Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest
1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.(3. Mose 23.24-25)2Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;3und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,4und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;5und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;6außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.7Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.(3. Mose 23.27)8Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;9und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;11und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.(3. Mose 16.11)12Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.(3. Mose 23.34)13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;14und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,15und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;16und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.17Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;18und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;19und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.20Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;21und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;22und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.23Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;24ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.26Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;27und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;28und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;30und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;31und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;33und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;34und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;37ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;38und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern.40Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.
1 "Du sollst auch einen Räucheraltar machen lassen, auf dem Weihrauch verbrannt wird. Er muss aus Akazienholz bestehen (2. Mose 37.25-28)2und viereckig, einen halben Meter lang, ebenso breit und einen Meter hoch sein. Seine Hörner müssen aus einem Stück mit ihm bestehen. 3Lass ihn mit reinem Gold überziehen, seine Platte, seine Wände und seine Hörner und lass ringsum eine goldene Leiste anbringen. 4Unter dieser Leiste müssen an beiden Seiten je zwei goldene Ringe angebracht sein, durch die die Tragstangen gesteckt werden können. 5Die Stangen müssen aus Akazienholz sein und mit Gold überzogen werden. 6Stell diesen Altar vor dem Vorhang auf, hinter dem sich die Bundeslade und ihre Deckplatte befinden, von der aus ich dir begegnen will. (2. Mose 25.22)7Aaron soll jeden Morgen, wenn er die Lampen zurichtet, wohlriechenden Weihrauch auf ihm verbrennen. (Psalm 141.2)(Offenbarung 5.8)8Auch wenn er am späten Nachmittag die Lampen aufsetzt, soll er Weihrauch aufsteigen lassen. Dieses Räucheropfer soll auch in künftigen Generationen regelmäßig vor Jahwe aufsteigen. 9Ihr dürft keine fremden Duftstoffe auf diesem Altar verbrennen, auch kein Brand- oder Speisopfer. Auch kein Trankopfer darf über ihm ausgegossen werden. (3. Mose 10.1)10Einmal im Jahr soll Aaron mit dem Blut des Sündopfers der Versöhnung an seinen Hörnern die Sühne vollziehen. Das gilt auch für alle weiteren Generationen, denn der Altar ist höchst heilig für Jahwe."(2. Mose 29.37)(3. Mose 16.18)11 Jahwe sagte zu Mose: 12"Wenn du die Gesamtzahl der Israeliten ermittelst, dann soll jeder Gemusterte Jahwe ein Lösegeld für sein Leben zahlen, damit bei der Musterung keine Seuche über das Volk kommt. 13Jeder, der bei der Musterung erfasst wird, soll ein halbes Silberstück geben, wobei ein Silberstück nach dem Gewicht des Heiligtums zwölf Gramm wiegt. Es ist eine Abgabe für Jahwe. 14Jeder männliche Israelit ab zwanzig Jahren, der durch die Musterung geht, soll sie für Jahwe geben. 15Ein Reicher soll nicht mehr und ein Armer nicht weniger als ein halbes Silberstück geben, wenn ihr Jahwe diese Abgabe bringt, um Sühne für euer Leben zu erwirken. 16Du sollst dieses Sühnegeld von den Israeliten für die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung nehmen. So bringt es die Israeliten vor Jahwe in Erinnerung und wird euer Leben bewahren."17 Jahwe sagte zu Mose: 18"Lass ein Wasserbecken aus Bronze und dazu einen bronzenen Untersatz anfertigen. Stell es zwischen das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar und füll es mit Wasser. (2. Mose 38.8)19Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände und Füße dort waschen. 20Sie sollen sich waschen, wenn sie ins Zelt der Gottesbegegnung gehen, damit sie nicht sterben. Auch wenn sie an den Altar herantreten, um ein Opfer für Jahwe dort in Rauch aufgehen zu lassen, 21sollen sie Hände und Füße waschen, damit sie nicht sterben. Diese Anordnung gilt für Aaron und alle seine Nachkommen."22 Jahwe sagte zu Mose: 23"Nimm dir Balsamöle von bester Sorte: sechs Kilogramm selbst ausgeflossene Myrrhe, je drei Kilogramm wohlriechenden Zimt, Würzrohr 24und Kassia, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht, dazu dreieinhalb Liter Olivenöl. 25Lass daraus ein wohlriechendes Salböl für heilige Salbungen herstellen, wie Salbenmischer das machen. (2. Mose 37.29)26Damit sollst du das Zelt der Gottesbegegnung und die Bundeslade salben, 27auch den Tisch mit seinen Gegenständen, den Leuchter mit allem, was dazu gehört, und den Räucheraltar, 28den Brandopferaltar mit allen Gegenständen, die dazu gehören, und schließlich das Wasserbecken und sein Gestell. 29Dadurch wird alles mir geweiht und höchst heilig sein. Jeder Unbefugte, der etwas davon berührt, ist dem Heiligtum verfallen. (2. Mose 30.10)30Auch Aaron und seine Söhne sollst du mit dem Öl salben, wenn du sie in den Priesterdienst einsetzt.(2. Mose 29.7)31Den Israeliten aber sollst du sagen: 'Das ist ein Öl, das nur für mich bestimmt ist und nur für die heilige Salbung gebraucht werden darf. 32Es darf nicht auf die Haut gewöhnlicher Menschen kommen. Ihr dürft auch nichts herstellen, was diesem Öl in seiner Zusammensetzung gleicht. Es ist heilig und ihr sollt es auch so achten. 33Wer eine solche Mischung herstellt oder etwas von dem Öl auf einen Unbefugten streicht, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden.'"34Jahwe sagte zu Mose: "Nimm dir Duftstoffe zu gleichen Teilen: Staktetropfen, Räucherklaue, wohlriechendes Galbanum und reines Weihrauchharz 35und lass daraus eine Mischung für das Räucheropfer herstellen, wie es Salbenmischer machen. Füge auch etwas Salz hinzu und verwende nur reine Stoffe. (2. Mose 37.29)36Zerstoße jeweils einen Teil davon zu Pulver und leg es vor die Bundeslade im Zelt der Gottesbegegnung, also dorthin, wo ich dir begegnen werde. Es soll euch als etwas Höchstheiliges gelten. (2. Mose 30.6)37Ihr dürft nichts herstellen, was dieser Weihrauchmischung gleicht. Es soll euch als etwas Heiliges gelten, das Jahwe gehört. 38Wer es nachmacht, um daran zu riechen, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden."