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4. Mose - Kapitel 3

Zählung der Leviten

1 Und dies sind die Geschlechter Aarons und Moses, an dem Tage, da Jehova auf dem Berge Sinai mit Mose redete. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: der Erstgeborene Nadab, und Abihu, Eleasar und Ithamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, der gesalbten Priester, die geweiht worden waren, um den Priesterdienst auszuüben. 4 Und Nadab und Abihu starben vor Jehova, als sie in der Wüste Sinai fremdes Feuer vor Jehova darbrachten; und sie hatten keine Söhne. Und Eleasar und Ithamar übten den Priesterdienst vor ihrem Vater Aaron aus. (3. Mose 10.1-2) 5 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 6 Laß den Stamm Levi herzunahen und stelle ihn vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen; (2. Mose 32.29) 7 und sie sollen seiner Hut warten und der Hut der ganzen Gemeinde vor dem Zelte der Zusammenkunft, um den Dienst der Wohnung zu verrichten; 8 und sie sollen warten aller Geräte des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut der Kinder Israel, um den Dienst der Wohnung zu verrichten. (4. Mose 4.1) 9 Und du sollst die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen geben; ganz zu eigen sind sie ihm gegeben von seiten der Kinder Israel. 10 Und Aaron und seine Söhne sollst du bestellen, daß sie ihres Priestertums warten. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 1.51) 11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Und ich, siehe, ich habe die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel genommen, anstatt aller Erstgeburt, welche die Mutter bricht unter den Kindern Israel; und die Leviten sollen mir gehören. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn mein ist alle Erstgeburt: an dem Tage, da ich alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlug, habe ich mir alle Erstgeburt in Israel geheiligt vom Menschen bis zum Vieh; mir sollen sie gehören, mir, Jehova. 14 Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai und sprach: 15 Mustere die Söhne Levis nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; alle Männlichen von einem Monat und darüber sollst du sie mustern. 16 Und Mose musterte sie nach dem Befehl Jehovas, so wie ihm geboten war. 17 Und dies waren die Söhne Levis nach ihren Namen: Gerson und Kehath und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Und dies sind die Namen der Söhne Gersons nach ihren Familien: Libni und Simei. 19 Und die Söhne Kehaths nach ihren Familien: Amram und Jizhar, Hebron und Ussiel. 20 Und die Söhne Meraris nach ihren Familien: Machli und Muschi. Das sind die Familien Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Von Gerson die Familie der Libniter und die Familie der Simeiter; das sind die Familien der Gersoniter. 22 Ihre Gemusterten nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber, ihre Gemusterten: 7500. 23 Die Familien der Gersoniter lagerten hinter der Wohnung gegen Westen. 24 Und der Fürst des Vaterhauses der Gersoniter war Eljasaph, der Sohn Laels. 25 Und die Hut der Söhne Gersons am Zelte der Zusammenkunft war: die Wohnung und das Zelt, seine Decke, und der Vorhang vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, 26 und die Umhänge des Vorhofs und der Vorhang vom Eingang des Vorhofs, der rings um die Wohnung und um den Altar ist, und seine Seile zu all seinem Dienst. 27 Und von Kehath die Familie der Amramiter und die Familie der Jizhariter und die Familie der Hebroniter und die Familie der Ussieliter; das sind die Familien der Kehathiter. 28 Nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber, 8600, welche der Hut des Heiligtums warteten. 29 Die Familien der Söhne Kehaths lagerten an der Seite der Wohnung gegen Süden. 30 Und der Fürst des Vaterhauses der Familien der Kehathiter war Elizaphan, der Sohn Ussiels. (3. Mose 10.4) 31 Und ihre Hut war: die Lade und der Tisch und der Leuchter und die Altäre, und die Geräte des Heiligtums, mit welchen man den Dienst verrichtet, und der Vorhang, und dessen ganzer Dienst. (4. Mose 7.9) 32 Und der Fürst der Fürsten Levis war Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters; er war Aufseher über die, welche der Hut des Heiligtums warteten. 33 Von Merari die Familie der Machliter und die Familie der Muschiter: das sind die Familien Meraris. 34 Und ihre Gemusterten nach der Zahl aller Männlichen von einem Monat und darüber: 6200. 35 Und der Fürst des Vaterhauses der Familien Meraris war Zuriel, der Sohn Abichails. Sie lagerten an der Seite der Wohnung gegen Norden. 36 Und die Hut der Söhne Meraris war: die Bretter der Wohnung, und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße und alle ihre Geräte und ihr ganzer Dienst, 37 und die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Pflöcke und ihre Seile. 38 Und die vor der Wohnung gegen Osten, vor dem Zelte der Zusammenkunft gegen Sonnenaufgang Lagernden waren Mose und Aaron und seine Söhne, welche der Hut des Heiligtums warteten, betreffs desjenigen, was den Kindern Israel oblag. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) 39 Aller gemusterten Leviten, welche Mose und Aaron nach dem Befehl Jehovas nach ihren Familien musterten, aller Männlichen von einem Monat und darüber, waren 22000. 40 Und Jehova sprach zu Mose: Mustere alle männlichen Erstgeborenen der Kinder Israel, von einem Monat und darüber, und nimm die Zahl ihrer Namen auf. 41 Und du sollst die Leviten für mich, Jehova nehmen, anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten anstatt alles Erstgeborenen unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose musterte, so wie Jehova ihm geboten hatte, alle Erstgeborenen unter den Kindern Israel. 43 Und es waren aller männlichen Erstgeborenen, nach der Zahl der Namen, von einem Monat und darüber, nach ihren Gemusterten, 22273. 44 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 45 Nimm die Leviten anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel und das Vieh der Leviten anstatt ihres Viehes; und mir, sollen die Leviten gehören, mir, Jehova. (4. Mose 3.12) 46 Und was die Lösung der 273 betrifft, welche von den Erstgeborenen der Kinder Israel überzählig sind über die Leviten, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 so sollst du je fünf Sekel auf den Kopf nehmen; nach dem Sekel des Heiligtums sollst du sie nehmen, zwanzig Gera der Sekel. 48 Und das Geld sollst du als Lösung der Überzähligen unter ihnen Aaron und seinen Söhnen geben. 49 Und Mose nahm das Lösegeld von denen, welche überzählig waren über die durch die Leviten Gelösten; 50 von den Erstgeborenen der Kinder Israel nahm er das Geld, 1365 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums. 51 Und Mose gab das Geld der Lösung Aaron und seinen Söhnen, nach dem Befehl Jehovas, so wie Jehova dem Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"