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4. Mose - Kapitel 3

Zählung der Leviten

1 Und dies sind die Geschlechter Aarons und Moses, an dem Tage, da Jehova auf dem Berge Sinai mit Mose redete. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: der Erstgeborene Nadab, und Abihu, Eleasar und Ithamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, der gesalbten Priester, die geweiht worden waren, um den Priesterdienst auszuüben. 4 Und Nadab und Abihu starben vor Jehova, als sie in der Wüste Sinai fremdes Feuer vor Jehova darbrachten; und sie hatten keine Söhne. Und Eleasar und Ithamar übten den Priesterdienst vor ihrem Vater Aaron aus. (3. Mose 10.1-2) 5 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 6 Laß den Stamm Levi herzunahen und stelle ihn vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen; (2. Mose 32.29) 7 und sie sollen seiner Hut warten und der Hut der ganzen Gemeinde vor dem Zelte der Zusammenkunft, um den Dienst der Wohnung zu verrichten; 8 und sie sollen warten aller Geräte des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut der Kinder Israel, um den Dienst der Wohnung zu verrichten. (4. Mose 4.1) 9 Und du sollst die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen geben; ganz zu eigen sind sie ihm gegeben von seiten der Kinder Israel. 10 Und Aaron und seine Söhne sollst du bestellen, daß sie ihres Priestertums warten. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 1.51) 11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Und ich, siehe, ich habe die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel genommen, anstatt aller Erstgeburt, welche die Mutter bricht unter den Kindern Israel; und die Leviten sollen mir gehören. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn mein ist alle Erstgeburt: an dem Tage, da ich alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlug, habe ich mir alle Erstgeburt in Israel geheiligt vom Menschen bis zum Vieh; mir sollen sie gehören, mir, Jehova. 14 Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai und sprach: 15 Mustere die Söhne Levis nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; alle Männlichen von einem Monat und darüber sollst du sie mustern. 16 Und Mose musterte sie nach dem Befehl Jehovas, so wie ihm geboten war. 17 Und dies waren die Söhne Levis nach ihren Namen: Gerson und Kehath und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Und dies sind die Namen der Söhne Gersons nach ihren Familien: Libni und Simei. 19 Und die Söhne Kehaths nach ihren Familien: Amram und Jizhar, Hebron und Ussiel. 20 Und die Söhne Meraris nach ihren Familien: Machli und Muschi. Das sind die Familien Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Von Gerson die Familie der Libniter und die Familie der Simeiter; das sind die Familien der Gersoniter. 22 Ihre Gemusterten nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber, ihre Gemusterten: 7500. 23 Die Familien der Gersoniter lagerten hinter der Wohnung gegen Westen. 24 Und der Fürst des Vaterhauses der Gersoniter war Eljasaph, der Sohn Laels. 25 Und die Hut der Söhne Gersons am Zelte der Zusammenkunft war: die Wohnung und das Zelt, seine Decke, und der Vorhang vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, 26 und die Umhänge des Vorhofs und der Vorhang vom Eingang des Vorhofs, der rings um die Wohnung und um den Altar ist, und seine Seile zu all seinem Dienst. 27 Und von Kehath die Familie der Amramiter und die Familie der Jizhariter und die Familie der Hebroniter und die Familie der Ussieliter; das sind die Familien der Kehathiter. 28 Nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber, 8600, welche der Hut des Heiligtums warteten. 29 Die Familien der Söhne Kehaths lagerten an der Seite der Wohnung gegen Süden. 30 Und der Fürst des Vaterhauses der Familien der Kehathiter war Elizaphan, der Sohn Ussiels. (3. Mose 10.4) 31 Und ihre Hut war: die Lade und der Tisch und der Leuchter und die Altäre, und die Geräte des Heiligtums, mit welchen man den Dienst verrichtet, und der Vorhang, und dessen ganzer Dienst. (4. Mose 7.9) 32 Und der Fürst der Fürsten Levis war Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters; er war Aufseher über die, welche der Hut des Heiligtums warteten. 33 Von Merari die Familie der Machliter und die Familie der Muschiter: das sind die Familien Meraris. 34 Und ihre Gemusterten nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber: 6200. 35 Und der Fürst des Vaterhauses der Familien Meraris war Zuriel, der Sohn Abichails. Sie lagerten an der Seite der Wohnung gegen Norden. 36 Und die Hut der Söhne Meraris war: die Bretter der Wohnung, und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße und alle ihre Geräte und ihr ganzer Dienst, 37 und die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Pflöcke und ihre Seile. 38 Und die vor der Wohnung gegen Osten, vor dem Zelte der Zusammenkunft gegen Sonnenaufgang Lagernden waren Mose und Aaron und seine Söhne, welche der Hut des Heiligtums warteten, betreffs desjenigen, was den Kindern Israel oblag. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) 39 Aller gemusterten Leviten, welche Mose und Aaron nach dem Befehl Jehovas nach ihren Familien musterten, aller Männlichen von einem Monat und darüber, waren 22000. 40 Und Jehova sprach zu Mose: Mustere alle männlichen Erstgeborenen der Kinder Israel, von einem Monat und darüber, und nimm die Zahl ihrer Namen auf. 41 Und du sollst die Leviten für mich, Jehova nehmen, anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten anstatt alles Erstgeborenen unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose musterte, so wie Jehova ihm geboten hatte, alle Erstgeborenen unter den Kindern Israel. 43 Und es waren aller männlichen Erstgeborenen, nach der Zahl der Namen, von einem Monat und darüber, nach ihren Gemusterten, 22273. 44 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 45 Nimm die Leviten anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel und das Vieh der Leviten anstatt ihres Viehes; und mir, sollen die Leviten gehören, mir, Jehova. (4. Mose 3.12) 46 Und was die Lösung der 273 betrifft, welche von den Erstgeborenen der Kinder Israel überzählig sind über die Leviten, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 so sollst du je fünf Sekel auf den Kopf nehmen; nach dem Sekel des Heiligtums sollst du sie nehmen, zwanzig Gera der Sekel. 48 Und das Geld sollst du als Lösung der Überzähligen unter ihnen Aaron und seinen Söhnen geben. 49 Und Mose nahm das Lösegeld von denen, welche überzählig waren über die durch die Leviten Gelösten; 50 von den Erstgeborenen der Kinder Israel nahm er das Geld, 1365 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums. 51 Und Mose gab das Geld der Lösung Aaron und seinen Söhnen, nach dem Befehl Jehovas, so wie Jehova dem Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)