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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 25

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag den Israeliten, dass sie mir freiwillige Gaben bringen. Von jedem, der es gern gibt, sollt ihr diese Opfergabe annehmen. (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Sie kann aus Gold, Silber oder Bronze bestehen. 4 Es kann blauer oder roter Purpur sein, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar. 5 Lasst rot gefärbte Felle von Schafböcken bringen, Tachasch-Häute und Akazienholz, 6 Öl für den Leuchter, wohlriechende Zutaten für das Salböl und die Weihrauchmischung, 7 dazu Edelsteine und Onyx zum Schmuck für das Efod und die Brusttasche. 8 Sie sollen mir ein Heiligtum bauen, weil ich unter ihnen wohnen will. 9 Ich habe dir das Modell dieser Wohnung samt ihren Einrichtungsgegenständen gezeigt. Dementsprechend sollt ihr sie bauen." (2. Mose 25.40) 10 "Sie sollen eine Lade aus Akazienholz machen: eineinviertel Meter lang, dreiviertel Meter breit und ebenso hoch. 11 Innen und außen soll sie mit reinem Gold überzogen sein und oben mit einer Goldleiste verziert. 12 Lass vier Ringe aus Gold gießen und so an den vier Ecken anbringen, dass an jeder Längsseite zwei Ringe sind. 13 Lass dann Stangen aus Akazienholz anfertigen und mit Gold überziehen. 14 Diese Stangen sollen in die Ringe an der Längsseite gesteckt werden, damit man die Lade tragen kann. 15 Die Stangen müssen in den Ringen bleiben und dürfen nicht herausgezogen werden. 16 In die Lade sollst du die Tafeln mit dem Zeugnis des Bundes legen, die ich dir geben werde. (2. Mose 25.21) 17 Lass dann eine Deckplatte aus reinem Gold herstellen: eineinviertel Meter lang und dreiviertel Meter breit. (Hebräer 4.16) 18 Weiter lass zwei Cherubim-Figuren aus getriebenem Gold herstellen. 19 Sie sollen sich an den beiden Enden der Deckplatte befinden und fest mit ihr verbunden sein. 20 Die Cherubim sollen ihre Flügel nach oben über die Deckplatte ausgebreitet halten. Ihre Gesichter sollen einander zugewandt und ihr Blick auf die Deckplatte gerichtet sein. 21 In die Lade sollst du die beiden Tafeln legen, die ich dir geben werde. Verschließ dann die Lade mit der Deckplatte. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Dort über der Deckplatte werde ich dir begegnen und von der Stelle zwischen den zwei Cherubim aus mit dir reden und dir die Anweisungen für die Israeliten geben." (4. Mose 7.89) 23 "Lass einen Tisch aus Akazienholz machen, einen Meter lang, einen halben Meter breit und dreiviertel Meter hoch! 24 Lass ihn mit Gold überziehen und mit einer goldenen Schmuckleiste einfassen! 25 Er soll auch einen Rahmen von zehn Zentimeter Höhe haben, der ebenfalls von einer goldenen Schmuckleiste eingefasst ist. 26 Lass vier goldene Ringe für ihn anfertigen und an den Kanten der vier Füße befestigen! 27 Die Ringe sollen dicht an dem Rahmen sein und als Ösen für die Stangen dienen, damit man den Tisch tragen kann. 28 Die Tragstangen sollen aus Akazienholz sein und ebenfalls mit Gold überzogen werden. 29 Lass schließlich die Schüsseln und Schalen, die Kannen und Kellen anfertigen, die für das Trankopfer gebraucht werden. Auch sie müssen aus reinem Gold hergestellt werden. 30 Auf dem Tisch sollen immer die geweihten Brote vor mir ausgelegt sein." (3. Mose 24.5-6) 31 "Lass einen Leuchter aus reinem Gold machen. Der Leuchter, sein Fußgestell und sein Schaft, seine Kelche, Knäufe und Blüten sollen aus einem Stück getrieben sein. 32 Von seinem Schaft sollen je drei Arme nach beiden Seiten ausgehen, 33 jeder von ihnen mit drei Kelchen in Form von Mandelblüten verziert und jede mit einem Knauf darunter. 34 Auch auf dem Schaft selbst sollen sich vier solcher Blütenkelche mit Knauf befinden, 35 drei davon unter den Ansatzstellen der Armpaare. 36 Der ganze Leuchter mit seinen Knäufen und Armen soll aus einem Stück gearbeitet sein und aus reinem Gold bestehen. 37 Lass dann sieben Lampen machen und setze sie so darauf, dass sie ihr Licht nach vorn fallen lassen. 38 Auch seine Dochtscheren und Pfännchen sollen aus reinem Gold sein. 39 Aus einem Block reinen Goldes sollst du ihn und seine Geräte anfertigen lassen. 40 Und achte darauf, dass alles genau nach dem Modell angefertigt wird, das dir hier auf dem Berg gezeigt worden ist!" (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)