1Und Jehova sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und das Haus deines Vaters mit dir, ihr sollt die Ungerechtigkeit des Heiligtums tragen; und du und deine Söhne mit dir, ihr sollt die Ungerechtigkeit eures Priestertums tragen.(2. Mose 28.38)(3. Mose 16.32-33)2Und auch deine Brüder, den Stamm Levi, den Stamm deines Vaters, laß mit dir herzunahen, daß sie sich dir anschließen und dir dienen; du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt vor dem Zelte des Zeugnisses dienen.(4. Mose 3.6-10)3Und sie sollen deiner Hut warten und der Hut des ganzen Zeltes; nur den Geräten des Heiligtums und dem Altar sollen sie nicht nahen, daß sie nicht sterben, sowohl sie als auch ihr.4Und sie sollen sich dir anschließen und der Hut des Zeltes der Zusammenkunft warten nach allem Dienste des Zeltes; aber kein Fremder soll euch nahen.5Und ihr sollt der Hut des Heiligtums und der Hut des Altars warten, daß kein Zorn mehr über die Kinder Israel komme.(4. Mose 17.11)6Und ich, siehe, ich habe eure Brüder, die Leviten, aus der Mitte der Kinder Israel genommen; euch als Geschenk sind sie dem Jehova gegeben, um den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft zu verrichten.(4. Mose 3.12)(4. Mose 3.45)7Du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt eures Priestertums warten, in allem, was den Altar betrifft und innerhalb des Vorhangs, und so den Dienst tun; als einen geschenkten Dienst gebe ich euch das Priestertum. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden.(4. Mose 1.51)8Und Jehova redete zu Aaron: Und ich, siehe, ich habe dir die Hut meiner Hebopfer gegeben; von allen heiligen Dingen der Kinder Israel habe ich sie dir und deinen Söhnen gegeben, als Salbungsteil, als eine ewige Gebühr.(3. Mose 2.3)(3. Mose 2.10)(3. Mose 6.9-11)(3. Mose 6.19-22)(3. Mose 7.6-10)9Dies soll dir gehören von dem Hochheiligen, das nicht verbrannt wird: alle ihre Opfergaben nach allen ihren Speisopfern und nach allen ihren Sündopfern und nach allen ihren Schuldopfern, die sie mir darbringen, als ein Hochheiliges soll es dir und deinen Söhnen gehören.10An hochheiligem Orte sollst du es essen, alles Männliche soll es essen; es soll dir heilig sein.11Und dies soll dir gehören: die Hebopfer ihrer Gaben, nach allen Webopfern der Kinder Israel; dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir habe ich sie gegeben als eine ewige Gebühr; jeder Reine in deinem Hause soll es essen.(3. Mose 10.14)12Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Getreide, ihre Erstlinge, die sie Jehova geben, dir habe ich sie gegeben.13Die ersten Früchte von allem, was in ihrem Lande wächst, die sie Jehova bringen, sollen dir gehören; jeder Reine in deinem Hause soll davon essen.(2. Mose 23.19)(5. Mose 18.4)14Alles Verbannte in Israel soll dir gehören.(3. Mose 27.28)15Alles, was die Mutter bricht, von allem Fleische, das sie Jehova darbringen, an Menschen und an Vieh, soll dir gehören; nur sollst du den Erstgeborenen vom Menschen jedenfalls lösen, und das Erstgeborene vom unreinen Vieh sollst du lösen.(2. Mose 13.12-13)(2. Mose 34.19-20)16Und die zu Lösenden unter ihnen sollst du von einem Monat an lösen, nach deiner Schätzung, um fünf Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, der zwanzig Gera ist.17Aber das Erstgeborene vom Rinde oder das Erstgeborene von den Schafen oder das Erstgeborene von den Ziegen sollst du nicht lösen; sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du als Feueropfer räuchern zum lieblichen Geruch für Jehova.18Und ihr Fleisch soll dir gehören; wie die Brust des Webopfers und wie der rechte Schenkel soll es dir gehören.19Alle Hebopfer der heiligen Dinge, welche die Kinder Israel dem Jehova heben, habe ich dir gegeben, und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir, als eine ewige Gebühr; es ist ein ewiger Salzbund vor Jehova für dich und für deinen Samen mit dir.20Und Jehova sprach zu Aaron: In ihrem Lande sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel.(4. Mose 35.5)(5. Mose 10.9)(5. Mose 12.12)(Josua 13.14)(Josua 13.33)21Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.(3. Mose 27.30)22Und die Kinder Israel sollen nicht mehr dem Zelte der Zusammenkunft nahen, um Sünde auf sich zu laden, daß sie sterben;23die Leviten vielmehr sollen den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft verrichten, und sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern. Aber inmitten der Kinder Israel sollen sie kein Erbteil besitzen;24denn den Zehnten der Kinder Israel, welchen sie Jehova als Hebopfer heben, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben; darum habe ich von ihnen gesagt, daß sie inmitten der Kinder Israel kein Erbteil besitzen sollen.25Und Jehova redete zu Mose und sprach:26Und zu den Leviten sollst du reden und zu ihnen sprechen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen als euer Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon ein Hebopfer für Jehova heben, den Zehnten von dem Zehnten.27Und euer Hebopfer wird euch gerechnet werden wie das Getreide von der Tenne und wie die Fülle von der Kelter.28Also sollt auch ihr ein Hebopfer für Jehova heben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und davon das Hebopfer für Jehova Aaron, dem Priester, geben.29Von allem euch Gegebenen sollt ihr alles Hebopfer Jehovas heben, von allem Besten desselben das Geheiligte davon.30Und du sollst zu ihnen sagen: Wenn ihr das Beste davon hebet, so soll es den Leviten gerechnet werden wie der Ertrag der Tenne und wie der Ertrag der Kelter.31Und ihr möget ihn essen an jedem Orte, ihr und euer Haus; denn das ist euer Lohn für euren Dienst am Zelte der Zusammenkunft.(Matthäus 10.10)32Und ihr werdet seinethalben keine Sünde auf euch laden, wenn ihr das Beste davon hebet, und werdet die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen und nicht sterben.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)