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4. Mose - Kapitel 11

Murren und Bestrafung des Volkes - Siebzig Älteste als Beistand für Mose - Fleisch für das lüsterne Volk

1 Und es geschah, als das Volk sich beklagte, daß es übel war in den Ohren Jehovas; und als Jehova es hörte, da erglühte sein Zorn, und ein Feuer Jehovas brannte unter ihnen und fraß am Ende des Lagers. (3. Mose 10.2) 2 Und das Volk schrie zu Mose; und Mose betete zu Jehova, da legte sich das Feuer. 3 Und man gab selbigem Orte den Namen Tabhera, weil ein Feuer Jehovas unter ihnen gebrannt hatte. 4 Und das Mischvolk, das in ihrer Mitte war, wurde lüstern, und auch die Kinder Israel weinten wiederum und sprachen: Wer wird uns Fleisch zu essen geben? (2. Mose 16.3) 5 Wir gedenken der Fische, die wir in Ägypten umsonst aßen, der Gurken und der Melonen und des Lauchs und der Zwiebeln und des Knoblauchs; 6 und nun ist unsere Seele dürre; gar nichts ist da, nur auf das Man sehen unsere Augen. 7 Das Man aber war wie Koriandersamen, und sein Ansehen wie das Ansehen des Bdellion. (2. Mose 16.14) 8 Das Volk lief umher, und sie sammelten und mahlten es mit Handmühlen oder zerstießen es in Mörsern; und sie kochten es in Töpfen, auch machten sie Kuchen daraus; und sein Geschmack war wie der Geschmack von Ölkuchen. 9 Und wenn des Nachts der Tau auf das Lager herabfiel, so fiel das Man auf dasselbe herab. 10 Und als Mose das Volk nach seinen Geschlechtern, einen jeden am Eingang seines Zeltes, weinen hörte, und der Zorn Jehovas heftig entbrannte, da war es übel in den Augen Moses. 11 Und Mose sprach zu Jehova: Warum hast du an deinem Knechte übel getan, und warum habe ich nicht Gnade gefunden in deinen Augen, daß du die Last dieses ganzen Volkes auf mich legst? 12 Bin ich mit diesem ganzen Volke schwanger gegangen, oder habe ich es geboren, daß du zu mir sprichst: Trage es in deinem Busen, gleichwie der Wärter den Säugling trägt, in das Land, das du ihren Vätern zugeschworen hast? 13 Woher soll ich Fleisch haben, um es diesem ganzen Volke zu geben? Denn sie weinen gegen mich und sagen: Gib uns Fleisch, daß wir essen! 14 Ich allein vermag nicht dieses ganze Volk zu tragen, denn es ist mir zu schwer. 15 Und wenn du also mit mir tust, so bringe mich doch um, wenn ich Gnade gefunden habe in deinen Augen, damit ich mein Unglück nicht ansehe. (2. Mose 32.32) 16 Und Jehova sprach zu Mose: Versammle mir siebzig Männer aus den Ältesten Israels, von denen du weißt, daß sie die Ältesten des Volkes und seine Vorsteher sind, und führe sie zu dem Zelte der Zusammenkunft, daß sie sich daselbst mit dir hinstellen. (2. Mose 18.21) (2. Mose 24.1) 17 Und ich werde herniederkommen und daselbst mit dir reden, und ich werde von dem Geiste nehmen, der auf dir ist, und auf sie legen, daß sie mit dir an der Last des Volkes tragen, und du sie nicht allein tragest. 18 Und zu dem Volke sollst du sagen: Heiliget euch auf morgen, und ihr werdet Fleisch essen; denn ihr habt vor den Ohren Jehovas geweint und gesprochen: Wer wird uns Fleisch zu essen geben? denn in Ägypten ging es uns wohl; und Jehova wird euch Fleisch geben, und ihr werdet essen. (2. Mose 19.10) 19 Nicht einen Tag sollt ihr essen, und nicht zwei Tage und nicht fünf Tage und nicht zehn Tage und nicht zwanzig Tage: 20 bis zu einem ganzen Monat, bis es euch zur Nase herauskommt, und es euch zum Ekel wird; weil ihr Jehova, der in eurer Mitte ist, verachtet und vor ihm geweint und gesprochen habt: Warum doch sind wir aus Ägypten herausgezogen? 21 Und Mose sprach: 600000 Mann zu Fuß ist das Volk, in dessen Mitte ich bin, und du sprichst: Fleisch will ich ihnen geben, daß sie einen ganzen Monat essen! 22 Soll Klein- und Rindvieh für sie geschlachtet werden, daß es für sie ausreiche? Oder sollen alle Fische des Meeres für sie gesammelt werden, daß es für sie ausreiche? (Johannes 6.7) 23 Und Jehova sprach zu Mose: Ist die Hand Jehovas zu kurz? Jetzt sollst du sehen, ob mein Wort dir eintrifft oder nicht. (Jesaja 50.2) (Jesaja 59.1) 24 Da ging Mose hinaus und redete zu dem Volke die Worte Jehovas; und er versammelte siebzig Männer aus den Ältesten des Volkes und stellte sie rings um das Zelt. 25 Und Jehova kam in der Wolke hernieder und redete zu ihm und nahm von dem Geiste, der auf ihm war, und legte ihn auf die siebzig Männer, die Ältesten. Und es geschah, sobald der Geist auf sie kam, weissagten sie; aber sie fuhren nicht fort. 26 Und zwei Männer blieben im Lager zurück, der Name des einen war Eldad, und der Name des anderen Medad; und auch auf sie kam der Geist (sie waren nämlich unter den Aufgeschriebenen, waren aber nicht zum Zelte hinausgegangen), und sie weissagten im Lager. 27 Da lief ein Jüngling hin und berichtete es Mose und sprach: Eldad und Medad weissagen im Lager. 28 Und Josua, der Sohn Nuns, der Diener Moses, einer von seinen Jünglingen, antwortete und sprach: Mein Herr Mose, wehre ihnen! (2. Mose 24.13) (4. Mose 13.16) 29 Aber Mose sprach zu ihm: Eiferst du für mich? Möchte doch das ganze Volk Jehovas Propheten sein, daß Jehova seinen Geist auf sie legte! (Joel 3.1) (Markus 9.39) 30 Und Mose zog sich in das Lager zurück, er und die Ältesten Israels. 31 Und ein Wind fuhr von Jehova aus und trieb Wachteln vom Meere herbei und warf sie auf das Lager, bei einer Tagereise hier und bei einer Tagereise dort, rings um das Lager, und bei zwei Ellen hoch über der Oberfläche der Erde. (2. Mose 16.13) 32 Und das Volk machte sich auf, denselben ganzen Tag und die ganze Nacht und den ganzen folgenden Tag, und sie sammelten die Wachteln; wer wenig gesammelt, hatte zehn Homer gesammelt; und sie breiteten sich dieselben aus rings um das Lager her. 33 Das Fleisch war noch zwischen ihren Zähnen, es war noch nicht zerkaut, da entbrannte der Zorn Jehovas wider das Volk, und Jehova richtete unter dem Volke eine sehr große Niederlage an. 34 Und man gab selbigem Orte den Namen Kibroth-Hattaawa, weil man daselbst das Volk begrub, das lüstern gewesen war. (1. Korinther 10.6) 35 Von Kibroth-Hattaawa brach das Volk auf nach Hazeroth; und sie waren zu Hazeroth.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"