1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnsitze kommet, das ich euch geben werde,3und ihr dem Jehova ein Feueropfer opfert, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen, oder eine freiwillige Gabe, oder an euren Festen, um Jehova einen lieblichen Geruch zu bereiten, vom Rind- oder vom Kleinvieh:(3. Mose 7.16)4so soll der, welcher Jehova seine Opfergabe darbringt, als Speisopfer darbringen ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin Öl;5Und als Trankopfer sollst du ein viertel Hin Wein opfern zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer, bei jedem Schafe.(4. Mose 28.7)6Oder bei einem Widder sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl opfern, gemengt mit einem drittel Hin Öl;7und als Trankopfer sollst du ein drittel Hin Wein darbringen: ein lieblicher Geruch dem Jehova.8Und wenn du ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer opferst, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als Friedensopfer für Jehova,9so soll man zu dem jungen Rinde als Speisopfer darbringen drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;10und als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.11Also soll getan werden bei jedem Rinde oder bei jedem Widder oder bei jedem Schafe oder bei jeder Ziege;12nach der Zahl, die ihr opfert, sollt ihr also tun bei einem jeden nach ihrer Zahl.13Jeder Eingeborene soll dieses also tun, wenn er ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova darbringt.14Und wenn ein Fremdling bei euch weilt, oder wer in eurer Mitte ist bei euren Geschlechtern, und er opfert dem Jehova ein Feueropfer lieblichen Geruchs, so soll er ebenso tun, wie ihr tut. -15Was die Versammlung betrifft, so soll einerlei Satzung für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt; eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern: wie ihr, so soll der Fremdling sein vor Jehova.(2. Mose 12.49)16Einerlei Gesetz und einerlei Recht soll für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt.17Und Jehova redete zu Mose und sprach:18Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, wohin ich euch bringen werde,19so soll es geschehen, wenn ihr von dem Brote des Landes esset, so sollt ihr Jehova ein Hebopfer heben:(2. Mose 23.16)(2. Mose 23.19)20als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer heben; wie das Hebopfer der Tenne, also sollt ihr dieses heben.21Von dem Erstling eures Schrotmehls sollt ihr Jehova ein Hebopfer geben, bei euren Geschlechtern.22Und wenn ihr aus Versehen sündiget und nicht tut alle diese Gebote, die Jehova zu Mose geredet hat,(3. Mose 4.2)(3. Mose 4.13)23alles, was Jehova euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da Jehova Gebote gab, und fernerhin bei euren Geschlechtern,24so soll es geschehen, wenn es vor den Augen der Gemeinde verborgen, aus Versehen geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren als Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova, nebst seinem Speisopfer und seinem Trankopfer, nach der Vorschrift, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.25Und der Priester soll Sühnung tun für die ganze Gemeinde der Kinder Israel, und es wird ihnen vergeben werden; denn es war eine Sünde aus Versehen, und sie haben ihre Opfergabe, ein Feueropfer dem Jehova, und ihr Sündopfer vor Jehova gebracht wegen ihrer Sünde aus Versehen.26Und es wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt; denn von dem ganzen Volke ist es geschehen aus Versehen.27Und wenn eine einzelne Seele aus Versehen sündigt, so soll sie eine einjährige Ziege zum Sündopfer darbringen.(3. Mose 4.27-28)28Und der Priester soll Sühnung tun für die Seele, die ein Versehen begangen hat durch eine Sünde aus Versehen vor Jehova, um Sühnung für sie zu tun; und es wird ihr vergeben werden.29Für den Eingeborenen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut.30Aber die Seele, welche mit erhobener Hand etwas tut, von den Eingeborenen und von den Fremdlingen, die schmäht Jehova; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes,(Apostelgeschichte 13.38)(Hebräer 10.26-27)31denn das Wort Jehovas hat sie verachtet und sein Gebot gebrochen; selbige Seele soll gewißlich ausgerottet werden: ihre Ungerechtigkeit ist auf ihr.
Strafe für Entweihung des Sabbats
32Und als die Kinder Israel in der Wüste waren, da fanden sie einen Mann, der am Sabbathtage Holz auflas.33Und die ihn, Holz auflesend, gefunden hatten, brachten ihn zu Mose und zu Aaron und zu der ganzen Gemeinde.34Und sie legten ihn in Gewahrsam, denn es war nicht genau bestimmt, was ihm getan werden sollte.(2. Mose 31.14)(2. Mose 35.2)(3. Mose 24.12)35Da sprach Jehova zu Mose: Der Mann soll gewißlich getötet werden; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen.36Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, so wie Jehova dem Mose geboten hatte.37Und Jehova sprach zu Mose und sagte:38Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen, daß sie sich eine Quaste an den Zipfeln ihrer Oberkleider machen, bei ihren Geschlechtern, und daß sie an die Quaste des Zipfels eine Schnur von blauem Purpur setzen;(5. Mose 22.12)(Matthäus 23.5)39und es soll euch zu einer Quaste sein, daß ihr, wenn ihr sie ansehet, aller Gebote Jehovas gedenket und sie tuet, und daß ihr nicht umherspähet eurem Herzen und euren Augen nach, denen ihr nachhuret;40damit ihr aller meiner Gebote gedenket und sie tuet, und heilig seiet eurem Gott.41Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euer Gott zu sein; ich bin Jehova, euer Gott.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)