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4. Mose - Kapitel 27

Gesetz für Erbtöchter

1 Und es nahten herzu die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, von den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs; und dies waren die Namen seiner Töchter: Machla, Noa und Chogla und Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 36.2) (Josua 17.3-6) 2 Und sie traten vor Mose und vor Eleasar, den Priester, und vor die Fürsten und die ganze Gemeinde an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sprachen: 3 Unser Vater ist in der Wüste gestorben; er war aber nicht unter der Rotte derer, die sich in der Rotte Korahs wider Jehova zusammenrotteten, sondern er ist in seiner Sünde gestorben; und er hatte keine Söhne. (4. Mose 16.2) (4. Mose 26.65) 4 Warum soll der Name unseres Vaters abgeschnitten werden aus der Mitte seines Geschlechts, weil er keinen Sohn hat? Gib uns ein Eigentum unter den Brüdern unseres Vaters! 5 Und Mose brachte ihre Rechtssache vor Jehova. (3. Mose 24.12) 6 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 7 Die Töchter Zelophchads reden recht; du sollst ihnen sicherlich ein Erbbesitztum unter den Brüdern ihres Vaters geben, und sollst das Erbteil ihres Vaters auf sie übergehen lassen. 8 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Wenn ein Mann stirbt und keinen Sohn hat, so sollt ihr sein Erbteil auf seine Tochter übergehen lassen. 9 Und wenn er keine Tochter hat, so sollt ihr sein Erbteil seinen Brüdern geben. 10 Und wenn er keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil den Brüdern seines Vaters geben. 11 Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem ihm am nächsten stehenden aus seinem Geschlecht, daß er es erbe. - Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie Jehova dem Mose geboten hat.

Josuas Einsetzung als Nachfolger Moses

12 Und Jehova sprach zu Mose: Steige auf dieses Gebirge Abarim und sieh das Land, das ich den Kindern Israel gegeben habe. (5. Mose 32.48-49) 13 Und hast du es gesehen, so wirst auch du zu deinen Völkern versammelt werden, so wie dein Bruder Aaron versammelt worden ist; (4. Mose 20.24) (4. Mose 20.28) 14 weil ihr in der Wüste Zin, beim Hadern der Gemeinde, widerspenstig gewesen seid gegen meinen Befehl, mich durch das Wasser vor ihren Augen zu heiligen. (Das ist das Haderwasser von Kades in der Wüste Zin.) (4. Mose 20.12-13) 15 Und Mose redete zu Jehova und sprach: 16 Es bestelle Jehova, der Gott der Geister alles Fleisches, einen Mann über die Gemeinde, (4. Mose 16.22) 17 der vor ihnen her aus- und einziehe, und der sie aus- und einführe; damit die Gemeinde Jehovas nicht sei wie Schafe, die keinen Hirten haben. (Matthäus 9.36) 18 Und Jehova sprach zu Mose: Nimm dir Josua, den Sohn Nuns, einen Mann, in dem der Geist ist, und lege deine Hand auf ihn; (5. Mose 3.21) (5. Mose 34.9) 19 und stelle ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde, und gib ihm Befehl vor ihren Augen, 20 und lege von deiner Würde auf ihn, damit die ganze Gemeinde der Kinder Israel ihm gehorche. (2. Könige 2.9) (2. Könige 2.15) 21 Und er soll vor Eleasar, den Priester, treten, und der soll für ihn das Urteil der Urim vor Jehova befragen: nach seinem Befehle sollen sie ausziehen, und nach seinem Befehle sollen sie einziehen, er und alle Kinder Israel mit ihm, ja, die ganze Gemeinde. (2. Mose 28.30) 22 Und Mose tat, so wie Jehova ihm geboten hatte, und nahm Josua und stellte ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde, 23 und er legte seine Hände auf ihn und gab ihm Befehl, so wie Jehova durch Mose geredet hatte.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."