für Jahwe aus einem Rind besteht, dann kann er ein männliches oder weibliches Tier bringen. Es muss aber fehlerfrei sein. 2 Er soll seine Hand auf den Kopf des Opfers stützen und es am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. 3 Ein Teil des Freudenopfers soll für Jahwe verbrannt werden, und zwar alles Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 5 Der Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll es zusammen mit den Brandopfern auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 6 Wenn jemand ein Schaf oder eine Ziege als Freudenopfer bringen will, kann es ein männliches oder weibliches Tier sein. Es darf aber keine Fehler haben. 7 Wenn seine Opfergabe ein Schafböckchen ist, soll er es zu Jahwe bringen, 8 seine Hand auf den Kopf des Opfers stützen und es vor dem Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Einer von den Nachkommen Aarons soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. 9 Das Fett des Freudenopfers soll als Feueropfer für Jahwe verbrannt werden: der Fettschwanz - er soll dicht beim Schwanzwirbel abgetrennt werden - und alles Fett, das an den Eingeweiden ist, 10 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 11 Der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es eine Speise für das Feueropfer Jahwes. 12 Wenn seine Opfergabe eine Ziege ist, soll er sie zu Jahwe bringen, 13 seine Hand auf ihren Kopf stützen und sie vor dem Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Einer von den Nachkommen Aarons soll ihr Blut ringsherum an den Altar sprengen. 14 Das Fett des Freudenopfers soll als Feueropfer für Jahwe verbrannt werden: alles Fett, das an den Eingeweiden ist, 15 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 16 Der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es eine Speise für das Feueropfer, ein Geruch der Befriedigung. Alles Fett gehört Jahwe. 17 Das soll eine ewige Ordnung bei allen euren Nachkommen sein, überall, wo sie wohnen: Keiner von euch darf irgendwelches Fett oder Blut essen!" (1. Mose 9.4) (3. Mose 7.23) (3. Mose 7.26) (3. Mose 17.10-14) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23) (Apostelgeschichte 15.20) (Apostelgeschichte 15.29)