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4. Mose - Kapitel 12

Auflehnung Aarons und Mirjams gegen Mose

1 Und Mirjam und Aaron redeten wider Mose wegen des kuschitischen Weibes, das er genommen hatte; denn er hatte ein kuschitisches Weib genommen. (2. Mose 2.21) 2 Und sie sprachen: Hat Jehova nur mit Mose allein geredet? Hat er nicht auch mit uns geredet? Und Jehova hörte es. 3 Der Mann Mose aber war sehr sanftmütig, mehr als alle Menschen, die auf dem Erdboden waren. 4 Da sprach Jehova plötzlich zu Mose und zu Aaron und zu Mirjam: Gehet hinaus, ihr drei, zum Zelte der Zusammenkunft! Und sie gingen hinaus, die drei. 5 Und Jehova kam in der Wolkensäule hernieder und stand an dem Eingang des Zeltes; und er rief Aaron und Mirjam, und die beiden traten hinaus. (2. Mose 16.10) 6 Und er sprach: Höret denn meine Worte! Wenn ein Prophet unter euch ist, dem will ich, Jehova, in einem Gesicht mich kundtun, in einem Traume will ich mit ihm reden. 7 Nicht also mein Knecht Mose. Er ist treu in meinem ganzen Hause; (Hebräer 3.2) 8 mit ihm rede ich von Mund zu Mund, und deutlich und nicht in Rätseln, und das Bild Jehovas schaut er. Und warum habt ihr euch nicht gefürchtet, wider meinen Knecht, wider Mose, zu reden? (2. Mose 33.11) (2. Mose 33.23) 9 Und der Zorn Jehovas entbrannte wider sie, und er ging weg. 10 Und die Wolke wich von dem Zelte, und siehe, Mirjam war aussätzig wie Schnee; und Aaron wandte sich zu Mirjam, und siehe, sie war aussätzig. (5. Mose 24.9) 11 Da sprach Aaron zu Mose: Ach, mein Herr! lege doch nicht die Sünde auf uns, durch welche wir töricht gehandelt und uns versündigt haben! 12 Möge sie doch nicht sein wie ein totes Kind, dessen Fleisch, wenn es aus seiner Mutter Leibe hervorkommt, zur Hälfte verwest ist! 13 Und Mose schrie zu Jehova und sprach: O Gott, bitte, heile sie doch! (2. Mose 15.26) 14 Und Jehova sprach zu Mose: Hätte ihr Vater ihr etwa ins Angesicht gespieen, sollte sie sich nicht sieben Tage lang schämen? Sie soll sieben Tage außerhalb des Lagers eingeschlossen werden, und danach mag sie wieder aufgenommen werden. (3. Mose 13.46) 15 Und Mirjam wurde sieben Tage außerhalb des Lagers eingeschlossen; und das Volk brach nicht auf, bis Mirjam wieder aufgenommen war. 16 Danach aber brach das Volk von Hazeroth auf; und sie lagerten sich in der Wüste Paran.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)