Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest
1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.(3. Mose 23.24-25)2Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;3und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,4und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;5und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;6außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.7Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.(3. Mose 23.27)8Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;9und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;11und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.(3. Mose 16.11)12Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.(3. Mose 23.34)13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;14und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,15und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;16und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.17Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;18und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;19und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.20Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;21und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;22und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.23Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;24ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.26Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;27und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;28und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;30und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;31und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;33und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;34und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;37ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;38und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern.40Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.
1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2"Gebt den Israeliten weiter: Folgende Landtiere dürft ihr essen: (1. Mose 7.2)(Apostelgeschichte 10.14-15)(Kolosser 2.16)(1. Timotheus 4.4)3Alle, die deutlich gespaltene Hufe haben und ihre Nahrung wiederkäuen. 4Es gibt aber einige von den wiederkäuenden Arten, die ihr nicht essen dürft, weil sie keine gespaltenen Hufe haben. Sie sollen euch als unrein gelten. Dazu gehört das Kamel, 5der Klippdachs 6und der Hase. 7Auch das Schwein soll euch als unrein gelten, denn es hat zwar gespaltene Hufe, käut aber nicht wieder. 8Ihr dürft nichts von ihrem Fleisch essen und sie auch nicht berühren, wenn sie verendet sind. Sie sollen euch als unrein gelten.9Von den Wassertieren dürft ihr alles essen, was Flossen und Schuppen hat, egal ob sie in Flüssen, Seen oder im Meer leben. 10Aber alles, was keine Flossen oder Schuppen hat und in Süß- oder Salzwasser lebt, jedes andere Lebewesen dort, soll euch etwas Abscheuliches sein. 11Ihr sollt euch voller Ekel davon abwenden, ihr Fleisch nicht essen und das Verendete verabscheuen. 12Alle Tiere im Wasser, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch etwas Abscheuliches sein.13Von den fliegenden Tieren dürfen Folgende nicht gegessen werden, ihr sollt sie verabscheuen: den Gänsegeier, den Lämmergeier und den Mönchsgeier, 14den Milan und alle Arten von Habichten, 15alle Arten von Raben, 16den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken, 17das Käuzchen, die Fischeule und den Uhu, 18die Schleiereule, die Ohreule und den Aasgeier, 19den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus. 20Alle geflügelten Insekten, die wie Vierfüßer laufen, sollt ihr verabscheuen, 21mit Ausnahme derer, die Sprungbeine haben und damit auf der Erde hüpfen können. 22Von den Folgenden aber dürft ihr alle Arten essen: von den Wanderheuschrecken, den Feldheuschrecken, den Laubheuschrecken und Springheuschrecken. 23Alles übrige geflügelte vierbeinige Kleingetier sollt ihr verabscheuen. 24An all den folgenden Tieren verunreinigt ihr euch. Jeder, der ihr Aas berührt, ist bis zum Abend unrein, (3. Mose 5.2)(3. Mose 14.46)25und jeder, der etwas von dem Aas aufhebt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. 26Jedes Tier, das gespaltene, aber nicht ganz gespaltene Klauen hat und nicht wiederkäut, ist unrein für euch. Jeder, der sie berührt, wird unrein. 27Alle Vierbeiner, die auf Tatzen gehen, sollen euch unrein sein. Jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend. 28Wer ihr Aas trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Sie sind für euch unrein.29Von den kleinen Landtieren, die auf der Erde wimmeln, sind die Folgenden unrein für euch: der Maulwurf und die Springmaus, alle Arten von Dornschwanzechsen, 30der Gecko, der Waran, die Eidechse, die Blindschleiche und das Chamäleon. 31Von dem Kleingetier sind diese also unrein für euch. Jeder, der sie berührt, wenn sie verendet sind, ist bis zum Abend unrein.32Und jeder Gegenstand, auf den ein solches totes Tier fällt, wird unrein sein, ob es ein Holzgerät ist, ein Kleid, ein Stück Leder, ein Sack, jeder Gegenstand, mit dem man eine Arbeit verrichtet. Er muss ins Wasser gelegt werden und bleibt unrein bis zum Abend. Dann wird er wieder rein. 33Fällt solch ein totes Tier in ein Tongefäß, wird alles, was sich darin befindet, unrein, und das Gefäß muss zerschlagen werden. 34Jede Speise, die man essen will und die mit Wasser aus solch einem Gefäß in Berührung kommt, wird unrein sein. Auch jedes Getränk aus solch einem Gefäß wird unrein. 35Alles, worauf etwas von dem Aas fällt, wird unrein. Ein Backofen und ein Herd muss eingerissen werden. Sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten. 36Nur Quellen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin berührt, wird unrein sein. 37Wenn solches Aas auf Saatgut fällt, bleibt es rein. 38Wenn man aber Wasser auf das Saatgut gießt und es fällt solches Aas darauf, wird es unrein sein.39Und wenn eins von den Tieren verendet, die ihr eigentlich essen dürft, wird derjenige, der das Aas berührt, unrein bis zum Abend. 40Wer von dem Aas isst, muss seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Wer das Aas aufhebt, muss ebenfalls seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.(2. Mose 22.30)41Und alles Kleingetier, das auf der Erde wimmelt, ist etwas Abscheuliches. Es darf nicht gegessen werden. 42Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen läuft, alles Kleingetier, das auf der Erde wimmelt, dürft ihr nicht essen. Es ist etwas Abscheuliches. 43Macht euch selbst nicht zu etwas Abscheulichem durch das wimmelnde Kleingetier, verunreinigt euch nicht an ihnen und lasst euch nicht verunreinigen durch sie. 44Denn ich bin Jahwe, euer Gott. Heiligt euch! Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig! Und ihr sollt euch nicht selbst verunreinigen durch all das Kleingetier, das sich auf der Erde regt. (3. Mose 19.2)45Denn ich bin Jahwe, der euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein: So sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig!"(3. Mose 20.26)46Das ist die Weisung über das Vieh, die Vögel und alle Lebewesen, die sich im Wasser regen, und alles, was auf der Erde wimmelt, 47damit man unterscheiden kann zwischen rein und unrein, zwischen Tieren, die gegessen werden dürfen, und solchen, die man nicht essen darf.