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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der kampffähigen Männer

1 Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai im Zelte der Zusammenkunft, am Ersten des zweiten Monats, im zweiten Jahre nach ihrem Auszuge aus dem Lande Ägypten und sprach: 2 Nehmet auf die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alle Männlichen nach ihren Köpfen; (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren und darüber, jeden, der zum Heere auszieht in Israel, die sollt ihr mustern nach ihren Heeren, du und Aaron. 4 Und je ein Mann für den Stamm soll bei euch sein, ein Mann, der das Haupt von seinem Vaterhause ist. 5 Und dies sind die Namen der Männer, die euch beistehen sollen: für Ruben: Elizur, der Sohn Schedeurs; 6 für Simeon: Schelumiel, der Sohn Zurischaddais; 7 für Juda: Nachschon, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 für Issaschar: Nethaneel, der Sohn Zuars; 9 für Sebulon: Eliab, der Sohn Helons; 10 für die Söhne Josephs: für Ephraim: Elischama, der Sohn Ammihuds; für Manasse: Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 für Benjamin: Abidan, der Sohn Gideonis; 12 für Dan: Achieser, der Sohn Ammischaddais; 13 für Aser: Pagiel, der Sohn Okrans; 14 für Gad: Eljasaph, der Sohn Deghuels; 15 für Naphtali: Achira, der Sohn Enans. 16 Das waren die Berufenen der Gemeinde, die Fürsten der Stämme ihrer Väter; sie waren die Häupter der Tausende Israels. 17 Und Mose und Aaron nahmen diese mit Namen bezeichneten Männer, 18 und sie versammelten die ganze Gemeinde am Ersten des zweiten Monats. Und sie ließen sich in die Geburtsverzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, nach ihren Köpfen; 19 wie Jehova dem Mose geboten hatte. Und so musterte er sie in der Wüste Sinai. 20 Und es waren die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, nach ihren Köpfen, alle Männlichen von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 21 ihre Gemusterten vom Stamme Ruben, 46500. 22 Von den Söhnen Simeons: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, seine Gemusterten nach der Zahl der Namen, nach ihren Köpfen, alle Männlichen von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 23 ihre Gemusterten vom Stamme Simeon, 59300. 24 Von den Söhnen Gads: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 25 ihre Gemusterten vom Stamme Gad, 45650. 26 Von den Söhnen Judas: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 27 ihre Gemusterten vom Stamme Juda, 74600. 28 Von den Söhnen Issaschars: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 29 ihre Gemusterten vom Stamme Issaschar 54400. 30 Von den Söhnen Sebulons: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 31 die Gemusterten vom Stamme Sebulon, 57400. 32 Von den Söhnen Josephs: von den Söhnen Ephraims: ihre Geschlechter nach ihren Familien nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 33 ihre Gemusterten vom Stamme Ephraim, 40500. 34 Von den Söhnen Manasses: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 35 ihre Gemusterten vom Stamme Manasse, 32200. 36 Von den Söhnen Benjamins: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 37 ihre Gemusterten vom Stamme Benjamin, 35400. 38 Von den Söhnen Dans: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 39 ihre Gemusterten vom Stamme Dan, 62700. 40 Von den Söhnen Asers: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 41 ihre Gemusterten vom Stamme Aser, 41500. 42 Die Söhne Naphtalis: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 43 ihre Gemusterten vom Stamme Naphtali, 53400. 44 Das sind die Gemusterten, welche Mose und Aaron und die Fürsten Israels musterten, die zwölf Männer: es waren je ein Mann für sein Vaterhaus. 45 Und es waren alle Gemusterten der Kinder Israel, nach ihren Vaterhäusern, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog in Israel: 46 es waren alle die Gemusterten 603550 (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Aber die Leviten nach dem Stamme ihrer Väter wurden nicht unter ihnen gemustert.

Aussonderung der Leviten

48 Denn Jehova hatte zu Mose geredet und gesagt: 49 Nur den Stamm Levi sollst du nicht mustern und ihre Summe nicht aufnehmen unter den Kindern Israel, (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern bestelle du die Leviten über die Wohnung des Zeugnisses und über all ihr Gerät und über alles, was zu ihr gehört: Sie sollen die Wohnung und all ihr Gerät tragen, und sie sollen sie bedienen und sich rings um die Wohnung lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn die Wohnung aufbricht, sollen die Leviten sie abnehmen; und wenn die Wohnung sich lagert, sollen die Leviten sie aufrichten. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Und die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder in seinem Lager und ein jeder bei seinem Panier, nach ihren Heeren. 53 Die Leviten aber sollen sich rings um die Wohnung des Zeugnisses lagern, daß nicht ein Zorn über die Gemeinde der Kinder Israel komme; und die Leviten sollen der Hut der Wohnung des Zeugnisses warten. 54 Und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte; also taten sie.

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3. Mose - Kapitel 4

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten weiter: Wenn jemand unabsichtlich etwas tut, was Jahwe verboten hat, und gegen irgendein Gebot Jahwes verstößt, gilt Folgendes: 3 Wenn der gesalbte Priester sich verfehlt und dadurch Schuld über das ganze Volk bringt, dann muss er für seine begangene Sünde Jahwe einen fehlerfreien jungen Stier als Sündopfer bringen. 4 Er muss den Stier an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung zu Jahwe bringen, seine Hand auf dessen Kopf stützen und den Stier vor Jahwe schlachten. 5 Dann bringe er einen Teil des Blutes ins Zelt der Gottesbegegnung. 6 Er tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal etwas davon in Richtung des Vorhangs. (3. Mose 8.11) (3. Mose 14.7) 7 Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der im Zelt der Gottesbegegnung vor Jahwe steht und auf dem wohlriechender Weihrauch verbrannt wird. Den Rest des Blutes schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der vor dem Zelt der Gottesbegegnung steht. (2. Mose 30.1) (2. Mose 30.6) (2. Mose 40.6) 8 Dann soll er das ganze Fett vom Stier des Sündopfers abheben: das gesamte Fett an den Eingeweiden, 9 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 10 Er soll es genauso abheben, wie es beim Stier des Freudenopfers gemacht wird. Dann soll der Priester es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen lassen. 11 Aber die Haut des Stiers und sein ganzes Fleisch, auch seinen Kopf, die Unterschenkel, die Eingeweide und den Mageninhalt, (3. Mose 8.17) 12 also den ganzen übrigen Stier, soll er aus dem Lager hinausbringen an den abgesonderten Ort, wo man die Fettasche hinschüttet. Dort, auf dem Schutthaufen der Fettasche, soll er den Stier auf Holzscheiten verbrennen. (3. Mose 6.4) (Hebräer 13.11) 13 Wenn die ganze Gemeinschaft Israels unabsichtlich sündigt und die Sache der Versammlung verborgen geblieben ist, dass sie irgendetwas von dem tut, was Jahwe verboten hat, und dadurch schuldig wird, (4. Mose 15.24) 14 dann muss sie, sobald die Sünde erkannt wird, einen jungen Stier als Sündopfer vor das Zelt der Gottesbegegnung bringen. (Römer 8.3) 15 Die Ältesten der Gemeinschaft sollen vor Jahwe ihre Hände auf den Kopf des Stiers stützen und den Stier dann vor Jahwe schlachten. 16 Der gesalbte Priester bringe dann etwas von dem Blut des Stiers ins Zelt der Gottesbegegnung. 17 Er tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal etwas davon in Richtung des Vorhangs. 18 Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor Jahwe, also im Zelt der Gottesbegegnung, steht. Den Rest des Blutes schütte er am Fuß des Brandopferaltars aus, der vor dem Zelt steht. 19 All sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 20 Er soll mit dem jungen Stier genauso verfahren wie mit dem Stier des Sündopfers. So erwirke der Priester Sühnung für die Gemeinschaft und es wird ihr vergeben werden. 21 Dann soll man den Stier nach draußen vor das Lager bringen und ihn verbrennen, wie man es mit dem ersten Stier getan hat. Es ist ein Sündopfer der Versammlung. (3. Mose 4.11-12) 22 Wenn einer der Oberen sündigt und unabsichtlich irgendetwas von dem tut, was Jahwe, sein Gott, verboten hat, wird er schuldig. 23 Sobald ihm seine Schuld bewusst wird, muss der Betreffende einen fehlerfreien Ziegenbock als Opfergabe bringen. 24 Er soll seine Hand auf den Kopf des Ziegenbocks stützen und ihn am Platz des Brandopfers vor Jahwe schlachten. Es ist ein Sündopfer. 25 Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest an dessen Fuß aus. 26 Das ganze Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen so wie das Fett des Freudenopfers. Auf diese Weise erwirke der Priester ihm Sühne für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden. 27 Wenn irgendjemand aus dem Volk unabsichtlich sündigt, indem er etwas von dem tut, was Jahwe verboten hat, wird er schuldig. 28 Sobald ihm seine Schuld bewusst wird, soll er eine fehlerfreie Ziege als Opfergabe für seine Sünde bringen, ein weibliches Tier. 29 Er soll seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers legen und es dort schlachten, wo man das Brandopfer schlachtet. 30 Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest am Fuß des Altars aus. 31 Alles Fett soll er abtrennen, wie das auch beim Freudenopfer geschieht. Der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als einen Geruch, der Jahwe befriedigt. So erwirke der Priester ihm Sühne, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 3.14-15) 32 Wenn er ein Schaf als Sündopfer bringen will, dann soll es ein fehlerloses weibliches Tier sein. 33 Er soll seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers legen und es am Platz des Brandopfers schlachten. 34 Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest an dessen Fuß aus. 35 Alles Fett soll er abtrennen, wie das auch beim Freudenopfer geschieht. Der Priester lasse es auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.