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4. Mose - Kapitel 26

Zählung der Männer wegen Verteilung des Landes Kanaan

1 Und es geschah nach der Plage, da sprach Jehova zu Mose und zu Eleasar, dem Sohne Aarons, dem Priester, und sagte: 2 Nehmet auf die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, von zwanzig Jahren und darüber, nach ihren Vaterhäusern, einen jeden, der zum Heere auszieht in Israel. (4. Mose 1.2) 3 Und Mose und Eleasar, der Priester, redeten zu ihnen in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprachen: 4 Von zwanzig Jahren und darüber ..., so wie Jehova dem Mose geboten hatte. - Und es waren die Kinder Israel, die aus dem Lande Ägypten ausgezogen waren: 5 Ruben, der Erstgeborene Israels; die Söhne Rubens: von Hanok das Geschlecht der Hanokiter; von Pallu das Geschlecht der Palluiter; (1. Mose 46.8) (1. Chronik 4.1) 6 von Hezron das Geschlecht der Hezroniter; von Karmi das Geschlecht der Karmiter. 7 Das sind die Geschlechter der Rubeniter; und ihre Gemusterten waren 43730. 8 Und die Söhne Pallus: Eliab. 9 Und die Söhne Eliabs: Nemuel und Dathan und Abiram; das ist der Dathan und der Abiram, Berufene der Gemeinde, welche wider Mose und wider Aaron haderten in der Rotte Korahs, als sie wider Jehova haderten. (4. Mose 16.1) 10 Und die Erde tat ihren Mund auf und verschlang sie und Korah, als die Rotte starb, indem das Feuer die 250 Männer verzehrte, und sie zu einem Zeichen wurden. 11 Aber die Söhne Korahs starben nicht. 12 Die Söhne Simeons nach ihren Geschlechtern: von Nemuel das Geschlecht der Nemueliter; von Jamin das Geschlecht der Jaminiter; von Jakin das Geschlecht der Jakiniter; 13 von Serach das Geschlecht der Sarchiter; von Saul das Geschlecht der Sauliter. 14 Das sind die Geschlechter der Simeoniter: 22200. 15 Die Söhne Gads nach ihren Geschlechtern: von Zephon das Geschlecht der Zephoniter; von Haggi das Geschlecht der Haggiter; von Schuni das Geschlecht der Schuniter; 16 von Osni das Geschlecht der Osniter; von Eri das Geschlecht der Eriter; 17 Von Arod das Geschlecht der Aroditer; von Areli das Geschlecht der Areliter. 18 Das sind die Geschlechter der Söhne Gads, nach ihren Gemusterten, 40500. 19 Die Söhne Judas: Gher und Onan; Gher und Onan aber starben im Lande Kanaan. (1. Mose 38.7) (1. Mose 38.10) 20 Und es waren die Söhne Judas nach ihren Geschlechtern: von Schela das Geschlecht der Schelaniter; von Perez das Geschlecht der Parziter; von Serach das Geschlecht der Sarchiter. 21 Und die Söhne Perez' waren: Von Hezron das Geschlecht der Hezroniter; von Hamul das Geschlecht der Hamuliter. (Rut 4.18) 22 Das sind die Geschlechter Judas nach ihren Gemusterten: 76500. 23 Die Söhne Issaschars nach ihren Geschlechtern: von Tola das Geschlecht der Tolaiter; von Puwa das Geschlecht der Puniter; 24 von Jaschub das Geschlecht der Jaschubiter; von Schimron das Geschlecht der Schimroniter. 25 Das sind die Geschlechter Issaschars, nach ihren Gemusterten: 64300. 26 Die Söhne Sebulons nach ihren Geschlechtern: von Sered das Geschlecht der Sarditer; von Elon das Geschlecht der Eloniter; von Jachleel das Geschlecht der Jachleeliter. 27 Das sind die Geschlechter der Sebuloniter, nach ihren Gemusterten: 60500. 28 Die Söhne Josephs nach ihren Geschlechtern: Manasse und Ephraim. 29 Die Söhne Manasses: von Makir das Geschlecht der Makiriter (und Makir zeugte Gilead); von Gilead das Geschlecht der Gileaditer. (Josua 17.1-3) 30 Dies sind die Söhne Gileads: von Jieser das Geschlecht der Jieseriter; von Helek das Geschlecht der Helkiter; 31 und von Asriel das Geschlecht der Asrieliter; und von Sichem das Geschlecht der Sikmiter; 32 und von Schemida das Geschlecht der Schemidaiter; und von Hepher das Geschlecht der Hephriter. - 33 Und Zelophchad, der Sohn Hephers, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und die Namen der Töchter Zelophchads waren: Machla und Noa, Chogla, Milka und Tirza. - (4. Mose 27.1) 34 Das sind die Geschlechter Manasses; und ihrer Gemusterten waren 52700. 35 Dies sind die Söhne Ephraims nach ihren Geschlechtern: von Schuthelach das Geschlecht der Schuthalchiter; von Beker das Geschlecht der Bakriter; von Tachan das Geschlecht der Tachaniter. 36 Und dies sind die Söhne Schuthelachs: von Eran das Geschlecht der Eraniter. 37 Das sind die Geschlechter der Söhne Ephraims, nach ihren Gemusterten: 32500. Das sind die Söhne Josephs nach ihren Geschlechtern. 38 Die Söhne Benjamins nach ihren Geschlechtern: von Bela das Geschlecht der Baliter; von Aschbel das Geschlecht der Aschbeliter; von Achiram das Geschlecht der Achiramiter; 39 von Schephupham das Geschlecht der Schuphamiter; von Hupham das Geschlecht der Huphamiter. 40 Und die Söhne Belas waren: Ard und Naaman; von Ard das Geschlecht der Arditer, von Naaman das Geschlecht der Naamaniter. 41 Das sind die Söhne Benjamins nach ihren Geschlechtern; und ihrer Gemusterten waren 45600. 42 Dies sind die Söhne Dans nach ihren Geschlechtern: von Schucham das Geschlecht der Schuchamiter; 43 das sind die Geschlechter Dans nach ihren Geschlechtern. Alle Geschlechter der Schuchamiter, nach ihren Gemusterten: 64400. 44 Die Söhne Asers nach ihren Geschlechtern: von Jimna das Geschlecht der Jimna; von Jischwi das Geschlecht der Jischwiter; von Beria das Geschlecht der Beriiter. 45 Von den Söhnen Berias: von Heber das Geschlecht der Hebriter; von Malkiel das Geschlecht der Malkieliter. 46 Und der Name der Tochter Asers war Serach. 47 Das sind die Geschlechter der Söhne Asers, nach ihren Gemusterten: 53400. 48 Die Söhne Naphtalis nach ihren Geschlechtern: von Jachzeel das Geschlecht der Jachzeeliter; von Guni das Geschlecht der Guniter; 49 von Jezer das Geschlecht der Jizriter; von Schillem das Geschlecht der Schillemiter. 50 Das sind die Geschlechter Naphtalis nach ihren Geschlechtern; und ihrer Gemusterten waren 45400. 51 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel: 601730. 52 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 53 Diesen soll das Land nach der Zahl der Namen als Erbteil verteilt werden. 54 Den Vielen sollst du ihr Erbteil mehren und den Wenigen ihr Erbteil mindern; einem jeden soll nach Verhältnis seiner Gemusterten sein Erbteil gegeben werden. 55 Doch soll das Land durchs Los verteilt werden; nach den Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie erben; (4. Mose 33.54) (Josua 14.2) 56 nach der Entscheidung des Loses soll jedem Stamme sein Erbteil zugeteilt werden, sowohl den Vielen, als auch den Wenigen. 57 Und dies sind die Gemusterten Levis nach ihren Geschlechtern: von Gerson das Geschlecht der Gersoniter; von Kehath das Geschlecht der Kehathiter; von Merari das Geschlecht der Merariter. (2. Mose 6.16) 58 Dies sind die Geschlechter Levis: das Geschlecht der Libniter, das Geschlecht der Hebroniter, das Geschlecht der Machliter, das Geschlecht der Muschiter, das Geschlecht der Korhiter. Und Kehath zeugte Amram. 59 Und der Name des Weibes Amrams war Jokebed, eine Tochter Levis, die dem Levi in Ägypten geboren wurde; und sie gebar dem Amram Aaron und Mose und Mirjam, ihre Schwester. 60 Und dem Aaron wurden geboren Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. 61 Und Nadab und Abihu starben, als sie fremdes Feuer vor Jehova darbrachten. (3. Mose 10.1-2) 62 Und ihrer Gemusterten, aller Männlichen von einem Monat und darüber, waren 23000; denn sie wurden nicht unter den Kindern Israel gemustert, weil ihnen kein Erbteil unter den Kindern Israel gegeben wurde. 63 Das sind die durch Mose und Eleasar, den Priester, Gemusterten, welche die Kinder Israel in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, musterten. 64 Und unter diesen war kein Mann von denen, welche durch Mose und Aaron, den Priester, gemustert worden waren, welche die Kinder Israel in der Wüste Sinai musterten. (4. Mose 3.1) 65 Denn Jehova hatte von ihnen gesagt: Sie sollen gewißlich in der Wüste sterben! und kein Mann von ihnen war übriggeblieben außer Kaleb, dem Sohne Jephunnes, und Josua, dem Sohne Nuns. (4. Mose 14.22)

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"