Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest
1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.(3. Mose 23.24-25)2Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;3und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,4und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;5und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;6außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.7Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.(3. Mose 23.27)8Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;9und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;11und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.(3. Mose 16.11)12Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.(3. Mose 23.34)13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;14und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,15und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;16und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.17Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;18und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;19und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.20Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;21und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;22und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.23Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;24ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.26Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;27und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;28und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;30und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;31und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;33und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;34und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;37ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;38und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern.40Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten weiter: Wenn jemand unabsichtlich etwas tut, was Jahwe verboten hat, und gegen irgendein Gebot Jahwes verstößt, gilt Folgendes: 3 Wenn der gesalbte Priester sich verfehlt und dadurch Schuld über das ganze Volk bringt, dann muss er für seine begangene Sünde Jahwe einen fehlerfreien jungen Stier als Sündopfer bringen. 4Er muss den Stier an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung zu Jahwe bringen, seine Hand auf dessen Kopf stützen und den Stier vor Jahwe schlachten. 5Dann bringe er einen Teil des Blutes ins Zelt der Gottesbegegnung. 6Er tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal etwas davon in Richtung des Vorhangs. (3. Mose 8.11)(3. Mose 14.7)7Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der im Zelt der Gottesbegegnung vor Jahwe steht und auf dem wohlriechender Weihrauch verbrannt wird. Den Rest des Blutes schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der vor dem Zelt der Gottesbegegnung steht. (2. Mose 30.1)(2. Mose 30.6)(2. Mose 40.6)8Dann soll er das ganze Fett vom Stier des Sündopfers abheben: das gesamte Fett an den Eingeweiden, 9dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 10Er soll es genauso abheben, wie es beim Stier des Freudenopfers gemacht wird. Dann soll der Priester es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen lassen. 11Aber die Haut des Stiers und sein ganzes Fleisch, auch seinen Kopf, die Unterschenkel, die Eingeweide und den Mageninhalt, (3. Mose 8.17)12also den ganzen übrigen Stier, soll er aus dem Lager hinausbringen an den abgesonderten Ort, wo man die Fettasche hinschüttet. Dort, auf dem Schutthaufen der Fettasche, soll er den Stier auf Holzscheiten verbrennen.(3. Mose 6.4)(Hebräer 13.11)13 Wenn die ganze Gemeinschaft Israels unabsichtlich sündigt und die Sache der Versammlung verborgen geblieben ist, dass sie irgendetwas von dem tut, was Jahwe verboten hat, und dadurch schuldig wird, (4. Mose 15.24)14dann muss sie, sobald die Sünde erkannt wird, einen jungen Stier als Sündopfer vor das Zelt der Gottesbegegnung bringen. (Römer 8.3)15Die Ältesten der Gemeinschaft sollen vor Jahwe ihre Hände auf den Kopf des Stiers stützen und den Stier dann vor Jahwe schlachten. 16Der gesalbte Priester bringe dann etwas von dem Blut des Stiers ins Zelt der Gottesbegegnung. 17Er tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal etwas davon in Richtung des Vorhangs. 18Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor Jahwe, also im Zelt der Gottesbegegnung, steht. Den Rest des Blutes schütte er am Fuß des Brandopferaltars aus, der vor dem Zelt steht. 19All sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 20Er soll mit dem jungen Stier genauso verfahren wie mit dem Stier des Sündopfers. So erwirke der Priester Sühnung für die Gemeinschaft und es wird ihr vergeben werden. 21Dann soll man den Stier nach draußen vor das Lager bringen und ihn verbrennen, wie man es mit dem ersten Stier getan hat. Es ist ein Sündopfer der Versammlung.(3. Mose 4.11-12)22 Wenn einer der Oberen sündigt und unabsichtlich irgendetwas von dem tut, was Jahwe, sein Gott, verboten hat, wird er schuldig. 23Sobald ihm seine Schuld bewusst wird, muss der Betreffende einen fehlerfreien Ziegenbock als Opfergabe bringen. 24Er soll seine Hand auf den Kopf des Ziegenbocks stützen und ihn am Platz des Brandopfers vor Jahwe schlachten. Es ist ein Sündopfer. 25Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest an dessen Fuß aus. 26Das ganze Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen so wie das Fett des Freudenopfers. Auf diese Weise erwirke der Priester ihm Sühne für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.27 Wenn irgendjemand aus dem Volk unabsichtlich sündigt, indem er etwas von dem tut, was Jahwe verboten hat, wird er schuldig. 28Sobald ihm seine Schuld bewusst wird, soll er eine fehlerfreie Ziege als Opfergabe für seine Sünde bringen, ein weibliches Tier. 29Er soll seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers legen und es dort schlachten, wo man das Brandopfer schlachtet. 30Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest am Fuß des Altars aus. 31Alles Fett soll er abtrennen, wie das auch beim Freudenopfer geschieht. Der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als einen Geruch, der Jahwe befriedigt. So erwirke der Priester ihm Sühne, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 3.14-15)32Wenn er ein Schaf als Sündopfer bringen will, dann soll es ein fehlerloses weibliches Tier sein. 33Er soll seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers legen und es am Platz des Brandopfers schlachten. 34Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest an dessen Fuß aus. 35Alles Fett soll er abtrennen, wie das auch beim Freudenopfer geschieht. Der Priester lasse es auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.