1Und Jehova redete zu Mose sprach:2Mache dir zwei Trompeten von Silber; in getriebener Arbeit sollst du sie machen; und sie sollen dir dienen zur Berufung der Gemeinde und zum Aufbruch der Lager.(4. Mose 31.6)3Und stößt man in dieselben, so soll die ganze Gemeinde sich zu dir versammeln an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.4Und wenn man in eine stößt, so sollen die Fürsten sich zu dir versammeln, die Häupter der Tausende Israels.5Und blaset ihr Lärm, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Osten lagern;6und blaset ihr Lärm zum zweiten Male, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Süden lagern: zu ihrem Aufbruch sollen sie Lärm blasen.7Aber um die Versammlung zu versammeln, sollt ihr hineinstoßen und nicht Lärm blasen.8Und die Söhne Aarons, die Priester, sollen in die Trompeten stoßen. Und sie sollen euch zu einer ewigen Satzung sein bei euren Geschlechtern.9Und wenn ihr in eurem Lande in den Streit ziehet wider den Bedränger, der euch bedrängt, so sollt ihr mit den Trompeten Lärm blasen; und es wird eurer gedacht werden vor Jehova, eurem Gott, und ihr werdet gerettet werden vor euren Feinden.10Und an euren Freudentagen und an euren Festen und an euren Neumonden, da sollt ihr in die Trompeten stoßen bei euren Brandopfern und bei euren Friedensopfern; und sie sollen euch zum Gedächtnis sein vor eurem Gott. Ich bin Jehova, euer Gott.(3. Mose 23.24)(2. Könige 11.14)(2. Chronik 7.6)
Aufbruch vom Sinai
11Und es geschah im zweiten Jahre, im zweiten Monat, am Zwanzigsten des Monats, da erhob sich die Wolke von der Wohnung des Zeugnisses.12Und die Kinder Israel brachen auf aus der Wüste Sinai nach ihren Zügen; und die Wolke ließ sich nieder in der Wüste Paran.13Und sie brachen zum ersten Male auf nach dem Befehl Jehovas durch Mose.(4. Mose 1.1-4)14Und das Panier des Lagers der Kinder Juda brach zuerst auf nach ihren Heeren; und über sein Heer war Nachschon, der Sohn Amminadabs.15Und über das Heer des Stammes der Kinder Issaschar war Nethaneel, der Sohn Zuars;16und über das Heer des Stammes der Kinder Sebulon war Eliab, der Sohn Helons.17Und die Wohnung wurde abgenommen, und es brachen auf die Söhne Gersons und die Söhne Meraris, welche die Wohnung trugen.18Und das Panier des Lagers Rubens brach auf nach seinen Heeren; und über sein Heer war Elizur, der Sohn Schedeurs.19Und über das Heer des Stammes der Kinder Simeon war Schelumiel, der Sohn Zurischaddais;20und über das Heer des Stammes der Kinder Gad war Eljasaph, der Sohn Deghuels.21Und die Kehathiter brachen auf, welche das Heiligtum trugen; und jene richteten die Wohnung auf, bis diese kamen.22Und das Panier des Lagers der Kinder Ephraim brach auf nach ihren Heeren; und über sein Heer war Elischama, der Sohn Ammihuds.23Und über das Heer des Stammes der Kinder Manasse war Gamliel, der Sohn Pedazurs;24und über das Heer des Stammes der Kinder Benjamin war Abidan, der Sohn Gideonis.25Und das Panier des Lagers der Kinder Dan, welches die Nachhut aller Lager bildete, brach auf nach ihren Heeren; und über sein Heer war Achieser, der Sohn Ammischaddais.26Und über das Heer des Stammes der Kinder Aser war Pagiel, der Sohn Okrans;27und über das Heer des Stammes der Kinder Naphtali war Achira, der Sohn Enans. -28Das war die Marschordnung der Kinder Israel nach ihren Heeren; und so brachen sie auf.29Und Mose sprach zu Hobab, dem Sohne Reghuels, des Midianiters, des Schwiegervaters Moses: Wir brechen auf nach dem Orte, von welchem Jehova gesagt hat: Ich will ihn euch geben. Ziehe mit uns, so werden wir dir Gutes tun; denn Jehova hat Gutes über Israel geredet.(2. Mose 2.18)(Richter 1.16)30Und er sprach zu ihm: Ich will nicht mitziehen, sondern in mein Land und zu meiner Verwandtschaft will ich gehen.31Und er sprach: Verlaß uns doch nicht! Denn du weißt ja, wo wir in der Wüste lagern sollen; und du wirst unser Auge sein.32Und es soll geschehen, wenn du mit uns ziehst, und uns jenes Gute geschieht, das Jehova an uns tun will, so werden wir dir auch Gutes tun.33Und sie brachen auf von dem Berge Jehovas, drei Tagereisen weit, und die Lade des Bundes Jehovas zog drei Tagereisen vor ihnen her, um ihnen einen Ruheort zu erkunden;34und die Wolke Jehovas war über ihnen des Tages, wenn sie aus dem Lager zogen.(2. Mose 13.21)35Und es geschah, wenn die Lade aufbrach, so sprach Mose: Stehe auf, Jehova, daß deine Feinde sich zerstreuen, und deine Hasser vor dir fliehen!(Psalm 68.2)(Psalm 132.8)36Und wenn sie ruhte, so sprach er: Kehre wieder, Jehova, zu den Myriaden der Tausende Israels!
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)