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4. Mose - Kapitel 13

Aussendung und Rückkehr der Kundschafter

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Sende dir Männer aus, daß sie das Land Kanaan auskundschaften, welches ich den Kindern Israel gebe; je einen Mann für den Stamm seiner Väter sollt ihr aussenden, jeder ein Fürst unter ihnen. 3 Und Mose sandte sie aus der Wüste Paran nach dem Befehl Jehovas, allesamt Männer, welche Häupter der Kinder Israel waren. 4 Und dies sind ihre Namen: für den Stamm Ruben, Schammua, der Sohn Sakkurs; 5 für den Stamm Simeon, Schaphat, der Sohn Choris; 6 für den Stamm Juda, Kaleb, der Sohn Jephunnes; (Josua 14.7) 7 für den Stamm Issaschar, Jigal, der Sohn Josephs; 8 für den Stamm Ephraim, Hosea, der Sohn Nuns; (4. Mose 13.16) (1. Chronik 7.27) 9 für den Stamm Benjamin, Palti, der Sohn Raphus; 10 für den Stamm Sebulon, Gaddiel, der Sohn Sodis; 11 für den Stamm Joseph, für den Stamm Manasse, Gaddi, der Sohn Susis; 12 für den Stamm Dan, Ammiel, der Sohn Gemallis; 13 für den Stamm Aser, Sethur, der Sohn Michaels; 14 für den Stamm Naphtali, Nachbi, der Sohn Waphsis; 15 für den Stamm Gad, Geuel, der Sohn Makis. 16 Das sind die Namen der Männer, welche Mose aussandte, um das Land auszukundschaften. Und Mose nannte Hosea, den Sohn Nuns, Josua. (4. Mose 11.28) 17 Und Mose sandte sie, um das Land Kanaan auszukundschaften, und sprach zu ihnen: Ziehet hier hinauf an der Südseite, und steiget auf das Gebirge, 18 und besehet das Land, wie es ist; und das Volk, das darin wohnt, ob es stark oder schwach, ob es gering oder zahlreich ist; 19 und wie das Land ist, in welchem es wohnt, ob es gut oder schlecht ist; und wie die Städte sind, in denen es wohnt, ob es in Lagern oder in Festungen wohnt; 20 und wie das Land ist, ob es fett oder mager ist, ob Bäume darin sind oder nicht. Und fasset Mut und nehmet von der Frucht des Landes. Die Tage aber waren die Tage der ersten Trauben. 21 Und sie zogen hinauf und kundschafteten das Land aus, von der Wüste Zin bis Rechob, wenn man nach Hamath geht. 22 Und sie zogen an der Südseite hinauf und kamen bis Hebron, und daselbst waren Achiman, Scheschai und Talmai, die Kinder Enaks. Hebron aber war sieben Jahre vor Zoan in Ägypten erbaut worden. 23 Und sie kamen bis in das Tal Eskol und schnitten daselbst eine Rebe mit einer Weintraube ab und trugen sie zu zweien an einer Stange, auch Granatäpfel und Feigen. 24 Jenen Ort nannte man Tal Eskol wegen der Traube, welche die Kinder Israel daselbst abgeschnitten hatten. 25 Und sie kehrten nach Verlauf von vierzig Tagen vom Auskundschaften des Landes zurück. 26 Und sie gingen und kamen zu Mose und zu Aaron und zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel in die Wüste Paran nach Kades; und sie brachten ihnen und der ganzen Gemeinde Bescheid und zeigten ihnen die Frucht des Landes. 27 Und sie erzählten ihm und sprachen: Wir sind in das Land gekommen, wohin du uns gesandt hast; und wirklich, es fließt von Milch und Honig, und dies ist seine Frucht. (2. Mose 3.8) (2. Mose 3.17) 28 Nur daß das Volk stark ist, welches in dem Lande wohnt, und die Städte befestigt, sehr groß; und auch die Kinder Enaks haben wir dort gesehen. 29 Amalek wohnt im Lande des Südens, und die Hethiter und die Jebusiter und die Amoriter wohnen auf dem Gebirge, und die Kanaaniter wohnen am Meere und an der Seite des Jordan. 30 Und Kaleb beschwichtigte das Volk gegen Mose und sprach: Laßt uns nur hinaufziehen und es in Besitz nehmen, denn wir werden es gewißlich überwältigen. (4. Mose 13.6) 31 Aber die Männer, die mit ihm hinaufgezogen waren, sprachen: Wir vermögen nicht gegen das Volk hinaufzuziehen, denn es ist stärker als wir. 32 Und sie brachten unter die Kinder Israel ein böses Gerücht über das Land aus, das sie ausgekundschaftet hatten, und sprachen: Das Land, welches wir durchzogen haben, um es auszukundschaften, ist ein Land, das seine Bewohner frißt; und alles Volk, das wir darin gesehen haben, sind Leute von hohem Wuchse; 33 auch haben wir dort die Riesen gesehen, die Kinder Enaks, von den Riesen; und wir waren in unseren Augen wie Heuschrecken, und also waren wir auch in ihren Augen. (5. Mose 9.2)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)