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4. Mose - Kapitel 26

Zählung der Männer wegen Verteilung des Landes Kanaan

1 Und es geschah nach der Plage, da sprach Jehova zu Mose und zu Eleasar, dem Sohne Aarons, dem Priester, und sagte: 2 Nehmet auf die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, von zwanzig Jahren und darüber, nach ihren Vaterhäusern, einen jeden, der zum Heere auszieht in Israel. (4. Mose 1.2) 3 Und Mose und Eleasar, der Priester, redeten zu ihnen in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprachen: 4 Von zwanzig Jahren und darüber ..., so wie Jehova dem Mose geboten hatte. - Und es waren die Kinder Israel, die aus dem Lande Ägypten ausgezogen waren: 5 Ruben, der Erstgeborene Israels; die Söhne Rubens: von Hanok das Geschlecht der Hanokiter; von Pallu das Geschlecht der Palluiter; (1. Mose 46.8) (1. Chronik 4.1) 6 von Hezron das Geschlecht der Hezroniter; von Karmi das Geschlecht der Karmiter. 7 Das sind die Geschlechter der Rubeniter; und ihre Gemusterten waren 43730. 8 Und die Söhne Pallus: Eliab. 9 Und die Söhne Eliabs: Nemuel und Dathan und Abiram; das ist der Dathan und der Abiram, Berufene der Gemeinde, welche wider Mose und wider Aaron haderten in der Rotte Korahs, als sie wider Jehova haderten. (4. Mose 16.1) 10 Und die Erde tat ihren Mund auf und verschlang sie und Korah, als die Rotte starb, indem das Feuer die 250 Männer verzehrte, und sie zu einem Zeichen wurden. 11 Aber die Söhne Korahs starben nicht. 12 Die Söhne Simeons nach ihren Geschlechtern: von Nemuel das Geschlecht der Nemueliter; von Jamin das Geschlecht der Jaminiter; von Jakin das Geschlecht der Jakiniter; 13 von Serach das Geschlecht der Sarchiter; von Saul das Geschlecht der Sauliter. 14 Das sind die Geschlechter der Simeoniter: 22200. 15 Die Söhne Gads nach ihren Geschlechtern: von Zephon das Geschlecht der Zephoniter; von Haggi das Geschlecht der Haggiter; von Schuni das Geschlecht der Schuniter; 16 von Osni das Geschlecht der Osniter; von Eri das Geschlecht der Eriter; 17 Von Arod das Geschlecht der Aroditer; von Areli das Geschlecht der Areliter. 18 Das sind die Geschlechter der Söhne Gads, nach ihren Gemusterten, 40500. 19 Die Söhne Judas: Gher und Onan; Gher und Onan aber starben im Lande Kanaan. (1. Mose 38.7) (1. Mose 38.10) 20 Und es waren die Söhne Judas nach ihren Geschlechtern: von Schela das Geschlecht der Schelaniter; von Perez das Geschlecht der Parziter; von Serach das Geschlecht der Sarchiter. 21 Und die Söhne Perez' waren: Von Hezron das Geschlecht der Hezroniter; von Hamul das Geschlecht der Hamuliter. (Rut 4.18) 22 Das sind die Geschlechter Judas nach ihren Gemusterten: 76500. 23 Die Söhne Issaschars nach ihren Geschlechtern: von Tola das Geschlecht der Tolaiter; von Puwa das Geschlecht der Puniter; 24 von Jaschub das Geschlecht der Jaschubiter; von Schimron das Geschlecht der Schimroniter. 25 Das sind die Geschlechter Issaschars, nach ihren Gemusterten: 64300. 26 Die Söhne Sebulons nach ihren Geschlechtern: von Sered das Geschlecht der Sarditer; von Elon das Geschlecht der Eloniter; von Jachleel das Geschlecht der Jachleeliter. 27 Das sind die Geschlechter der Sebuloniter, nach ihren Gemusterten: 60500. 28 Die Söhne Josephs nach ihren Geschlechtern: Manasse und Ephraim. 29 Die Söhne Manasses: von Makir das Geschlecht der Makiriter (und Makir zeugte Gilead); von Gilead das Geschlecht der Gileaditer. (Josua 17.1-3) 30 Dies sind die Söhne Gileads: von Jieser das Geschlecht der Jieseriter; von Helek das Geschlecht der Helkiter; 31 und von Asriel das Geschlecht der Asrieliter; und von Sichem das Geschlecht der Sikmiter; 32 und von Schemida das Geschlecht der Schemidaiter; und von Hepher das Geschlecht der Hephriter. - 33 Und Zelophchad, der Sohn Hephers, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und die Namen der Töchter Zelophchads waren: Machla und Noa, Chogla, Milka und Tirza. - (4. Mose 27.1) 34 Das sind die Geschlechter Manasses; und ihrer Gemusterten waren 52700. 35 Dies sind die Söhne Ephraims nach ihren Geschlechtern: von Schuthelach das Geschlecht der Schuthalchiter; von Beker das Geschlecht der Bakriter; von Tachan das Geschlecht der Tachaniter. 36 Und dies sind die Söhne Schuthelachs: von Eran das Geschlecht der Eraniter. 37 Das sind die Geschlechter der Söhne Ephraims, nach ihren Gemusterten: 32500. Das sind die Söhne Josephs nach ihren Geschlechtern. 38 Die Söhne Benjamins nach ihren Geschlechtern: von Bela das Geschlecht der Baliter; von Aschbel das Geschlecht der Aschbeliter; von Achiram das Geschlecht der Achiramiter; 39 von Schephupham das Geschlecht der Schuphamiter; von Hupham das Geschlecht der Huphamiter. 40 Und die Söhne Belas waren: Ard und Naaman; von Ard das Geschlecht der Arditer, von Naaman das Geschlecht der Naamaniter. 41 Das sind die Söhne Benjamins nach ihren Geschlechtern; und ihrer Gemusterten waren 45600. 42 Dies sind die Söhne Dans nach ihren Geschlechtern: von Schucham das Geschlecht der Schuchamiter; 43 das sind die Geschlechter Dans nach ihren Geschlechtern. Alle Geschlechter der Schuchamiter, nach ihren Gemusterten: 64400. 44 Die Söhne Asers nach ihren Geschlechtern: von Jimna das Geschlecht der Jimna; von Jischwi das Geschlecht der Jischwiter; von Beria das Geschlecht der Beriiter. 45 Von den Söhnen Berias: von Heber das Geschlecht der Hebriter; von Malkiel das Geschlecht der Malkieliter. 46 Und der Name der Tochter Asers war Serach. 47 Das sind die Geschlechter der Söhne Asers, nach ihren Gemusterten: 53400. 48 Die Söhne Naphtalis nach ihren Geschlechtern: von Jachzeel das Geschlecht der Jachzeeliter; von Guni das Geschlecht der Guniter; 49 von Jezer das Geschlecht der Jizriter; von Schillem das Geschlecht der Schillemiter. 50 Das sind die Geschlechter Naphtalis nach ihren Geschlechtern; und ihrer Gemusterten waren 45400. 51 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel: 601730. 52 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 53 Diesen soll das Land nach der Zahl der Namen als Erbteil verteilt werden. 54 Den Vielen sollst du ihr Erbteil mehren und den Wenigen ihr Erbteil mindern; einem jeden soll nach Verhältnis seiner Gemusterten sein Erbteil gegeben werden. 55 Doch soll das Land durchs Los verteilt werden; nach den Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie erben; (4. Mose 33.54) (Josua 14.2) 56 nach der Entscheidung des Loses soll jedem Stamme sein Erbteil zugeteilt werden, sowohl den Vielen, als auch den Wenigen. 57 Und dies sind die Gemusterten Levis nach ihren Geschlechtern: von Gerson das Geschlecht der Gersoniter; von Kehath das Geschlecht der Kehathiter; von Merari das Geschlecht der Merariter. (2. Mose 6.16) 58 Dies sind die Geschlechter Levis: das Geschlecht der Libniter, das Geschlecht der Hebroniter, das Geschlecht der Machliter, das Geschlecht der Muschiter, das Geschlecht der Korhiter. Und Kehath zeugte Amram. 59 Und der Name des Weibes Amrams war Jokebed, eine Tochter Levis, die dem Levi in Ägypten geboren wurde; und sie gebar dem Amram Aaron und Mose und Mirjam, ihre Schwester. 60 Und dem Aaron wurden geboren Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. 61 Und Nadab und Abihu starben, als sie fremdes Feuer vor Jehova darbrachten. (3. Mose 10.1-2) 62 Und ihrer Gemusterten, aller Männlichen von einem Monat und darüber, waren 23000; denn sie wurden nicht unter den Kindern Israel gemustert, weil ihnen kein Erbteil unter den Kindern Israel gegeben wurde. 63 Das sind die durch Mose und Eleasar, den Priester, Gemusterten, welche die Kinder Israel in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, musterten. 64 Und unter diesen war kein Mann von denen, welche durch Mose und Aaron, den Priester, gemustert worden waren, welche die Kinder Israel in der Wüste Sinai musterten. (4. Mose 3.1) 65 Denn Jehova hatte von ihnen gesagt: Sie sollen gewißlich in der Wüste sterben! und kein Mann von ihnen war übriggeblieben außer Kaleb, dem Sohne Jephunnes, und Josua, dem Sohne Nuns. (4. Mose 14.22)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)