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4. Mose - Kapitel 2

Lagerordnung

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder bei seinem Panier, bei den Zeichen ihrer Vaterhäuser; dem Zelte der Zusammenkunft gegenüber sollen sie sich ringsum lagern. (4. Mose 1.1) 3 Und zwar die gegen Osten, gegen Sonnenaufgang Lagernden: das Panier des Lagers Judas, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Judas, Nachschon, der Sohn Amminadabs; 4 und sein Heer und ihre Gemusterten, 74600. 5 Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Issaschar; und der Fürst der Söhne Issaschars, Nethaneel, der Sohn Zuars; 6 und sein Heer und dessen Gemusterte, 54400. 7 Der Stamm Sebulon; und der Fürst der Söhne Sebulons, Eliab, der Sohn Helons; 8 und sein Heer und dessen Gemusterte, 57400. 9 Alle Gemusterten vom Lager Judas: 186400, nach ihren Heeren; sie sollen zuerst aufbrechen. 10 Das Panier des Lagers Rubens gegen Süden, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Rubens, Elizur, der Sohn Schedeurs; 11 und sein Heer und dessen Gemusterte, 46500. 12 Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Simeon; und der Fürst der Söhne Simeons, Schelumiel, der Sohn Zurischaddais; 13 und sein Heer und ihre Gemusterten, 59300. 14 Und der Stamm Gad; und der Fürst der Söhne Gads, Eljasaph, der Sohn Reghuels; 15 und sein Heer und ihre Gemusterten, 45650 16 Alle Gemusterten vom Lager Rubens: 151450 nach ihren Heeren; und als die zweiten sollen sie aufbrechen. 17 Und dann soll das Zelt der Zusammenkunft aufbrechen, das Lager der Leviten in der Mitte der Lager; so wie sie lagern, also sollen sie aufbrechen, ein jeder an seiner Stelle, nach ihren Panieren. 18 Das Panier des Lagers Ephraims, nach ihren Heeren, gegen Westen; und der Fürst der Söhne Ephraims, Elischama, der Sohn Ammihuds; 19 und sein Heer und ihre Gemusterten, 40500. 20 Und neben ihm der Stamm Manasse; und der Fürst der Söhne Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs; 21 und sein Heer und ihre Gemusterten, 32200. 22 Und der Stamm Benjamin; und der Fürst der Söhne Benjamins, Abidan, der Sohn Gideonis; 23 und sein Heer und ihre Gemusterten, 35400. 24 Alle Gemusterten vom Lager Ephraims: 108100, nach ihren Heeren; und als die dritten sollen sie aufbrechen. 25 Das Panier des Lagers Dans gegen Norden, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Dans, Achieser, der Sohn Ammischaddais; 26 und sein Heer und ihre Gemusterten, 62700. 27 Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Aser; und der Fürst der Söhne Asers, Pagiel, der Sohn Okrans; 28 und sein Heer und ihre Gemusterten, 41500. 29 Und der Stamm Naphtali; und der Fürst der Söhne Naphtalis, Achira, der Sohn Enans; 30 und sein Heer und ihre Gemusterten, 53400. 31 Alle Gemusterten vom Lager Dans: 157600; sie sollen zuletzt aufbrechen nach ihren Panieren. 32 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel nach ihren Vaterhäusern. Alle Gemusterten der Lager, nach ihren Heeren, waren 603550. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leviten wurden nicht unter den Kindern Israel gemustert, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte: also lagerten sie sich nach ihren Panieren, und also brachen sie auf, ein jeder nach seinen Geschlechtern, nach seinem Vaterhause. (4. Mose 2.2)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."