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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.

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3. Mose - Kapitel 11

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Gebt den Israeliten weiter: Folgende Landtiere dürft ihr essen: (1. Mose 7.2) (Apostelgeschichte 10.14-15) (Kolosser 2.16) (1. Timotheus 4.4) 3 Alle, die deutlich gespaltene Hufe haben und ihre Nahrung wiederkäuen. 4 Es gibt aber einige von den wiederkäuenden Arten, die ihr nicht essen dürft, weil sie keine gespaltenen Hufe haben. Sie sollen euch als unrein gelten. Dazu gehört das Kamel, 5 der Klippdachs 6 und der Hase. 7 Auch das Schwein soll euch als unrein gelten, denn es hat zwar gespaltene Hufe, käut aber nicht wieder. 8 Ihr dürft nichts von ihrem Fleisch essen und sie auch nicht berühren, wenn sie verendet sind. Sie sollen euch als unrein gelten. 9 Von den Wassertieren dürft ihr alles essen, was Flossen und Schuppen hat, egal ob sie in Flüssen, Seen oder im Meer leben. 10 Aber alles, was keine Flossen oder Schuppen hat und in Süß- oder Salzwasser lebt, jedes andere Lebewesen dort, soll euch etwas Abscheuliches sein. 11 Ihr sollt euch voller Ekel davon abwenden, ihr Fleisch nicht essen und das Verendete verabscheuen. 12 Alle Tiere im Wasser, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch etwas Abscheuliches sein. 13 Von den fliegenden Tieren dürfen Folgende nicht gegessen werden, ihr sollt sie verabscheuen: den Gänsegeier, den Lämmergeier und den Mönchsgeier, 14 den Milan und alle Arten von Habichten, 15 alle Arten von Raben, 16 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken, 17 das Käuzchen, die Fischeule und den Uhu, 18 die Schleiereule, die Ohreule und den Aasgeier, 19 den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus. 20 Alle geflügelten Insekten, die wie Vierfüßer laufen, sollt ihr verabscheuen, 21 mit Ausnahme derer, die Sprungbeine haben und damit auf der Erde hüpfen können. 22 Von den Folgenden aber dürft ihr alle Arten essen: von den Wanderheuschrecken, den Feldheuschrecken, den Laubheuschrecken und Springheuschrecken. 23 Alles übrige geflügelte vierbeinige Kleingetier sollt ihr verabscheuen. 24 An all den folgenden Tieren verunreinigt ihr euch. Jeder, der ihr Aas berührt, ist bis zum Abend unrein, (3. Mose 5.2) (3. Mose 14.46) 25 und jeder, der etwas von dem Aas aufhebt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. 26 Jedes Tier, das gespaltene, aber nicht ganz gespaltene Klauen hat und nicht wiederkäut, ist unrein für euch. Jeder, der sie berührt, wird unrein. 27 Alle Vierbeiner, die auf Tatzen gehen, sollen euch unrein sein. Jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend. 28 Wer ihr Aas trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Sie sind für euch unrein. 29 Von den kleinen Landtieren, die auf der Erde wimmeln, sind die Folgenden unrein für euch: der Maulwurf und die Springmaus, alle Arten von Dornschwanzechsen, 30 der Gecko, der Waran, die Eidechse, die Blindschleiche und das Chamäleon. 31 Von dem Kleingetier sind diese also unrein für euch. Jeder, der sie berührt, wenn sie verendet sind, ist bis zum Abend unrein. 32 Und jeder Gegenstand, auf den ein solches totes Tier fällt, wird unrein sein, ob es ein Holzgerät ist, ein Kleid, ein Stück Leder, ein Sack, jeder Gegenstand, mit dem man eine Arbeit verrichtet. Er muss ins Wasser gelegt werden und bleibt unrein bis zum Abend. Dann wird er wieder rein. 33 Fällt solch ein totes Tier in ein Tongefäß, wird alles, was sich darin befindet, unrein, und das Gefäß muss zerschlagen werden. 34 Jede Speise, die man essen will und die mit Wasser aus solch einem Gefäß in Berührung kommt, wird unrein sein. Auch jedes Getränk aus solch einem Gefäß wird unrein. 35 Alles, worauf etwas von dem Aas fällt, wird unrein. Ein Backofen und ein Herd muss eingerissen werden. Sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten. 36 Nur Quellen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin berührt, wird unrein sein. 37 Wenn solches Aas auf Saatgut fällt, bleibt es rein. 38 Wenn man aber Wasser auf das Saatgut gießt und es fällt solches Aas darauf, wird es unrein sein. 39 Und wenn eins von den Tieren verendet, die ihr eigentlich essen dürft, wird derjenige, der das Aas berührt, unrein bis zum Abend. 40 Wer von dem Aas isst, muss seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Wer das Aas aufhebt, muss ebenfalls seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. (2. Mose 22.30) 41 Und alles Kleingetier, das auf der Erde wimmelt, ist etwas Abscheuliches. Es darf nicht gegessen werden. 42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen läuft, alles Kleingetier, das auf der Erde wimmelt, dürft ihr nicht essen. Es ist etwas Abscheuliches. 43 Macht euch selbst nicht zu etwas Abscheulichem durch das wimmelnde Kleingetier, verunreinigt euch nicht an ihnen und lasst euch nicht verunreinigen durch sie. 44 Denn ich bin Jahwe, euer Gott. Heiligt euch! Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig! Und ihr sollt euch nicht selbst verunreinigen durch all das Kleingetier, das sich auf der Erde regt. (3. Mose 19.2) 45 Denn ich bin Jahwe, der euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein: So sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig!" (3. Mose 20.26) 46 Das ist die Weisung über das Vieh, die Vögel und alle Lebewesen, die sich im Wasser regen, und alles, was auf der Erde wimmelt, 47 damit man unterscheiden kann zwischen rein und unrein, zwischen Tieren, die gegessen werden dürfen, und solchen, die man nicht essen darf.